2.67.2 (vsc1p): Finanzierung weiterer 50 Millionen RM für die Fortsetzung der Hergabe von verlorenen Reichszuschüssen für die Durchführung von Hausreparaturen und Wohnungsteilungen

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Finanzierung weiterer 50 Millionen RM für die Fortsetzung der Hergabe von verlorenen Reichszuschüssen für die Durchführung von Hausreparaturen und Wohnungsteilungen

2. Auf Grund einer eingehenden Aussprache, an der sich insbesondere auch der Reichsbankvizepräsident Dreyse beteiligte, wurde eine Einigung über die Finanzierung weiterer 50 Millionen RM für die Fortsetzung der Hergabe von verlorenen Reichszuschüssen für die Durchführung von Hausreparaturen und Wohnungsteilungen herbeigeführt6. Zu diesem Zweck sollen aus dem sogenannten Papen-Programm für die Arbeitsbeschaffung 5 Millionen, die für den Eigenheimbau vorgesehen waren, freigemacht werden; ferner sollen aus dem gleichen Programm weitere 5 Millionen bei den Sachkosten für den freiwilligen Arbeitsdienst erspart werden. Ferner sollen herangezogen werden die in das Papen-Programm eingesetzten 15 Millionen für die Zinkhütte Giesche’s Erben, nachdem man sich in der vorangegangenen Besprechung dahin schlüssig geworden war, die Subventionierung dieses Projekts mit dieser Summe fallen zu lassen. Die restlichen 25 Millionen sollen mit Hilfe der Reichsbank im Rahmen des sogenannten Papen-Programms vorfinanziert werden7.

6

Am 13. 1. war RbkPräs. Luther eine Aktennotiz vorgelegt worden, aus der hervorging, daß „Herr Dr. Ebel vom Arbeitsministerium eine Finanzierung von 50 Millionen für verlorene Zuschüsse bei Wohnungsbauten haben will, und zwar zusätzlich zu allem bisher Bewilligten. Das Finanzministerium glaube nichts mehr geben zu können und Gereke will nichts abspalten.“ (Tagebucheintrag vom 13.1.33; Nachl. Luther , Nr. 370, Bl. 70). Nachdem RKom. Gereke die Bereitstellung dieser Zuschüsse bereits öffentlich angekündigt (s. Dok. Nr. 36) und das RKab. einem diesbezüglichen VOEntw. grundsätzlich zugestimmt hatte (s. Dok. Nr. 57, P. 8), die Rbk die vorgesehene Finanzierung aber ablehnte, war die anstehende Klärung notwendig geworden.

7

Die Aktennotiz Waldheckers weicht in der Berechnung und in der Hernahme der Einzelposten stark von der Niederschrift ab, ohne daß die Widersprüche im einzelnen aufzuklären wären. Sie rühren möglicherweise daher, daß der RFM in der Ministerbesprechung vom 2.11.1932 einen Teilbetrag von 36 Mio „für Zwecke der Instandsetzung und Teilung von Wohnungen“ unter den vorgesehenen, aber noch ungedeckten Haushaltsausgaben aufgeführt hatte (R 43 I /1458 , Bl. 215). Der Endbetrag von 50 Mio RM stimmt in beiden Niederschriften überein. Zusammenfassend heißt es in der Aktennotiz: „Die Finanzierung der 50 Mill. RM lasse sich auf dem Wege der Steuergutscheine oder der Aufnahme eines Bankkredits seitens des Reichsfinanzministers diskutieren. Krosigk will den letzten Weg beschreiten. Vizepräsident Dreyse stimmte dem Plan grundsätzlich zu.

[296] Reichsminister Syrup wurde auf Grund dieser Abmachung ermächtigt, den in seinem Ministerium vorbereiteten Erlaß für die Fortsetzung der Aktion des Reichs zu Gunsten der Hausreparaturen und Wohnungsteilungen herausgehen zu lassen8.

8

Veröffentlicht im Reichsanzeiger Nr. 21 vom 25.1.1933.

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