2.8 (vsc1p): Nr. 8 Der Wirtschaftspolitische Direktor des Hansa-Bundes Mosich an den Reichskanzler. 7. Dezember 1932

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 14). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett von Schleicher Kurt von Schleicher Bild 102-14090Franz Bracht Bild 183-2007-1009-501Friedrich Syrup Bild 146-1986-031-11Bild 183-H27728

Extras:

 

Text

RTF

[28] Nr. 8
Der Wirtschaftspolitische Direktor des Hansa-Bundes Mosich an den Reichskanzler. 7. Dezember 19321

1

Die Eingabe war abschriftlich auch an den RFM, RWiM, RArbM, RKom. Gereke und den StSRkei gegangen (R 43 I /1145 , Bl. 182).

R 43 I /1145 ; Bl. 159–169

[Grundlinien der Wirtschaftspolitik.]

Der Hansa-Bund für Gewerbe, Handel und Industrie hat die individualistische Grundlinie des Wirtschaftsprogramms von Münster2 seinerzeit mit aufrichtiger Befriedigung begrüßt. Wurde hier doch endlich in der deutschen Wirtschaftspolitik der Weg eingeschlagen, der allein aus den schweren sozialen und staatspolitischen Notständen unserer Gegenwart herausführen kann. In den ersten Wochen nach der Bekanntgabe des neuen Wirtschaftsprogramms hat in Übereinstimmung mit dieser Auffassung das Unternehmertum aus Gewerbe, Handel und Industrie auch mit starker Vertrauensbereitschaft und unter erhöhtem Risikoeinsatz seinen Willen zu letztem Krafteinsatz für die Notüberwindung bewiesen.

2

Rede des RK v. Papen vor dem Westfälischen Bauernverein am 28.8.1932 in Münster s. diese Edition: Das Kabinett v. Papen, Dok. Nr. 117, Anm. 16.

Die handelspolitischen Störungen, die zum Teil sachlich unzweckmäßigen Einzelmaßnahmen auf sozialpolitischem Gebiet, neue Subventionen und Stützungsmaßnahmen mit stark staatswirtschaftlicher Tendenz und vor allem die schweren Beunruhigungen durch die innerpolitischen Auseinandersetzungen haben einen erheblichen Teil der Ansätze der Wirtschaftsbelebung stark gelähmt, die unerläßlichen psychologischen Aufbaufaktoren fast völlig zerstört.

Von der Erkenntnis ausgehend, daß die derzeitigen staatspolitischen Notstände ursächlich fast ausschließlich durch die sozialen und wirtschaftlichen Nöte bedingt sind, daß diese letzteren nur zu einem Teil auf dem wirtschaftlichen Kräfteverlust der Reparationsleistungen und auf den Folgen der Weltwirtschaftskrise, vornehmlich aber auf den Fehlern der die Lebensbedürfnisse der privaten freien Wirtschaft mißachtenden Wirtschaftsgesetzgebung der letzten 10 Jahre beruhen, daß also ein erheblicher Teil der inneren Notstände aus eigener Kraft und eigenem deutschen Wollen überwunden werden kann, richten wir an den Herrn Reichskanzler und die neue Reichsregierung die dringende Bitte, sich möglichst sofort zu folgenden Maßnahmen zu entschließen:

a)

Durch eine eindeutige öffentliche Bekundung zum Ausdruck zu bringen, daß die die Lebenskräfte der privaten freien Wirtschaft bejahende und [29] die nationale und soziale Bedeutung der individualistischen Wirtschaftsordnung anerkennende Richtlinie des Programms von Münster auch weiterhin Inhalt und Zielsetzung der Wirtschaftspolitik der Reichsregierung sein und bleiben wird;

b)

praktisch der Privatwirtschaft die Gewißheit dieses Kurses dadurch zu geben, daß aus dem nicht zur Auswertung gelangenden Fonds von 700 Millionen Reichsmark an Steuergutscheinen, der für Prämien für Neueinstellungen in Aussicht genommen war3, mindestens 350 Millionen für Hauszinssteuerzahlungen4 zur Verfügung gestellt werden;

c)

der in Angriff genommenen organisatorischen Neugliederung und Zusammenfassung der Wirtschaftsbeteiligungen und des wirtschaftlichen Besitzes des Reiches die zweifelsfreie Aufgabe zu stellen, die Wirtschaftlichkeit dieser Unternehmungen klarzustellen und Vorstufe für die Reprivatisierung dieser Werte zu sein, unter entsprechender gleicher Regelung dieses Problems in den Ländern und insbesondere den Gemeinden und Gemeindeverbänden. Als wichtigste Voraussetzung hierfür ist die sofortige Beseitigung jeglicher steuerlichen Bevorzugung der öffentlichen Wirtschaftsbetriebe dringendst erforderlich.

3

Einzelheiten s. Dok. Nr. 3, insbesondere Anm. 5.

4

Die Hauszinssteuer war durch die Dritte SteuernotVO vom 14.2.1924 (RGBl. I, S. 74 ) als den Ländern überlassene Steuer mit dem Ziel eingeführt worden, nach Überwindung der Hyperinflation einen „Geldentwertungsausgleich bei bebauten Grundstücken“ herbeizuführen. Die VO des RPräs. zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen vom 8.12.1931 (RGBl. I, S. 699 ) eröffnete danach die Möglichkeit, die Steuerpflicht durch eine einmalige Zahlung abzulösen, die je nach dem Zahlungstermin das Dreifache oder Dreieinhalbfache eines Jahresbeitrags betrug.

Begründende Bemerkungen:

Zu a): Wir haben bereits einleitend vermerkt, welch’ starker Vertrauensschwund in den letzten Wochen erneut im deutschen Unternehmertum festzustellen ist. Es wäre auch nicht zu verantworten, wollten wir verschweigen, daß die Presseauseinandersetzungen über die Berufung der neuen Reichsregierung und über die dabei angeblich einflußvollen Bestrebungen der Gewerkschaften und einiger, der freien Wirtschaft besonders feindlich gegenüberstehender politischer Zirkel, eine von Tag zu Tag um sich greifende Beunruhigung im gewerblichen Unternehmertum nach sich gezogen haben. Es besteht eine so erschreckende Ungewißheit darüber, ob der Kurs von Münster fortgesetzt wird oder ob die Wirtschaftspolitik wieder in die unfruchtbaren, die Not steigernden Versuche einer Kompromißlinie zwischen individualistischen und kollektivistischen gesetzgeberischen Maßnahmen zurückgleitet, daß eine sofortige Klärung über das Wollen der neuen Reichsregierung dringendst erforderlich ist. Wir sind immer wieder verpflichtet, mit besonderem Nachdruck darauf zu verweisen, daß die private individualistische Wirtschaft starker psychologischer Auftriebskräfte bedarf. Ohne das Bewußtsein von Sinn und Wert und Nutzen des Aufwandes wirtschaftlicher Kraft und unternehmerischer Initiative, ohne zweifelsfreien Glauben an den Verzicht des Staates auf neue Eingriffe in die Wirtschaft und[30] an wahrhafte Rechtssicherheit kann die Wirtschaft, die sich niemals in errechenbare Entwicklungslinien einfügen läßt, sondern in ihrer Gestaltung stets von menschlichem Wollen und Können abhängig ist und bleibt, nicht arbeiten. Wenn es gelingen würde, die wirtschaftliche Willensbereitschaft wieder herzustellen, die in den ersten Wochen nach der Rede von Münster bestand und die gestört – teilweise bewußt zerstört! – zu haben die schwere nationale und soziale Schuld der verschiedensten politischen und gewerkschaftlichen Gruppen ist, so wäre der entscheidendste Schritt zur Überwindung der Gegenwartsnot getan. Wir können daher nur aus tiefstem nationalen und sozialen Verantwortungsbewußtsein heraus an die Reichsregierung die Bitte richten, der Wirtschaft solche Gewißheit und Sicherheit zu geben.

Zu b): Die von uns gegenüber Einzelheiten der Notverordnung vom 4. und 4. September oft ausgesprochenen und der letzten Reichsregierung bekannt gegebenen Beanstandungen5 haben sich in den vergangenen Monaten als völlig zutreffend erwiesen. Insbesondere gilt dies für die von uns vorausgesagte Unfruchtbarkeit des Versuchs, mit Einstellungsprämien neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Wirtschaft will nicht subventioniert und damit in der Zweckbestimmung ihrer Arbeit von dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit abgedrängt werden. Es hat sich gezeigt, daß nach den bisher vorliegenden Berichten wohl erst ca. 65 bis 70 Millionen Reichsmark an Steuergutscheinen von dem hierfür mit 700 Millionen RM ausgestatteten Fonds in Anspruch genommen sind, trotzdem die zuständigen Behörden die fraglichen Bestimmungen in einer oftmals befremdlich liberalen Weise auslegen. Auf keinen Fall wird ein größerer Teil dieses Fonds noch in Anspruch genommen werden. –

5

Zuletzt Mosich an MinR Fessler, 5.11.1932 in: R 43 I /1145 , Bl. 76–78).

Nun ist aus den Presseveröffentlichungen der letzten Tage zu ersehen, daß der Reichsregierung nahestehende Kreise und nicht zuletzt das Drängen der Gewerkschaften nach öffentlicher Arbeitsbeschaffung6 und Einschränkung der der Privatwirtschaft mit dem Programm von Münster gegebenen Entlastungen und Entspannungen darauf abzielen, den wesentlichsten Teil dieses 700-Millionen-RM-Fonds an Steuergutscheinen der öffentlichen Arbeitsbeschaffung dienstbar zu machen. Gegenüber diesen Plänen bemerken wir:

6

Vgl. Dok. Nr. 1, Anm. 12.

1. Die in dem Programm von Münster vorgesehene Förderung der Notüberwindung umfaßt insgesamt eine Bereitstellung von 2,7 Milliarden RM. Hiervon entfallen (einschl. der Steuergutscheine für die Verkehrssteuer) 700 Millionen RM auf Arbeitsvorhaben der öffentlichen Hand bzw. öffentlicher Betriebe (Reichsbahn, Reichspost). Eine Ausdehnung des Programms über die Grenze von 2,7 Milliarden RM hinaus erscheint uns aus den vielfach in den letzten Wochen in der Öffentlichkeit erörterten, insbesondere auch von dem Herrn Reichsbankpräsidenten dargelegten Gründen7 auf keinen Fall vertretbar. Eine Umschaltung des Ansatzes der Ankurbelungsmittel von der privaten Wirtschaft zugunsten der öffentlichen Wirtschaft nimmt dem Programm von Münster seinen entscheidenden Inhalt, durch Entlastung und Entspannung der freien[31] privaten unternehmerischen Wirtschaft Kräfte zur Notüberwindung auszulösen. Wirtschaftlich würde man damit zu den Fehlwegen der Vergangenheit zurückkehren (insbesondere Arbeitsbeschaffungsprogramm ab 19268 mit seinen so unheilvollen Wirkungen für die Beziehungen zwischen Staat und Wirtschaft, für die Gestaltung des deutschen Geld- und Kapitalmarktes, für die Überhöhung unserer wirtschaftlichen und sozialen Notstände!), psychologisch würde man der privaten Wirtschaft durch diese neue Diffamierung ihrer nationalen und sozialen Bedeutung einen in seinen Folgen gar nicht übersehbaren Schlag versetzen, der zusätzlich neues Elend im Gefolge haben würde.

7

Vgl. Dok. Nr. 3, insbesondere Anm. 9.

8

Zur Einleitung des Arbeitsbeschaffungsprogramms von Mitte 1926 s. diese Edition: Die Kabinette Marx III und IV, Dok. Nr. 40, 41 und 53, P. 2.

2. Das System der Steuergutscheine würde durch eine Kombination mit öffentlicher Arbeitsbeschaffung einen völlig anderen Sinn und Inhalt bekommen. Ursprünglich als Lastensenkungsaktion in durchaus geglückter Kombination mit den gegenwärtigen öffentlichen Kassenbedürfnissen gedacht, würden die Steuergutscheine immer mehr zu einem Kreditausweitungsmittel, das auf künftigen zusätzlichen Steuerleistungen aufgebaut wird. Statt Entlastung künftige Mehrbelastung, statt Mittel zur Notüberwindung Mittel zur Notverwaltung, statt nutzvoller Einsatz zur Schaffung einer neuen Zukunft nutzloses Verwirtschaften erst in der Zukunft zu erarbeitender Werte – das wäre die Folge eines Umschaltens des Steuergutscheinsystems auf Finanzierungszwecke für öffentliche Arbeiten.

Wir stehen demgegenüber auf dem Standpunkt, daß die Steuergutscheine ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung – durch mittelbare Kostensenkung den Umfang wirtschaftlich nutzvoller Arbeitsleistung auszuweiten – voll und ganz erhalten bleiben müssen, und daß jetzt, nachdem sich für den 700 Millionen RM betragenden Fonds der mittelbare Weg unter Verkoppelung mit einer unmittelbaren sozialen Voraussetzung als unfruchtbar erwiesen hat, auch ein möglichst erheblicher Teil dieses Fonds in die Enlastungsform eingefügt werden muß, die für die anderen 1500 Millionen RM an Steuergutscheinen9 gewählt ist.

9

Wie Anm. 3.

Schon seit Jahren ist man sich in allen Kreisen der Wirtschaft einig, welche besondere Bedeutung eine Aufhebung der Hauszinssteuer für die Gesamtwirtschaft besitzt (Manifest der führenden Verbände der deutschen Wirtschaft vom September 193110). Da unabhängig von den klimatischen Behinderungen, die einer Realisierung öffentlicher Arbeitsvorhaben noch etwa 3 Monate entgegenwirken, der Hausbesitz seine Renovierungsarbeit unter stärkster Beschäftigung des Handwerks sofort ansetzen könnte, empfehlen wir, die Notverordnung vom 4. September 1932 dahin zu ergänzen, daß, wer erstmals in der Zeit vom 15. 12. 1932 bis 15.5.1933 Hauszinssteuer entrichtet, Anspruch auf Steuernachlaß erwirbt, wobei Steuergutscheine in voller Höhe der in dieser Zeit gezahlten Hauszinssteuer zur Ausgabe gelangen11.

10

Siehe diese Edition: Die Kabinette Brüning I und II, Dok. Nr. 496.

11

Die Angelegenheit war vom RKab. v. Papen in der Ministerbesprechung vom 31.8.1932, P. 2 bereits angesprochen worden. Zuletzt hatte sich (der frühere) RArbM Schäffer dahingehend geäußert, daß er gegen die Einbeziehung der Hauszinssteuer in das System der Steueranrechnungsscheine grundsätzlich nichts einzuwenden habe. Er verlangte jedoch, „die Gewährung von Steueranrechnungsscheinen von der Ausführung von Arbeiten unter Einsatz von eigenen Mitteln abhängig zu machen“ (Der RArbM an den StSRkei, 1.11.1932; R 43 I /1145 , Bl. 79 f.).

[32] Die zeitliche Grenze erscheint uns empfehlenswert, um die im Rahmen der Gesamtausgabe von 2,7 Milliarden RM an Steuergutscheinen mögliche Beteiligung der Hauszinssteuer im Interesse der Arbeitsbeschaffung vor allem auf die nächsten Monate zu konzentrieren.

Es ist eine für die empfohlene Gesamtaktion nicht entscheidende Frage, wie die bereits erfolgten Hauszinssteuerablösungen (Verordnung vom 8. 12. 1931) hier zu behandeln sind. Von der Ablösungsmöglichkeit haben nur 2–3% der Hauszinssteuerpflichtigen Gebrauch gemacht, so daß an dieser unerheblichen Interessentenfrage die von der letzten Reichsregierung grundsätzlich anerkannte Einbeziehung der Hauszinssteuer in das Steuergutscheinsystem nicht scheitern darf. Nichts stände dem im Wege, denjenigen, die abgelöst haben, Steuergutscheine in Höhe der halbjährigen Hauszinssteuerpflicht auszuhändigen.

Zu c): Die bisher zu diesen Fragen von der letzten Reichsregierung bekundeten Absichten waren leider sehr uneinheitlich und mißdeutbar. Wir vertreten die Auffassung, daß die Autorität des Staates stets gefährdet ist und gefährdet bleibt, wenn der Staat sich mit ihm wesensfremden Aufgaben belastet. Es soll hier nicht die grundsätzliche Frage aufgeworfen werden, ob überhaupt – einschließlich Verkehr und Versorgung – die öffentliche Hand wirtschaftlich nutzvoll zu handeln vermag. Daß wir die Auffassung ablehnen, staatswirtschaftliche Leitung könne das Gemeinwohl besser betreuen als die freie Wirtschaft, dürfen wir als bekannt voraussetzen. Hier handelt es sich erstmals nur um den Abbau der staatswirtschaftlichen Betätigung, die sich ganz willkürlich und zufällig auf den verschiedensten Gebieten als Krisenfolge mit einer gewissen Zwangsläufigkeit aus der Gesamtheit der Fehler der früheren Wirtschaftsgesetzgebung ergeben hat und von der in der Rede von Münster gesprochen wurde. Und weiterhin darum, durch Herstellung der Steuergleichheit für die Gesamtheit der öffentlichen Wirtschaftsbetriebe eine klare Übersicht über die in ihnen liegenden Rentabilitätsmöglichkeiten und die Grundlagen ihrer Preispolitik zu gewinnen. – Wir wissen, daß mancherlei Bestrebungen darauf hinzielen, eine Abrundung und Planung der neuen staatswirtschaftlichen Betätigungsgebiete vorzunehmen. Mit aller Dringlichkeit erheben wir die Forderung, daß das Reich sich darum bemüht, aus den Notverflechtungen sich wieder herauszulösen, einmal um der Wiederherstellung klarer Grenzlinien zwischen Staat und Wirtschaft willen, zum andern, um die eigenen schweren schwebenden Schuldverpflichtungen wieder abbürden zu können, die es bei den Noteingriffen in die hier in Betracht kommenden Wirtschaftsgebiete auf sich genommen hat. Daß für das Reich, ebenso wie für die Länder und Gemeinden eine Herauslösung aus der Wirtschaftsbetätigung möglich und für die Wiedergewinnung gesunder öffentlicher Finanzen, die Überwindung sozialer Notstände und die Schaffung eines klaren Verhältnisses zwischen Staat und Wirtschaft nutzvoll ist, läßt sich aus dem großen Sanierungswerk deutlich erkennen, das seit einem Jahr in[33] Australien unter Abbau der Folgen eines Jahrzehnts sozialistischer Fehlwirtschaft durchgeführt wird12.

12

Nach Wahlen zum australischen Bundesparlament am 19.12.1931 war die bisherige Labour-Reg. unter Min.Präs. Scullin durch ein Koalitionskabinett unter Führung des Chefs der Vereinigten Australischen Partei Lyons abgelöst worden. Nachdem im Verlauf des Jahres 1931 unternommene Versuche, fällige Zinszahlungen für Auslandsschulden einzustellen, den Zins für innere Schulden herabzusetzen und die Golddeckung der Währung aufzuheben, zu chaotischen Verhältnissen geführt hatten, kündigte Lyons ein Programm zur Sanierung der Staatsfinanzen und gegen die politische Kontrolle der Währung und des Kreditwesens an (Schultheß 1931, S. 466 f.).

Wenn es uns erforderlich erscheint, daß über die grundsätzliche Zielsetzung der auf diesem Gebiet liegenden Tätigkeit des Reiches die gegenwärtigen Zweifel überwunden werden, so steht daneben das Erfordernis, endlich die steuerliche Bevorzugung der öffentlichen Wirtschaftsbetriebe aller Art aufzuheben.

Diese Aufhebung kann und muß daher zur Klarstellung der Lage der öffentlichen Wirtschaft sofort erfolgen. Ob die sich daraus ergebenden Steuerleistungspflichten tatsächlich getätigt werden, ist erstmals nicht von entscheidender Bedeutung. Man kann sich, um klare Vergleichsmöglichkeiten zwischen öffentlicher und privater Wirtschaftsführung zu gewinnen und um für die mit der künftigen Regelung des Finanzausgleichs noch zusammenhängende Frage der Zweckmäßigkeit öffentlicher Wirtschaftsbetätigung überhaupt sachlich klare Unterlagen zu schaffen, jetzt erst ruhig darauf beschränken, daß die zusätzliche Steuerlast noch nicht sofort zu zahlen ist, sondern nur in den Gewinn- und Verlustrechnungen der öffentlichen Wirtschaftsbetriebe einwandfrei ausgewiesen wird. Schon dies würde völlig genügen, um der Öffentlichkeit ein Urteil über die Leistungsfähigkeit öffentlicher und privater Wirtschaftsführung zu ermöglichen. Die private Wirtschaft erhebt Anspruch auf solche Klärung, getragen von dem Bewußtsein, daß sich auch hier eindeutig die hohe soziale Leistungsfähigkeit der privaten Wirtschaft erweisen wird. –

Die vorstehenden Anträge und Anregungen13, die erneut in der letzten Sitzung des Präsidiums des Hansa-Bundes (Hamburg, 28.11.1932) als dringendste Soforterfordernisse anerkannt wurden, bitten wir dringendst einer sofortigen Prüfung zu unterziehen. Wir haben mit Absicht darauf verzichtet, auf sonstige Gegenwartsaufgaben der deutschen Wirtschaftspolitik einzugehen. Uns erscheint in dieser Stunde nichts so notwendig als die Konzentration des Willens des Gesetzgebers auf einige wenige klare Maßnahmen, die die grundsätzliche wirtschaftspolitische Linie des Programms von Münster sichern und fortsetzen.

13

Unterstützende Eingaben des Edeka-Verbandes dt. kaufmännischer Genossenschaften vom 13. 12., der IHK zu Lüneburg vom 13. 12. und des Außenhandelsverbandes e.V. (gez. Gothein) vom 19.12.1932 sind gleichfalls zu den Akten genommen worden (R 43 I /1145 , Bl. 235 f., 238 f. und 259–262).

Wir sind gewiß, daß auch in dieser Stunde trotz der schweren Enttäuschungen der vergangenen Wochen das erwerbstätige deutsche Bürgertum voll und ganz bereit ist, die schweren Aufgaben und Verantwortungen auf sich zu nehmen, die ihm mit dem Programm von Münster auferlegt werden sollten.

[34] Deutschlands staatliche und wirtschaftliche Existenz steht in einer alle Vaterlandsfreunde mit ernstester Sorge erfüllenden Gefahrenzone. Unsere weitere Zukunft ist davon abhängig, daß die Reichsregierung und unter ihrer Führung die öffentliche Meinung sich endlich davon überzeugen, daß es lediglich die Reste der freien Wirtschaft in Deutschland sind, die das ganze baufällige Haus von Reich und Staat noch mühsam vor dem Zusammenbruch bewahren.

Wenn das Programm von Münster, dessen unzweifelhafte Anfangserfolge nur zerstörende Kritikasterei zu leugnen sich vermißt [!], im ursprünglichen Sinne durchgeführt, wenn die letzte Kraft von Wirtschaft und Volk endlich positiv zur Notüberwindung angesetzt werden soll, ist es notwendig, den seelischen und materiellen Kräften der freien unternehmerischen Wirtschaft erstmals sofort die ergänzenden Entspannungen und Entlastungen zu geben, die wir in den vorstehenden Darlegungen skizziert haben.

Mit ausgezeichneter Hochachtung

sehr ergeben

Hansa-Bund

für Gewerbe, Handel und Industrie

Der Direktor:

Mosich14

14

Auf eine allgemein gehaltene Empfangsbestätigung (R 43 I /1145 , Bl. 193) antwortet Mosich am 16. 12. an MinR Fessler, „daß sehr breite Schichten des gewerblichen Unternehmertums die gestrige Rundfunkrede des Herrn Reichskanzlers von Schleicher keineswegs mit der Resonanz aufgenommen haben, die man im allgemeinen heute in der bürgerlichen Presse feststellen kann“. Der RK und der StSRkei sollten „darüber nicht im Unklaren gelassen werden, welche starken psychologischen Hemmungen der Wiederaufbauarbeit und der Wiederaufbauwilligkeit der Wirtschaft entgegen stehen“ (ebd., Bl. 246 f.). Im Pressedienst des Hansa-Bundes vom 19.12.1932 schreibt Mosich von den „gefahrvollen Fehlern im Denken und Handeln des neuen Kanzlers“: „Wir bekennen offen, daß es uns mit Enttäuschung und Erbitterung erfüllt, daß unter dem Einfluß gewerkschaftlicher, planwirtschaftlicher und sozialistischer Kreise – denen der Kanzler sich gewiß nicht soweit anpaßt, daß er nun ihr Programm verwirklicht – die auf dem Wege über die Privatwirtschaft sofort realisierbaren Beschleunigungsmöglichkeiten der Notüberwindungsarbeit vom Kanzler nicht ausgenützt werden.“ (Druck; ebd., Bl. 248 f.). Diese Aussagen bezeichnete der Chef des Ministeramtes des RWeM, Oberst v. Bredow, in einer „Kurzorientierung“ für v. Schleicher vom 19. 12. als „unverschämt“, da sie „Herrn General Grundsatzlosigkeit in Wirtschaftsfragen“ vorwürfen; er „werde Mosich kommen lassen“ (Nachl. v. Bredow , Bd. 2, Bl. 167 f.). Von Seiten der Rkei wird ein Empfang Mosichs durch den RK abgelehnt; „er fand sich damit ab“ (Aktennotiz Feßlers vom 21.12.1932; R 43 I /1145 , Bl. 250).

Extras (Fußzeile):