2.101.2 (wir1p): 2. Bayerischer Ausnahmezustand.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

Extras:

 

Text

RTF

2. Bayerischer Ausnahmezustand.

Der Reichskanzler machte Mitteilung über die mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Grafen Lerchenfeld gepflogenen Verhandlungen1. Das Kabinett stimmte dem Grundgedanken zu, war aber dafür, eine Frist zu bestimmen, bis zu welchem Tage der bayerische Ausnahmezustand aufgehoben werden solle. In der Nachmittagssitzung soll das Ergebnis der abzuschließenden Vereinbarung mitgeteilt werden2.

1

Protokolle über den Besuch Lerchenfelds und seine Unterredungen in R 43 I außer dem bei Dok. Nr. 99, P. 1 wiedergegebenen Beschlußprotokoll nicht ermittelt. Nach Schultheß 1921 I, S. 268 hatte Lerchenfeld zunächst dem Reichspräsidenten sowie dem Reichskanzler einen Besuch abgestattet, anschließend die Verhandlungen über die VO vom 28.8.21 in der Rkei aufgenommen. Seinen Bericht über die Verhandlungen vor dem bayrischen Ministerrat siehe GStA München, MA 99 517.

2

Siehe Dok. Nr. 99, P. 1.

Extras (Fußzeile):