2.102.1 (wir1p): 1. Politische Lage.

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Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

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1. Politische Lage.

Der Reichskanzler verlas das über die Verhandlungen zwischen ihm und dem bayerischen Ministerpräsidenten Grafen Lerchenfeld aufgesetzte Protokoll1 und teilte mit, daß der Herr Reichspräsident den getroffenen Regelungen zugestimmt hätte.

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Das zwischen Bayern und dem Reich ausgehandelte Protokoll, mit dem Siegel der Rkei und den Unterschriften Wirths und Lerchenfeld versehen, hat folgenden Wortlaut: „Bei der heutigen Aussprache zwischen dem Reichskanzler und dem Bayerischen Ministerpräsidenten wurde folgendes vereinbart: 1. Die Bayerische Staatsregierung erklärt sich mit der anliegenden Fassung der abzuändernden Verordnung des Reichspräsidenten vom 29. August 1921 einverstanden [s. die am 28.9.21 veröffentlichte Fassung, RGBl. 1921 II, S. 1271 ]. 2. Die Bayerische Staatsregierung erklärt sich bereit, die Verordnung, betreffend den zur Zeit in Bayern bestehenden Ausnahmezustand spätestens am 6. Oktober 1921 mit Wirkung vom 15. Oktober 1921 ab aufzuheben. 3. Der Bayerische Ministerpräsident gab die Erklärungen zu 1 und zu 2 unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bayerischen Landtages ab. Er erklärte sich bereit, die Entscheidung des Gesamtministeriums und des Verfassungsausschusses sofort herbeizuführen und sie dem Reichskanzler rechtzeitig zum 28. September 1921 mitzuteilen.“ (R 43 I /2215 , Bl. 35).

Das Kabinett stimmte daraufhin der Vereinbarung zu.

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