2.130.1 (wir1p): 1. Entwurf einer vierten Ergänzung des Besoldungsgesetzes.

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1. Entwurf einer vierten Ergänzung des Besoldungsgesetzes.

Reichsminister Dr. Hermes begründete die Vorlage1 und teilte mit, daß die Gesamtbelastung etwa 12 bis 13 Milliarden mit allen Rückwirkungen ausmachen würde.

1

Der Entwurf einer vierten Ergänzung des Besoldungsgesetzes in R 43 I /2563 , Bl. 129 f. ist identisch mit dem als dritte Ergänzung des Besoldungsgesetzes abgedruckten Entwurf RT-Drucks. Nr. 2935, Bd. 369  (siehe auch RGBl. 1921 II, S. 1365 ). Zur Entwicklung der Besoldungsfrage siehe die Denkschrift über die Entwicklung der Besoldung der Reichsbeamten von 1897 bis Dezember 1924 in RT-Drucks. Nr. 407, Bd. 398 .

Ministerialdirektor v. Schlieben ergänzte die Ausführungen und teilte mit, daß die Verhandlungen mit den Beamten- und Arbeiterorganisationen abgeschlossen seien; lediglich mit den Angestelltenorganisationen müsse noch verhandelt werden. Die Dienstaufwandsentschädigung für die Referenten in den Ministerien würde in Wegfall kommen.

Reichsminister Groener führte aus, daß die Mehrbelastung seines Etats, einschließlich der zu erwartenden Materialsteigerungen, die er auf 6,5 Milliarden veranschlagte, 15,5 Milliarden im ganzen ausmachen werde. Diese Mehrkosten könnten nur durch entsprechende Tariferhöhungen gedeckt werden.

Das Kabinett stimmte der Vorlage zu.

Die Frage der Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Reichsminister soll zunächst unter den Staatssekretären besprochen werden2. […]

2

Siehe dazu Dok. Nr. 129, P. 1.

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