2.130.2 (wir1p): 2. Deutsche Delegierte der gemischten Kommission für Oberschlesien.

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[352]2. Deutsche Delegierte der gemischten Kommission für Oberschlesien3.

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In der Anlage zur Note der Botschafterkonferenz über die oberschlesische Entscheidung vom 20.10.1921 war die Einsetzung verschiedener Kommissionen gefordert (siehe dazu Dok. Nr. 117, Anm. 2, dort unter 1. die gemischte Kommission).

Das Kabinett stimmte der Ernennung des Geheimen Bergrats Bunzel und des Bankdirektors Teusner als Delegierte der gemischten Kommission für Oberschlesien zu.

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