2.168.1 (wir1p): 1. Maßnahmen zur Vermehrung der Einnahmen und zur Verminderung der Ausgaben im Reichshaushalt.

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1. Maßnahmen zur Vermehrung der Einnahmen und zur Verminderung der Ausgaben im Reichshaushalt.

Der Reichsminister der Finanzen trug den Inhalt seines Rundschreibens vom 9.12.1921 vor1 und betonte, daß das Reichsfinanzministerium besonderen[462] Wert darauf lege, daß die Steuervorlagen im Reichstag möglichst unverändert zur Annahme gelangten und daß die einzelnen Ressorts ihre Etats hinsichtlich der Einschränkungsmöglichkeit einer genauen Nachprüfung unterzögen.

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In seinem achtseitigen Rundschreiben vom 9.12.21 weist der RFM zunächst darauf hin, daß die Stillegung der Notenpresse und die Balancierung des Haushalts eine unbedingte Voraussetzung für die kommenden Reparationsverhandlungen sei. Vor Eintritt in diese Verhandlungen müßten daher alle Maßnahmen getroffen worden sein, mit denen wir den Nachweis erbringen können, daß alle Möglichkeiten zur Vermehrung der Einnahmen und Verminderung der Ausgaben ausgeschöpft seien. Die Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen, untersucht der RFM im Einzelnen und bittet das Kabinett in einer abschließenden, die Gliederung seiner Ausführungen benutzenden Zusammenfassung: „zu I. Vermehrung der Einnahmen: die Herren Mitglieder des Kabinetts zu ersuchen, auf die ihnen nahestehenden Parteien mit Nachdruck auf die möglichst unveränderte Annahme der vorliegenden Steuergesetzentwürfe [siehe Dok. Nr. 82, Anm. 1] hinzuwirken; – zu II. Verminderung der Ausgaben: a) Ersparnismaßnahmen: die Ressorts zu beauftragen, den Haushalt für 1922 vor der Reichsrats-Beratung nochmals eingehend und streng daraufhin zu prüfen, ob und welche Ausgaben ganz wegfallen oder eingeschränkt oder aufgeschoben werden können; – ferner zu II b) Vereinfachung der Verwaltung: den Herrn Reichsminister des Innern zu ersuchen, daß er als Leiter der Vereinfachungskommission der Reichsregierung eine Äußerung darüber zugehen läßt, was von der Kommission bisher geleistet worden ist, und welche Maßnahmen vorgeschlagen werden, und diese Angelegenheit alsbald auf den Reichsminister der Finanzen zu übertragen; – zu II c) Zuschüsse zu den Betriebsverwaltungen: den Herrn Reichspostminister zu ersuchen, daß er für Beseitigung des im Haushalt 1922 noch verbliebenen Fehlbetrages von rund 2 Mrd Mark Sorge trägt, sowie den Herrn Reichspostminister und den Herrn Reichsverkehrsminister zu ersuchen, daß sie dem Reichsminister der Finanzen bis Ende des Monats ein bestimmtes Programm über die Durchführung der Ersparnismaßnahmen zustellen, – zu II d) Zuschüsse zur Ernährung: den Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft zu ersuchen, daß er bis Ende des Monats ein Programm über den schleunigen Abbau der Zuschüsse zur Verbilligung der Lebensmittel an den Reichsminister der Finanzen gelangen läßt.“ (R 43 I /2356 , Bl. 116-119, hier: Bl. 119).

Im Verlaufe der eingehenden Aussprache wurde von seiten des Reichswirtschaftsministeriums noch folgender Antrag gebracht: „Das Reichsfinanzministerium wolle prüfen, auf welche Weise die Erhöhung der Reichseinnahmen auf dem Wege der Steuern, insbesondere auch weiterer Besitzbelastung, sowie auf dem Wege der Anleihen, der freiwilligen und der zwangsmäßigen, möglich ist.“

Das Kabinett stimmte diesem Antrage des Reichswirtschaftsministeriums, sowie den in Ziffer I, II a, c und d des Rundschreibens des Reichsfinanzministeriums enthaltenen Anträgen zu, bezüglich des Antrages des Reichsfinanzministeriums II b wird beschlossen, diese Frage einer späteren Kabinettssitzung vorzubehalten.

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