2.168.2 (wir1p): 2. Außerhalb der Tagesordnung: Interpellation, betreffend Wiesbadener Abkommen.

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2. Außerhalb der Tagesordnung: Interpellation, betreffend Wiesbadener Abkommen2.

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In der Interpellation Arnstadt und Genossen vom 11.11.21 wollte die DNVP wissen, ob die Regierung Wirth II die nachträgliche Zustimmung des Reichstags für das am 6. und 7.10.21 ohne Zustimmung des Reichstages ratifizierte Wiesbadener Abkommen einzuholen gedenke (RT-Drucks. Nr. 2991, Bd. 369 ). Die Interpellation wird nach Vertagung (RT Bd. 351, S. 5010  C) am 23.6.22 durch StS Müller im Zusammenhang mit der Ratifizierung des Wiesbadener Abkommens ausführlich beantwortet (RT Bd. 355, S. 7985  f.).

Staatssekretär Dr. Müller trug vor, daß am 13. d. M. im Ältesten-Ausschuß des Reichstags eine Interpellation, betr. das Wiesbadener Abkommen anstehe. Er halte es für zweckmäßig, daß die Frage mit der allgemeinen Reparationsdebatte verbunden werde. Er beabsichtige daher, Vertagung zu beantragen unter Hinweis darauf, daß der Reichskanzler demnächst im Reichstag sich zu dem ganzen Fragenkomplex äußern werde. Ferner habe Dr. Rathenau den Wunsch ausgedrückt, als Kommissar des Wiederaufbauministeriums bei den Verhandlungen über das Wiesbadener Abkommen im Plenum des Reichstags mitzuwirken.

Das Kabinett hatte gegen den geplanten Vertagungsantrag keine Einwendungen und beauftragte den Staatssekretär Dr. Müller, sich mit dem Reichskanzler sowohl wegen der Frage des Zeitpunktes der Beantwortung der Interpellation wie auch der kommissarischen Verwendung des Dr. Rathenau in Verbindung zu setzen.

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