2.173.1 (wir1p): Reparationsfrage.

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Reparationsfrage2.

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Auf das Moratoriumsgesuch der RReg vom 14.12.1921 (siehe Dok. Nr. 167 Anm. 1) hatte die Repko am 16.12.1921 geantwortet: „Die Reparationskommission hat die Note des Reichskanzlers vom 14. d. Mts. empfangen, welche ihr bekannt gibt, daß die deutsche Regierung nicht in der Lage ist, die Raten der Jahresleistung vollständig zu zahlen, welche nach dem Zahlungsplan am nächsten 15. Januar und 15. Februar fällig werden und in welcher er die Reparationskommission bittet, sich mit einer Stundung eines Teils dieser Fälligkeiten einverstanden zu erklären. – Die Reparationskommission kann nur ihr Erstaunen darüber ausdrücken, daß sie in der Note des Reichskanzlers weder eine nähere Angabe über die Devisenbeträge findet, welche die deutsche Regierung an jedem der Fälligkeitstage vom 15. Januar und 15. Februar nächsten Jahres zu liefern bereit sein würde, noch eine Erklärung darüber, welche Stundungsfrist erbeten wird, um den Restbetrag zu zahlen, noch das Angebot von Garantien für die Zwischenzeit. Solange die Reparationskommission diese näheren Mitteilungen nicht erhalten hat, ist es ihr unmöglich, die Bitte der deutschen Regierung in Betracht zu ziehen oder zu prüfen. – Die Reparationskommission stellt mit Bedauern fest, daß die Note des Reichskanzlers keine Angabe über die Maßnahmen enthält, die er angewendet hat oder die er anzuwenden beabsichtigt, um den Wünschen der Reparationskommission in ihrer mündlichen Erklärung vom 13. November und in ihrer Note vom 2. Dezember 1921, auf welche die Kommission noch einmal ausdrücklich verweist, zu entsprechen.-gez. Dubois, John Bradbury.“ (Zitiert nach RT-Drucks. Nr. 4140, Bd. 372 ; Note in frz. Sprache in R 43 I /23 , Bl. 131 f.).

Staatssekretär Schroeder: Die in der Note der Reparationskommission gestellte Frage, wie die vorhandenen Mittel auf die Januar- und Februarrate im einzelnen verteilt werden sollen, sei bedeutungslos. Eine derartige Verrechnung könne erfolgen; man müsse entweder sagen, was bis zum 15. Januar eingehe, sei auf die Januarrate zu verrechnen und der Rest auf die Februarrate, oder man sage, die Februarrate sei die der variablen Annuität, deshalb sei auf diese eine Summe zu verrechnen, die 25% der bis dahin getätigten Ausfuhr entspräche. Im ganzen würden etwa 400 Millionen Goldmark gezahlt werden können, etwa 350 Millionen würden rückständig bleiben. Man könne ferner in der Antwortnote mitteilen, daß wir schon vom 15. Dezember an den Gegenwert der 25% zur Verfügung stellen würden. Hierdurch würde die in unserer letzten Note an die Reparationskommission3 genannte Summe sich entsprechend erhöhen.

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In R 43 I nicht ermittelt.

Die zweite Frage, betreffend die Stundungsfrist, sei heikel. In der Reparationskommission sei über die Londoner Verhandlungen4 wohl nichts mitgeteilt worden. Diese Frage greife also den zurzeit schwebenden Verhandlungen nicht[475] vor, bewege sich vielmehr auf der alten formalen Linie der Reparationskommission. In der Antwort könne man sagen, daß wir bereits auf die Schwierigkeiten hingewiesen hätten, die bei der Zahlung der nächsten Rate entstehen würden; wir wüßten nicht, wann wir in einer besseren finanziellen Lage sein würden, vielleicht könne man eine Frist von 5 Jahren nennen.

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Siehe Dok. Nr. 166.

Der Reichskanzler Dies müsse noch offen bleiben.

Staatssekretär Schroeder: (fortfahrend): Zur Frage 3 – (Garantien) – müsse man auf den Artikel 248 des Friedensvertrags5 verweisen und erklären, daß die Stellung eines Spezialpfandes die Garantien für die weiteren Leistungen schmälere. Das Garantiekomitee müsse daher sagen, welche Spezialgarantien es freigebe.

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Der entsprechende Passus des Artikels 248 lautet: „Unter Vorbehalt der vom Wiedergutmachungsausschuß etwa bewilligten Ausnahmen haften der gesamte Besitz und alle Einnahmequellen des Deutschen Reiches und der deutschen Staaten an erster Stelle für die Bezahlung der Kosten der Wiedergutmachung und aller anderen Lasten, die sich aus dem gegenwärtigen Vertrag oder aus allen ihn ergänzenden Verträgen und Übereinkommen oder aus den zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten während des Waffenstillstands und seinen Verlängerungen geschlossenen Abmachungen ergeben.“

Was die Bezugnahme der Note auf die Besprechung vom 13. November und auf die frühere Note vom 2. Dezember anlange6 so sei unsere Position hier nicht ungünstig. Wir müßten darauf hinweisen, daß das Defizit von Post und Eisenbahn beseitigt würde, daß wir weitere Investitionen für die Eisenbahnen im Wege einer Inlandanleihe aufbringen würden, und daß auf diese Weise eine Bilanzierung des Etats herbeigeführt werden würde. Ferner könnten wir darauf hinweisen, daß wir die sogenannten Subsidien stark abbauten. Im übrigen brauchten wir uns mit der Antwort nicht übermäßig zu beeilen; der Schwerpunkt liege in London.

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Note vom 2.12.21<in der Druckfassung: 2.1.21, Anm. der Online-Edition> siehe RT-Drucks. Nr. 4140 , S. 28 f. und R 43 I /23 , Bl. 60 f..

Der Reichskanzler Rathenau und Fischer seien heute in London7. Rathenau halte es zurzeit für die Hauptaufgabe zu Besprechungen amtlichen Charakters mit England, eventuell auch mit Frankreich zu kommen; ob er Briand sehen würde, sei noch unsicher.

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Siehe dazu auch Rathenau, Tagebuch, S. 274.

Der Staatssekretär Lewald habe ihm geschrieben, daß Engländer ihm mitgeteilt hätten, die Franzosen wollten den deutschen Teil Oberschlesiens besetzt halten, um so eine Sicherheit für die Zahlungen zu haben. Rathenau habe Abschrift dieses Briefes erhalten; es sei offensichtlich, daß die Franzosen zur Zeit einen Druck auf die öffentliche Meinung Deutschlands auszuüben suchten.

Die Beantwortung der Note dürfe nicht überstürzt werden, man müsse die Rückkehr Rathenaus abwarten.

Staatssekretär v. Haniel empfahl, eine Antwortnote schon bereit zu halten.

Der Reichskanzler stimmte dieser Auffassung zu und ist der Ansicht, daß die Note nicht demütig gehalten werden dürfe, sondern eher gewisse Schärfen enthalten solle, ohne jedoch zu verletzen.

Staatssekretär von Simson empfahl, diese Gelegenheit zu benutzen, um unberechtigte französische Vorwürfe zurückzuweisen, insbesondere den des betrügerischen Bankrotts. Daß wir beispielsweise das deutsche Kapital im Auslande[476] nicht erfassen könnten, sei nicht unsere Schuld, sondern die der Gegenseite, übrigens wären die Ziffern dieser Auslandsguthaben stark übertrieben. Delacroix und Bemelmans hätten bereits eingesehen, daß es für uns unmöglich sei, diese Auslandsguthaben zu erfassen. Die Gegner sollten uns doch die anwendbaren Mittel mitteilen.

Reichsminister Schmidt ist nicht überzeugt, daß es gut sei, die Beantwortung der Note lange hinauszuschieben; unbedingt nötig sei, die Antwort jetzt schon vorzubereiten.

Bezüglich der Frage der Stundung empfehle er, nicht einen bestimmten Termin zu nennen, vielleicht könne man hier mit dem Stande unserer Valuta und der Ziffer unserer Ausfuhr operieren.

Wenn Abkommen über Sachlieferungen mit weiteren Ländern abgeschlossen würden, so müsse man auf voller Anrechnung bestehen, und nicht etwa, wie beim Wiesbadener Abkommen, nur einen Teil des Wertes sich anrechnen lassen.

Der Reichskanzler Er habe nicht gesagt, daß man die Antwort sehr lange hinausschieben solle, er halte nur für notwendig, die Rückkehr Rathenaus abzuwarten, weil wir durch ihn möglicherweise eine geeignete Basis für die Beantwortung erhalten würden. Das Reichsfinanzministerium solle nunmehr die Beantwortung unter Zuziehung des Reichswirtschaftsministeriums vorbereiten8.

8

Am 22.12.21 übersendet die Klko der Rkei einen II. Entwurf der Antwort auf die Note vom 16.12.21; das Begleitschreiben trägt den Vermerk Kempners vom 30.12.21: „Die Antwort ist nicht abgesandt. StS Fischer verhandelt in Paris mit der Rep[arations]kommission vorläufig mündlich.“ (R 43 I /23 , Bl. 211-215). Am 29.12.21 findet in Paris eine Sitzung zwischen deutschen Vertretern der Klko (Fischer, Trendelenburg, von Oertzen) und den Hauptdelegierten der Repko (Dubois, Bradbury, Delacroix, D’Amelio und Boyden) statt, in der die Beantwortung der Note vom 16.12.21 erörtert wird, in deren Verlauf Fischer die Frage an die Repko richtet, „ob es der Repko im gegenwärtigen Zeitpunkt erforderlich erscheine, daß die deutsche Regierung eine genaue Antwort auf die in der Note vom 16. Dezember aufgeworfenen Fragen erteile“. Die deutsche Regierung könne – so ergibt sich im Verlauf der Verhandlungen – die Frage, wie viele Devisen sie an jedem Fälligkeitstage vom 15. 1. und 15.2.22 liefern könne, ohne weiteres beantworten, nicht jedoch die Fragen nach der Stundungsfrist und den Garantien für die Zeit des Moratoriums. Die Repko berät 10 Minuten unter Ausschluß der Öffentlichkeit, dann gibt Dubois folgende Erklärung ab: „Die Reparationskommission müsse es der deutschen Regierung überlassen zu beurteilen, ob sie jetzt oder später die Note der Reparationskommission vom 16. Dezember 1921 beantworten wolle. Wünsche die deutsche Regierung aber, daß die Reparationskommission den von Deutschland gestellten Antrag auf Aufschub seiner Zahlungsverpflichtungen in Betracht ziehe, so sei es nötig, daß sie der Reparationskommission diejenigen Mitteilungen mache, die in dem Brief der Kommission vom 16. 12. erbeten seien.“ Fischer bittet daraufhin um Vertagung der weiteren Verhandlungen; er werde so bald als möglich um Anberaumung eines neuen Termins bitten. (R 43 I /23 , Bl. 261-264). Zur endgültigen Lösung siehe Noten der Klko vom 6.1.22 und 10.1.22 (RT-Drucks. Nr. 4140 , S. 33 f., Bd. 372). Nach einem Vermerk Hemmers vom 4.1.22 über eine Besprechung mit Haguenin war die französische Regierung über die deutsche Haltung verstimmt: „Er [Haguenin] sei aus Paris zurückgekommen und mache darauf aufmerksam, daß unsere Haltung in der Frage der Beantwortung der bekannten Note der Reparationskommission auf die Reparationskommission keinen guten Eindruck gemacht habe. Er sehe persönlich ein, daß die deutsche Regierung in einer schwierigen Lage angesichts der bevorstehenden Verhandlungen in Cannes gewesen sei, aber diese Erwägung würde jedenfalls von Herrn Dubois nicht gewürdigt. Auch Briand habe sich sehr aufgeregt gezeigt und Äußerungen getan wie „C’est monstreux“, und Deutschlands Haltung habe wie eine Beleidigung der Reparationskommission gewirkt.“ (R 43 I /24 , Bl. 189).

[477] Staatssekretär Müller: Das Reichsministerium für Wiederaufbau habe niemals beabsichtigt, eine Stundung des Werts der Sachleistungen, wie dies beim Wiesbadener Abkommen geschehen sei, auch für andere Länder vorzuschlagen.

Hierauf wurde die Sitzung geschlossen.

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