2.179.2 (wir1p): 2. Entwurf zu einer Verordnung des Reichspräsidenten über die Errichtung eines Reichsbeschaffungs-Ausschusses.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

Extras:

 

Text

RTF

2. Entwurf zu einer Verordnung des Reichspräsidenten über die Errichtung eines Reichsbeschaffungs-Ausschusses.

Seitens des Reichsschatzministeriums berichtete Ministerialrat Lindenberg über die Entstehungsgeschichte und den Inhalt des Entwurfs3.

3

Vertreter der Länder und Reichsressorts hatten am 15.2.21 beschlossen, eine Kommission einzusetzen, welche die Frage der Errichtung einer Ausgleichsstelle für die Vergebungen des Reiches prüfen solle. Der RSchM sollte den Vorsitz übernehmen. Bei den Verhandlungen ergaben sich zwischen dem RVMin. und dem RPMin. auf der einen Seite, dem RArbMin. und dem RWiMin. auf der anderen Seite sowie dem RWeMin. tiefgehende Meinungsverschiedenheiten über die Aufgaben eines Beschaffungsausschusses. Das RArbMin., RWeMin. und RSchMin. hatten je einen Entwurf zu dieser Angelegenheit verfaßt. Das RWeMin. erarbeitete aus diesen Entwürfen einen neuen, der den hauptbeschaffenden Ressorts RP-und RVMin. zur Stellungnahme übersandt worden war und dann mit einigen Änderungen dem Kabinett mit Begleitschreiben des RSchM vom 12.12.21 vorgelegt wurde, um die Frage zu klären, „ob dem in dem Entwurf zum Ausdruck gebrachten Gedanken zugestimmt wird, eine Stelle zu errichten, welche grundsätzliche Beschaffungs- und Ausgleichsfragen zu regeln befugt ist, oder ob lediglich eine statistische Stelle geschaffen werden soll, welche ohne Ermächtigung, allgemeine Grundsätze aufzustellen, ausschließlich Übersichten über die vom Reich getätigten Beschaffungen fertigt.“ (Denkschrift betreffend Errichtung eines Reichsbeschaffungsausschusses“ und Entwurf einer entsprechenden VO in R 43 I /897 , Bl. 201-205).

[491] Reichsverkehrsminister Groener sah in dem Entwurf einen Rückschritt, da die Einrichtung eines Beschaffungs-Ausschusses von dem bisher erstrebten Ziele, den Betrieb möglichst kaufmännisch und finanziell günstig zu gestalten, wegführe. Insbesondere könnte er sich niemals mit Artikel 3 des Entwurfs einverstanden erklären, der besage, daß ein außerhalb des Ressorts stehendes Organ – der Beschaffungs-Ausschuß – über gewisse Dinge Anordnungen in Beschlußform zu fassen habe, für die dem Ressortminister dann die Verantwortung zufalle. Derartiges sei undenkbar. Für sein Ressort lehne er neben Artikel 3 auch Artikel 1 und 2 ab. Mit Artikel 4 bis 6 erkläre er sich prinzipiell einverstanden.

Staatssekretär Müller stellte zunächst die Frage, ob durch den Entwurf auch die Reparationsleistungen getroffen würden, ob insbesondere irgendwelche Beschaffung des Reichs zur Erfüllung des Friedensvertrags der Kompetenz dieses Beschaffungs-Ausschusses unterstellt werden sollte. Nachdem diese Frage ausdrücklich verneint worden war, lehnte er vom Standpunkt des Wiederaufbauministeriums den Entwurf als eine Unmöglichkeit ab und schloß sich den Ausführungen des Reichsverkehrsministers voll und ganz an.

Reichspostminister Giesberts lehnte ebenfalls den Entwurf ab unter besonderem Hinweis darauf, daß eine Beschaffung in der beantragten Art für jede technische Verwaltung deshalb ganz unmöglich wäre, weil einmal Post und Eisenbahn durch Monopolisierung zahlreicher Bedarfsartikel und Maschinen zur Auftragserteilung an bestimmte Firmen gezwungen seien, und weil auch die Herstellung vieler Gegenstände eine derartige Spezialisierung des Betriebes erfordere, daß wiederum nur die Leistungsfähigkeit gewisser Firmen gegeben sei. Schließlich betonte er ebenfalls, daß Artikel 3 ganz undenkbar sei.

General Wurtzbacher trug den Standpunkt des Reichswehrministeriums vor. Hier lägen die Dinge insofern für die Einführung eines Beschaffungs-Ausschusses besonders ungünstig, weil das Beschaffungs-Amt des Reichswehrministeriums gezwungen sei, seine Aufträge, insbesondere an Waffen und Munition, an von der Entente bestimmte Firmen zu erteilen. Schon aus diesem Grunde könne er dem Entwurf nicht zustimmen. Er sehe aber auch in dem Entwurf das Gegenteil dessen, was die Reichsregierung bisher erstrebt habe, nämlich statt eines Abbaus überflüssiger Stellen und Behörden die Schaffung einer neuen Stelle, dessen Notwendigkeit ihm durchaus nicht gegeben erscheine.

Der Vertreter des Reichsarbeitsministeriums, Ministerialdirektor Ritter, trat aus Gründen der Hebung der Arbeitslosigkeit für die Schaffung eines Beschaffungs-Ausschusses ein, ohne jedoch der jetzigen Form des Entwurfs zustimmen zu können.

Der Reichsfinanzminister schloß sich den Ausführungen des Reichsverkehrsministers an und schlug vor, den Entwurf einer nochmaligen Ressortberatung zu unterziehen.

Staatssekretär Dr. Hirsch stimmte dem Entwurf grundsätzlich zu.

Vizekanzler Bauer betonte, daß die Vorlage des Entwurfs auf das Drängen der Länder erfolgt sei, die sich auf eine vom damaligen Reichskanzler Fehrenbach gemachte Zusage stützten. Er persönlich halte ebenfalls die Einrichtung[492] des Beschaffungs-Ausschusses in der vorgeschlagenen Form für nicht glücklich, schlug dagegen vor, ein statistisches Nachweisamt an seine Stelle zu setzen, das auch dem Meinungsaustausch dienen könne.

Das Kabinett beschloß, den Entwurf zur nochmaligen Ressortberatung im Sinne der Anregung des Vizekanzlers zurückzustellen4.

4

Die Länder, insbesondere Bayern, Preußen und Sachsen drängen auch weiter auf die Schaffung eines Reichsbeschaffungsausschusses (siehe dazu auch die Denkschrift der Bayer. Staatsregierung vom 10.2.1925 in Kabinett Luther), jedoch ohne Erfolg (R 43 I /897 ). Schließlich wird im Zuge der Arbeitsbeschaffung während der Regierung Brüning am 1.8.1930 eine „Gesellschaft für öffentliche Arbeiten“ unter Aufsicht eines Reichskommissars gegründet (WTB-Meldung Nr. 1547 vom 1.8.1930 in R 43 I /898 , Bl. 298).

Extras (Fußzeile):