2.199.2 (wir1p): 2. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Zulassung der Frauen zum Richteramt.

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2. Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Zulassung der Frauen zum Richteramt.

Der Reichsminister der Justiz Dr. Radbruch begründet den Entwurf und bittet um die Zustimmung des Kabinetts3. Die Zustimmung wird erteilt.

3

Der Entwurf in R 43 I /223 , R 43 I /1223 , Bl. 36-42 ist identisch mit dem dem RT am 25.4.22 vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung von Frauen zu den Ämtern und Berufen der Rechtspflege (RT-Drucks. Nr. 4175, Bd. 372 ); durch seine Annahme im RT am 1.7.22 konnten gleichzeitig Petitionen entsprechenden Inhalts (RT-Drucks. Nr. 2312 und 2435) für erledigt erklärt werden (RT Bd. 356 , S. 8217). Das Gesetz wird am 11.7.22 verkündet (RGBl. 1922 I, S. 573 ).

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