2.22.16 (wir1p): 16. Neubau von Gebäuden zur Unterbringung von Reichsbehörden.

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16. Neubau von Gebäuden zur Unterbringung von Reichsbehörden.

Reichsminister Dr. Gradnauer beantragt zu beschließen, daß, bevor Neubauten im Geschäftsbereich einer Reichsbehörde errichtet werden, das Kabinett befragt werden müsse, namentlich um unnötigen Konzentrationen der Behörden in Berlin entgegenzuwirken15.

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In seinem Schreiben vom 23.4.21 hatte der RIM (Koch) dazu ausgeführt: „Die Anhäufung von Behörden in Berlin und die hierdurch bewirkte Überspannung der Zentralisation haben im Reich eine nicht unberechtigte Mißstimmung gegen Berlin erzeugt, deren Beseitigung mir dringend erwünscht erscheint. Die Mißstimmung ist umso größer, als zahlreiche andere Städte sich bereit erklärt haben, Reichsbehörden in ihren Mauern aufzunehmen. Auch die in Berlin besonders ausgeprägte Wohnungsnot läßt eine Vergrößerung des Reichsbeamtenkörpers hier unerwünscht erscheinen. Ferner dürfte die in Berlin besonders große Gefahr der Radikalisierung der Beamtenschaft gegen ein weiteres Anwachsen der Reichsbehörden in Berlin sprechen. Unter Berücksichtigung dieser Umstände hatte ich den Herrn Reichsarbeitsminister gebeten, von dem in Berlin geplanten Neubau der Versicherungsanstalt für Angestellte Abstand zu nehmen und die Anstalt an einen Ort außerhalb Berlins zu verlegen. Der Neubau war indes bereits in Angriff genommen, die Verlegung der Anstalt daher nicht mehr möglich. Um derartige Fälle in Zukunft nach Möglichkeit zu vermeiden, erscheint es mir zweckmäßig, eine grundsätzliche Stellungnahme des Kabinetts zu der Frage herbeizuführen, ob der Neubau von Gebäuden, die für die Unterbringung von Reichsbehörden oder von Behörden, die von Reichsbehörden abhängig sind, bestimmt sind, nicht von der Zustimmung des Kabinetts abhängig zu machen ist.“ (R 43 I /1368 , Bl. 80 f.).

[51] Der Antrag wird als zu weitgehend abgelehnt. Doch wurde beschlossen, die Reichsministerien zu ersuchen, vor der Verlegung behördlicher Stellen nach Berlin oder Neueinrichtung solcher Stellen in Berlin außer mit dem für Bauten zuständigen Reichsschatzministerium auch mit dem Reichsfinanzministerium und dem Reichsministerium des Innern zusammenzuwirken.

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