2.224.1 (wir1p): Beantwortung der Note Nollets über die Schutzpolizei.

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Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

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Beantwortung der Note Nollets über die Schutzpolizei.

Geheimrat von Lewinski trug den Sachverhalt kurz vor und nahm Bezug auf die anliegende Note, in der die bisher noch streitigen Punkte zwischen den beteiligten Kommissaren beraten und formuliert worden seien1.

1

Am 27.2.1922 hatte Nollet in der folgenden Note an den Leiter der dt. Friedensabteilung von Lewinski ultimativ die Durchführung der Bestimmungen von Boulogne (siehe Schultheß 1920 II, S. 342) gefordert: „Par Lettre No. 1.713 du 9 septembre 1921, la Commission a demandé qu’il fût procédé sans nouveau retard aux modifications nécessaires pour mettre l’organisation de la police en harmonie avec les stipulations du Traité de Paix et les décisions complémentaires des Gouvernements Alliés. – Le 15 Octobre, le Gouvernement Allemend, répondant à cette lettre, demandait que de nouvelles précisions lui fussent apportées au cours d’entretiens verbaux. – Ces entretiens ont eu lieu en Novembre et Décembre. – Or, la Commission n’a pas encore connaissance que des messures d’exécution aient été prises. – Par ailleurs, il lui a été signalé que, dans certains Etats, des lois portant étatisation de la police avaient été votées ou étaient en project, alors que la Note de Londres du 5 Mai 1921 a interdit toute centralisation de quelque nature qu’elle soit. – J’ai l’honneur de vous faire Connaître que la Commission fixe au 15 mars prochain, la date à laquelle les divers Etats allemands devront avoir édicté les mesures nécessaires pur une exécution intégrale des décisions prises par les Gouvernements Alliés au sujet de la Police. – Communication de ces mesures devra lui être faite pour la même date. –“ (R 43 I /2693 , Bl. 13). In Chefbesprechungen vom 6. und 11. März unter Vorsitz von Wirth versuchte das Kabinett sich über den Antwortentwurf und den einzuschlagenden Weg schlüssig zu werden; dabei hatte von Lewinski in seinem Bericht am 6.3.22 bemerkt, daß die Note und ihre ultimative Forderung die mündlichen Verhandlungen zwischen den Vertretern der dt. Reg. und der IMKK unvermittelt abbreche (beide Protokolle und verschiedene Antwortentwürfe in R 43 I /2693 , Bl. 21-24, 34-48, 53-95; Antwortentwürfe als Anlage zum Protokoll auch in R 43 I /1375 , Bl. 163-192).

[610] Der Reichskanzler schlug vor, auf Seite 24 den Ausdruck „Niederwerfung“ zu vermeiden und die Begründung für die Notwendigkeit der Stärke der Polizei im 3. und 4. Satz hypothetisch zu fassen. Das Kabinett stimmte dem zu.

Reichsminister Dr. Rathenau machte darauf aufmerksam, daß diese Note keine befriedigende Antwort enthalte und daß vertragliche Bestimmungen verletzt würden. Im Gegensatz zu früheren Fällen glaubten wir auch im Prinzip die gestellten Bedingungen nicht erfüllen zu können. Es handele sich einmal darum, daß verlangt sei, die Schutzpolizei solle „municipale et regionale“, d. h. eine Gemeinde- und Ortspolizei, aber nicht eine staatliche sein. Ferner sei jede Zentralisation verboten. Beiden Bedingungen entspreche die jetzige Organisation der Schutzpolizei nicht. Er beabsichtige, den Legationen diese Note mit einer Mantelnote zu schicken, in der die Notwendigkeit der jetzigen Organisation durch die besonderen Verhältnisse in Deutschland besonders betont werden solle.

Reichsminister Dr. Geßler ist der Ansicht, daß die Auffassung des Reichsministers Dr. Rathenau nicht unbedingt aus den früheren Noten der Entente gefolgert zu werden brauche.

Der Reichskanzler bermerkte zum Schluß, daß die Note mit den heute beschlossenen Änderungen heute Nachmittag mit den Ländern durchgesprochen werden würde2. Jedenfalls würde dann nochmals eine Kabinettssitzung stattfinden müssen3.

2

Das Protokoll der Besprechung mit den Ministern der Länder vom 13.3.1922 15 Uhr vermerkt nur, daß nach Vortrag des Antwortentwurfs grundsätzliche Fragen erörtert worden seien. Die Note solle möglichst gekürzt und Teile in die Anlagen verwiesen werden. Etwaige Abänderungsvorschläge, die bis 20 h von Lewinski zugestellt worden wären, sollten durch die kleine Kommission bearbeitet werden (R 43 I /2693 , Bl. 51 f.).

3

Siehe Dok. Nr. 222, P. 1.

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