2.24.2 (wir1p): 2. Nachtragsetat für 1921:

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[55]2. Nachtragsetat für 1921:

a) Reichsverkehrsministerium.

 

Staatssekretär Kirschstein begründet die Forderung von 35 Millionen Mark für Notstandsarbeiten an Kanalbauten.

Geheimrat Schulze (RFMin.) machte geltend, daß ein dringendes sachliches Bedürfnis für Förderung der Kanalbauten zur Zeit nicht vorläge und für Erwerbslose schon durch andere Bewilligungen im Haushalte gesorgt sei.

Nachdem sich Staatssekretär Dr. Geib für Bewilligung der angeforderten Summe ausgesprochen hatte, weil die sonstigen Mittel für Erwerbslosenunterstützung nicht ausreichten, genehmigte das Kabinett die Einstellung von 35 Millionen Mark in den Nachtragshaushalt2.

2

Mit seinem Schreiben vom 6.6.1921 hatte der RVM um Stellungnahme des Kabinetts zu den folgenden, von seinem Ressort für den Nachtragshaushalt 1921 aufgestellten Forderungen gebeten, denen der RFM seine Zustimmung versagt hatte: 1. Ergänzungsbetrag für den Kanal Wesel-Datteln 12 Mio M; 2. für weitere Notstandsarbeiten am Mittellandkanal östlich Peine 35 Mio M; 3. Verbesserung der Oderwasserstraße unterhalb Breslau 2,5 Mio M (R 43 I /873 , Bl. 60 f.).

[…]

b) Reichsfinanzministerium.

Dienstaufwandsentschädigung für Referenten pp. in den Ministerien.

[…]

c) Reichsernährungsministerium.

Reichsminister Dr. Hermes beantragt für den Nachtrag 500 000 M zur Förderung der Moorkulturen. Er betont, daß dadurch vom Reich keine Aufgaben, die sonst den Ländern zuständen, übernommen werden sollen. Der Betrag solle nur zu Versuchen verwandt werden, die den Ländern neue Anregungen geben könnten.

Nachdem sich auch Staatssekretär Dr. Geib für Bewilligung der angeforderten Summe ausgesprochen hatte, weil die Moorarbeiten zugleich Vorarbeiten für Siedlungstätigkeit seien, wurde die Einstellung der angeforderten Summe vom Kabinett genehmigt.

[…]

d) Reichsministerium des Innern.

[…]

e) Reichswehrministerium.

[…]

f) Auswärtiges Amt. Presseabteilung.

[…]

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