2.3.1 (wir1p): Reparation.

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Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

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Reparation.

Staatssekretär Schroeder berichtet, auf welche Weise die zunächst fällige 1 Milliarde aufgebracht werden soll1. Es seien 150 Millionen Goldmark durch die Reichsbank bereitgestellt und zwar rund 140 Millionen in Devisen und rund 10 Millionen in Gold. Weitere etwa 100 Millionen würde die Devisenbeschaffungsstelle in kurzer Zeit, möglichst noch im Mai, zur Verfügung stellen. Der Rest von 750 Millionen würde in Schatzwechseln mit drei Monaten Laufzeit gegeben werden. Staatssekretär Bergmann sei beauftragt, bei der Reparationskommission anzufragen, ob sie mit diesen Zahlungsmodalitäten einverstanden sei2. Die Ausgabe von 12 Milliarden Schatzbonds werde vorbereitet3.

1

Die folgende Erörterung bezieht sich auf die Ausführung des Londoner Zahlungsplanes vom 5. Mai 1921 (abgedruckt als RT-Drucks. Nr. 1979, Bd. 367 , in Ursachen und Folgen Bd. IV, S. 340 ff., auszugsweise im Schultheß 1921 II, S. 264 ff.). Danach sollte Deutschland zunächst, abgesehen von den Sachlieferungen und einer Ausfuhrabgabe von 25% + 1%, innerhalb von 25 Tagen 1 Mrd. GM in anerkannten Devisen, Gold oder Schatzanweisungen mit dreimonatiger Laufzeit aufbringen. – Zum Aufbau und Inhalt des Londoner Ultimatums siehe Kabinett Fehrenbach, Dok. Nr. 247; 248 P. 1 und 252.

2

Das RFMin. hatte an die Klko für Bergmann telegrafiert (o. D.): „Vorschlage zunächst 150 Mio GM sofort nach Pflingsten [15.5.1921] zu zahlen. Es stehen zur Verfügung […] zusammen rund 140 Mio GM berechnet über Dollar nach hier am 13. Mai bekannten New Yorker Kursen. Devisen würden überwiesen in Schecks auf erste Banken oder andere vorgeschlagene Weise. Rest von rund 10 Mio Mark wird in Gold aus Reichsbankbeständen geliefert. Alle beteiligten Stellen hier legen größten Wert auf dieses sofortige Angebot. Gebt Vorschlag sofort an Repko weiter und drahtet Antwort. Drahtet sofort, ob Bekanntgabe in deutscher Presse erfolgen soll. Weiterer möglicher Barbetrag in der mit Bergmann hier mündlich besprochenen Höhe wird Ende fünfundzwanzigtägiger Frist geleistet werden.“ (R 43 I /19 , Bl. 293). Am 20. 5. drahtete Bergmann die Antwort aus Paris: „Repko will die deutscherseits angebotenen 140 Mio Devisen nicht zum Tageskurs der Überweisung in GM kreditieren, sondern uns nur das Ergebnis bestmöglicher Umwandlung der Devisen in Dollars gutbringen. Habe deshalb Kommission vorgeschlagen, Umwandlung in Dollar uns zu überlassen. Kommission ist einverstanden und wünscht, daß die 140 Mio GM in Dollars sofort Federal Reserve Bank New York je zur Hälfte zu Gunsten Banque de France und Bank of England für Repko überwiesen werden. Bitte mir von erfolgter Überweisung drahtlich Mitteilung machen. Wegen 10 Mio Gold folgt Bericht.“ (R 43 I /20 , Bl. 70). Der angekündigte Bericht Bergmanns ist in den Akten der Rkei nicht ermittelt.

3

Der Londoner Zahlungsplan – Bestandteil des sog. Londoner Ultimatums – ging von einer Gesamtschuld von 132 Mrd. GM (Gegenwartswert) aus; nach Ziffer II des Londoner Zahlungsplanes sollte die dt. Reg. für diesen Gesamtbetrag Schuldverschreibungen in drei Serien ausgeben: als sog. A-Bonds über einen Betrag von 12 Mrd. GM, bis zum 1.7.21 zu übergeben, als B-Bonds über einen Betrag von 38 Mrd. GM, bis zum 1.11.21 zu übergeben und als C-Bonds über einen Betrag von 82 Mrd. GM, ebenfalls am 1.11.21 zu übergeben. Die A-Bonds sollten vom 1.5.21, die B-Bonds vom 1.11.21 an mit 5% verzinst und mit 1% amortisiert werden, die C-Bonds nach Ermessen der Repko erst dann, wenn die tatsächlichen Gesamtreparationsleistungen Deutschlands jährlich einen Betrag ergäben, der über die Zins- und Amortisationsverpflichtungen der A- und B-Bonds hinausgeht (RT-Drucks. Nr. 1979, Bd. 367 ).

[3] Der Herr Reichskanzler stellt das Einverständnis des Kabinetts mit diesem Vorgehen fest.

Sachleistungen.

Staatssekretär Dr. Müller: Man müsse jetzt dem Seydoux’schen Gedanken der freien Lieferung nähertreten4. Bezüglich des Wiederaufbauplans werde zur Zeit mit Loucheur Fühlung genommen. Loucheur habe dem Mitglied der Kriegslastenkommission Wolf zu erkennen gegeben, daß er 25 000 Häuser möglichst bald geliefert haben wolle. Er hätte auch geäußert, daß er Deutschland einen Sektor zum Wiederaufbau überweisen wolle. Zunächst müsse er jedoch die Sachverständigen hören. Staatssekretär Dr. Müller ist der Ansicht, daß der geäußerte Wunsch auf Lieferung von 25 000 Häusern ernst gemeint sei.

4

Seine Ideen hatte Seydoux in einer Note vom 4.1.1921 ausführlich erläutert und sie in einer Besprechung am 6.1.1921 vor dt. Delegierten noch einmal vorgetragen. Das Protokoll vom 6.1.21 gibt die Seydoux’schen Ausführungen wie folgt wieder: „In der Frage der Sachleistungen müsse ein möglichst wenig kompliziertes System gefunden werden, das einen möglichst freien Verkehr zwischen den beteiligten französischen Bestellern und deutschen Herstellern gestatte. Staatliche Einwirkungen müßten auf das allernotwendigste Maß beschränkt werden, da sonst ein Fehlschlag sicher sei. Ein solch freier Verkehr, der die Beseitigung der Reparationen überhaupt bedeute (supprimer les réparations), sei vor 6 Monaten noch nicht möglich gewesen, heute aber gangbar und im wirtschaftlichen Interesse beider Länder liegend.“ (R 43 I /16 , Bl. 174 f.).

Der Herr Reichskanzler weist auf die Notwendigkeit hin, immer wieder Offerten zu machen, auch wenn sie von der Gegenseite abgelehnt würden.

Staatssekretär Dr. Müller berichtet ferner kurz über den Stand der Vieh- und Holzlieferungen. Beim Vieh hätten die Franzosen uns die Preise diktiert, so daß das Reich die Hälfte der für das aufzubringende Vieh entstehenden Kosten selbst zu tragen hätte, ohne daß sie uns auf Reparationskonto gutgebracht würden. Beim Holz hätten wir zu den vom Gegner angegebenen Preisen durch unsere Ausschreibung nur 20% des Lieferungssolls aufgebracht5. Die Franzosen würden wahrscheinlich verlangen, daß wir den Rest zu gleichen Preisen lieferten. Er würde in diesen Fragen noch eingehend dem Kabinett berichten.

5

Siehe dazu Dok. Nr. 16, P. 1 und Anm. 2.

Ministerialdirektor von Simson weist auf die Möglichkeit hin, derartige Lieferungen im Innern zu von der Regierung festgesetzten Preisen zu verlangen. Seines Erachtens nützten Landwirte und Holzlieferanten die Konjunktur in starkem Maße aus.

Staatssekretär Dr. Müller hält es gleichfalls für nötig, gegebenenfalls diesen Weg zu beschreiten.

Das Kabinett beschließt, daß Staatssekretär Dr. Müller über die gesamten Sachlieferungen alsbald eingehend berichten solle.

Aufbringung der Mittel für die Reparation im Innern.

Staatssekretär Zapf: Das Reichsfinanzministerium sei der Ansicht, daß wir 10 Milliarden Papiermark durch neue Steuern und Steuererhöhungen aufbringen könnten.

[4] Reichsminister Schmidt: Die Reparationsleistungen bedingten die dauernde Aufbringung von 45–50 Milliarden [Papier]Mark jährlich. Zu der Frage, wie dies geschehen könne, möchte er folgende Gedanken skizzieren. Erstes Erfordernis sei die Günstigstellung der Handelsbilanz, daher müsse man die Ausfuhr forcieren und die Einfuhr beschränken. Die Einfuhr von Getreide und Futtermitteln werde in der nächsten Zeit noch steigen. Vor allem Luxusartikel müßten durch Verbot oder sehr hohen Zoll von der Einfuhr ferngehalten werden. Kaffee, Tee, Spirituosen, Südfrüchte und Schokolade müßten s. E. gedrosselt werden. Er halte hier die Auferlegung eines sehr hohen Zolls für besser als ein völliges Verbot. Auch die Einfuhr von Frühgemüsen müßte eingeschränkt werden.

Die Verbrauchsabgabe für Trinkbranntwein müsse erhöht werden. Die Frage der Erhöhung der Umsatzsteuer sei nochmals zu prüfen, desgleichen eine Erhöhung der Steuern für Kohle und Kali, wenngleich bei Kali erhebliche Bedenken obwalteten.

Steigerung der Stickstoffproduktion, so daß der Inlandsbedarf gedeckt wird und auch noch ausgeführt werden kann; Abgabe auf diese Ausfuhr.

Die 26% des Ultimatums auf unsere Ausfuhr6 müßte durch etwas anderes abgelöst werden.

6

Nach Ziffer IV des Londoner Zahlungsplanes sollte Deutschland neben einem jährlichen Fixum von zwei Mrd. GM einen Betrag von 25% des Wertes der deutschen Jahresausfuhr, gerechnet vom 1.5.21 und, für den Fall, daß diese Leistungen für den Zins- und Amortisationsdienst der gegebenen Schuldverschreibungen nicht genügten, einen weiteren Betrag von 1% des Wertes der dt. Jahresausfuhr zahlen oder „wahlweise einen entsprechenden Betrag, so wie er in Übereinstimmung mit jedem anderen von Deutschland vorgeschlagenen und von der Kommission angenommenen Index festgesetzt werden würde.“ (RT-Drucks. Nr. 1979, Bd. 367 ).

Wodurch sei dies möglich?

Weitere Steuererhöhungen kaum tragbar, aber andere Einnahmen könnten zur Ablösung der 26% angeboten werden, so z. B. die sich aus den folgenden Maßnahmen ergebenden:

Heranziehung des Grundbesitzes, Eintragung von 5%igen Zwangssicherungshypotheken für das Reich. Die Zinsen dienten der Reparation.

Ähnliche Heranziehung des städtischen Grundbesitzes.

Beteiligung des Reichs an dem Gewinn der Industrie und der Banken (Übertragung gewisser festverzinslicher Werte an das Reich, außerdem gewisser Anteil an den Dividenden).

Steuersyndikate (Bergbau, Kali, Eisen, Chemische Industrie, Papierindustrie usw. bringen ein bestimmtes Steuersoll auf).

Diese Pläne hätten gewiß starke Schattenseiten. Insbesondere würde die kapitalistische Entwicklung dadurch gestärkt, denn die Abwälzung der Steuern würde leicht sein. Folge: Steigerung der Preise und der Mieten, Arbeitslosigkeit infolge mangelnder Kauf- und Konsumfähigkeit. Hiergegen besondere Maßnahmen nötig: Steigerung der Bautätigkeit. Bei einem Steigen der Mieten bis zu 300% würde private Bautätigkeit wachsen.

Zur Entlastung des Etats müßte mit der Zuschußwirtschaft gebrochen werden: Allmähliche Beseitigung von Subventionen für Nahrungsmittel und sofortige für Papier.

[5] Steigerung der Löhne und Gehälter würde zwar durch den Fortfall der Nahrungsmittelverbilligung nötig werden, immerhin würde dem Reich noch ein hoher Betrag als Plus bleiben.

Der Herr Reichskanzler ist der Ansicht, daß wir um eine Belastung der Ausfuhr unter keinen Umständen herumkommen. Man müsse prüfen, wie hoch die Belastung sein könne. Post und Eisenbahn würden neue Steuern wegfressen, daher müßte deren Budget sobald als möglich in Ordnung gebracht werden. Im Finanzministerium würde eine Körperschaftssteuer erwogen, die ein Gegengewicht gegen die Belastung des Konsums bieten müsse.

Staatssekretär Zapf hält es für notwendig, in der Frage der Steuersyndikate sofort mit den Führern des Wirtschaftslebens Fühlung zu nehmen.

Der Herr Reichskanzler hält es für besser, daß sich das Kabinett zunächst über seine konkreten Absichten schlüssig wird.

Die Fortsetzung der Besprechung wird auf den 19. Mai d. J., nachmittags 6 Uhr vertagt.

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