2.36.6 (wir1p): 6. Unterbringung der Handelsvertretung der russischen Sowjetrepublik.

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6. Unterbringung der Handelsvertretung der russischen Sowjetrepublik6.

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Mit Schreiben vom 18.6.1921 an den StSRkei hatte der RAM um Beratung des Kabinetts gebeten, über die „Unterbringung der Handelsvertretung der russischen Sowjet-Republik entweder 1. im früheren russischen Botschaftsgebäude ‚Unter den Linden‘ oder 2. im Hause Potsdamer Privatstraße 121 b. 3. Für den Fall der Annahme des Vorschlags zu 2) Mitteilung an den Magistrat der Stadt Berlin, das Kabinett habe sich dahingehend entschieden, daß mit Rücksicht auf die große wirtschaftliche Bedeutung die Russische Handelsvertretung in dem Hause Potsdamer Privatstraße 121 b untergebracht werden müsse“ (R 43 I /131 , S. 283). Dem zitierten Antrag fehlt eine Stellungnahme des AA für eine der vorgeschlagenen Lösungen.

Geheimrat von Maltzan trug vor, daß die Sowjet-Regierung die Überlassung des russischen Botschaftergebäudes Unter den Linden zur Unterbringung ihrer Handelsvertretung erbeten habe7. Er schlug vor, dem Antrage nicht zu entsprechen, sondern die russische Handelsvertretung in dem Hause Potsdamer Privatstraße 121b unterzubringen. Über die Sach- und Rechtslage machten ein Vertreter des Preußischen Wohlfahrtsministeriums und des Magistrats nähere Ausführungen.

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An dieser Stelle ist im Protokoll der folgende Satz aus den Ausführungen von Maltzans gestrichen: „Es bestünden dagegen Bedenken, daß wir noch keine offiziellen diplomatischen Beziehungen mit Sowjet-Rußland aufgenommen hätten und daß es innerpolitisch unerträglich sei, „Unter den Linden“ die Sowjetfahne zu sehen“ (R 43 I /1368 , Bl. 217 f., hier: Bl. 218).

Nachdem nochmals eingehend im Kreise der Mitglieder des Kabinetts die Angelegenheit erörtert worden war8, erklärte sich das Kabinett damit einverstanden, daß der russischen Handelsvertretung das Botschaftergebäude nicht überlassen werde. Es befürwortete dagegen die Unterbringung in dem Hause Potsdamer Privatstraße 121 b, ohne daß hierdurch den Rechten besser berechtigter Dritter vorgegriffen werden solle.

8

Ursprünglich war der Satz anders formuliert: „Nachdem Reichsminister Dr. Rosen im Kreise der Mitglieder des Kabinetts die außenpolitischen Gründe geltend gemacht hatte, die für die Ablehnung des Ersuchens der russischen Sowjet-Regierung sprächen“, [weiter wie oben].

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