2.42.1 (wir1p): [Steuerpolitik]

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Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

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[Steuerpolitik]

Gegenstand der Beratung waren die vom Reichswirtschaftsministerium und Reichsfinanzministerium ausgearbeiteten Vorschläge für die zukünftige Steuerpolitik1. Nach eingehender Aussprache beschloß das Kabinett: Das Reichsfinanzministerium[116] soll den vom Reichsminister Dr. Rathenau vorgeschlagenen Plan der steuerlichen Erfassung der sogenannten Nachkriegsgewinne auf seine wirtschaftliche und technische Durchführbarkeit hin prüfen und dann je nach dem Ergebnis der Prüfung und nach weiterer Besprechung mit Reichsminister Dr. Rathenau eine entsprechende Vorlage anstelle der jetzt vorgelegten oder zur Wahl neben ihr dem Kabinett unterbreiten2.

1

Gemeint ist die Denkschrift des RWiM vom 27.6.1921 „Die Belastung der Sachwerte als Teil des Reparationsprogrammes“ (R 43 I /20 , Bl. 355-360; siehe auch Dok. Nr. 6, Anm. 1) und die mit Begleitschreiben des RFM vom 27.6.21 der Rkei zugegangene „Denkschrift über den Ausbau und die Veredelung des Reichsnotopfers“; (siehe Dok. Nr. 38).

2

Mit Begleitschreiben vom 25.7.1921 legt das RFM den „Entwurf eines Gesetzes über die Abgabe vom Vermögenszuwachs aus der Nachkriegszeit“ vor (siehe Dok. Nr. 58, P. 1 b).

Um die Pläne des Reichswirtschaftsministeriums, insbesondere die Frage der Beteiligung an gewerblichen Unternehmungen weiter durchzuarbeiten, soll in der Reichskanzlei eine Unterkommission aus den Staatssekretären des Reichswirtschaftsministeriums und des Reichsfinanzministeriums mit dem Reichsminister Dr. Rathenau zusammentreten, der vom Reichsjustizministerium eine für die rechtliche Durcharbeitung geeignete Kraft zur Verfügung gestellt werden soll. Die Kommission soll insbesondere auch die Frage des Zugriffs der Entente weiter klären. Das Reichswirtschaftsministerium wird ersucht, auf Grund dieser Beratungen gegebenenfalls ausgearbeitete Entwürfe für die weitere Beratung des Kabinetts vorzulegen3.

3

In R 43 I und R 38 dazu nichts ermittelt.

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