2.53.2 (wir1p): 2. Unterstellung der Luftfahrt-Friedenskommission unter ein anderes Ministerium.

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2. Unterstellung der Luftfahrt-Friedenskommission unter ein anderes Ministerium2.

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Den Vorschlag der Unterstellung der Luftfriko unter ein anderes Ministerium hatte der RWeM mit einem Schreiben vom 13.6.21 an die einzelnen Ministerien angeregt (R 43 I /20 , Bl. 247-250). Kempner faßte dieses Schreiben in einem mit Sichtvermerk des RK versehenen Vermerk vom 15.6.21 wie folgt zusammen: „Der Reichswehrminister beantragt, die Luftfriko vom Reichswehrministerium zu lösen und sie dem Auswärtigen Amt, oder, da dieses hiergegen Bedenken hat, dem Reichsverkehrsministerium zu unterstellen. Begründung: Das Reichswehrministerium sei nach Auflösung der Luftstreitkräfte an der Durchführung der Luftfahrbestimmungen des Friedensvertrages nicht beteiligt. Die Luftfriko sei nach den Richtlinien des Reichskanzlers, daß bei allen strittigen Fragen der Entwaffnung die außenpolitischen Gründe maßgebend sein sollten, zum ausführenden Organ des Auswärtigen Amtes geworden. Das Reichsverkehrsministerium sei im Gegensatz zum Reichswehrministerium an der Durchführung der Luftfahrbestimmungen interessiert. Es wird endlich die notwendig gewordene Verringerung der Offiziere des Reichswehrministeriums angeführt. Der wirkliche Grund ist der, daß das Reichswehrministerium, das die Notwendigkeit des Nachgebens in den Luftfragen einsieht, sich wohl dem Odium der Mitwirkung entziehen will. Mir erscheint es unbillig, wenn irgend ein Ressort sich unter einem organisatorischen Vorwand der Mitwirkung an einer unbestreitbaren Notwendigkeit zu entziehen versucht. Ich kann aber die organisatorisch-technischen Fragen nicht mit Sicherheit beurteilen. Sie müssen m. E. in einer Chefbesprechung unter Vorsitz des Kanzlers geklärt werden.“ (R 43 I /20 , Bl. 251 f.).

[136] Das Kabinett beschloß im Einverständnis mit dem Reichswehrminister3, die Luftfahrt-Friedenskommission vorläufig noch beim Reichswehrministerium zu belassen.

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In der Akte „Inhaltsangaben von Kabinettsprotokollen“ steht unter dem 22.6.21 eine Chefbesprechung mit dem Thema „Luftfahrt-Friedenskommission“ und als Eintragung: „Besprechung fand nicht statt. Reichswehrministerium versucht, die Sache selbst zu regeln“. (R 43 I /1346 , Bl. 77).

Gelegentlich der Erörterung der Luftfahrtangelegenheit bemerkte Reichsminister Bauer, <daß der Leiter der Abteilung für Luft- und Kraftfahrwesen4 des Reichsverkehrsministeriums bei den Bewertungen über die Entschädigung aus Anlaß der Beschränkung des Luftfahrzeugbaues, obwohl bereits ein Kabinettsbeschluß über die von der Regierung einzunehmende Haltung vorlag, die abweichende Auffassung des Reichsverkehrsministeriums weiter vertreten habe>5. Auf Bitte des Reichsministers Groener sagte Reichsminister Bauer zu, dem Verkehrsministerium eine schriftliche Formulierung des erhobenen Vorwurfs zu übersenden6.

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MinDir. Bredow.

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Der vorstehende Text lautete ursprünglich: „daß der Leiter der Abteilung für Luft- und Kraftfahrwesen des Reichsverkehrsministeriums bei Vertretung der Regierungsvorlage über Beschränkung des Luftfahrzeugbaus im Reichsrat entgegen dem Kabinettsbeschluß vom 30.5.21 (Dok. Nr. 18, P. 4) befürwortet und beantragt habe, eine Entschädigungspflicht des Reiches im Gesetz zum Ausdruck zu bringen.“ Diese Fassung ist nach dem Schreiben des RSchM vom 29.7.21 geändert worden (R 43 I /21 , Bl. 2).

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Der RSchM formulierte seinen Vorwurf in seinem Schreiben vom 27.7.21 an den RVM, das abschriftlich an die übrigen Minister ging (R 43 I /21 , Bl. 11). Danach hat MinDir. Bredow in der Sitzung des 9. Ausschusses des RT am 18.6.21 über den Entwurf des Gesetzes über Beschränkung des Luftfahrzeugbaus „innere Vorgänge einer Kabinettssitzung zur Kenntnis der vereinigten Ausschüsse des Reichstags gebracht“, indem er bei der Beratung über die Entschädigungspflicht des Reiches betont habe, daß sein Ministerium in der Kabinettssitzung einen dem Beschluß entgegengesetzten Standpunkt vertreten habe.

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