2.65.1 (wir1p): 1. Beflaggung der Dienstgebäude am 11. August.

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1. Beflaggung der Dienstgebäude am 11. August.

 

Admiral Löhlein machte darauf aufmerksam, daß die militärischen Dienstbehörden auf ihren Gebäuden an Land die Reichskriegsflagge – schwarzweiß-rot mit Eisernem Kreuz und der schwarz-rot-goldenen Gösch – zu setzen[181] hätten1. Nach kurzer Erörterung wurde beschlossen, die Presse rechtzeitig hierüber aufzuklären, um unliebsamen Erörterungen vorzubeugen2.

1

Die Verordnung über die deutschen Flaggen, die u. a. die schwarz-rot-goldene Flagge zur Nationalflagge erklärt hatte, war erst am 1.7.21 in Kraft getreten (RGBl. 1921 I, S. 483  und R 43 I /1832 , Bl. 6 f.).

2

Das Original trägt die handschriftliche Marginalie: „ist geschehen“.

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