1.129.1 (wir2p): Reparationsfrage.

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Reparationsfrage.

Der Reichskanzler Die heutige Besprechung könne nur kurz sein, da um 11 Uhr der Überwachungsausschuß1 tage.

1

RT-Ausschuß gemäß Art. 35 Abs. 2 der RV.

Er weise auf den heutigen Artikel „Illusionen“ in der „Deutschen Allgemeinen Zeitung“ hin, in dem die Regierung in unerhörter Weise angegriffen werde2. Er werde Stinnes sagen lassen, daß es bei solchen Artikeln unmöglich sei, mit ihm eine Politik zu machen3.

2

Richtig heißt der Artikel: „Keine Illusionen“ und ist mit „P.L.“ (Paul Lensch) unterzeichnet; darin heißt es: „Für die Art, mit der in Deutschland auswärtige Politik gemacht wird, ist es bezeichnend, daß niemand genau den Wortlaut des Vorschlages kennt, den die Delegierten der Reparationskommission Bradbury und Mauclère, mit nach Paris genommen haben. Der Vorchlag der deutschen Industrie sah, soweit man darüber orientiert ist, unter anderem auch eine Art Garantie des Abkommens durch die Gewerkschaften vor; Verhandlungen haben mit den Gewerkschaftsführern stattgefunden, um die Bereitschaft der deutschen Arbeiterklasse festzustellen, an der Durchführung des Abkommens mitzuarbeiten. Ob dabei die deutschen Arbeitführer Bedingungen gestellt haben und wie diese Bedingungen gelautet, ist in der deutschen Öffentlichkeit nicht bekannt geworden. Bei den Meldungen, die inzwischen über die Bemühungen des Herrn Schroeder in Paris eingelaufen sind, fällt es auf, daß mit keinem Wort auf diesen höchst wichtigen Punkt eingegangen worden ist. Herr Schroeder hat lediglich von den Verpflichtungen der deutschen Industrie gesprochen, aber mit keinem Wort von den Verpflichtungen, die auch auf der deutschen Arbeiterklasse ruhen und zu deren Übernahme sich ihre Führer bereiterklärt haben. Daraus muß aber im Auslande der völlig ungerechtfertigte Eindruck entstehen, als sei die Aktion der deutschen Industrie lediglich oder in der Hauptsache im Interesse der Regierung unternommen. […] Es wäre ein verhängnisvoller Rückfall in die Vorstellung vergangener Zeiten, wollte man das Schicksal der Regierung schlechthin mit dem Schicksal der Nation gleichsetzen. Im Gegenteil: es ist nötig sehr deutlich auszusprechen, daß an dem Schicksal der Nation alles, am Schicksal der augenblicklichen Regierung nichts gelegen ist. Es hat das Vertrauen des Auslandes nie besessen und das des Inlandes längst verloren. An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen. Im übrigen ist der Ministerposten an der Spitze des Auswärtigen Amtes immer noch unbesetzt.“ (DAZ Nr. 383). Nach einem Vermerk Hemmers vom 21.9.22 hat Bücher ihm an diesem Tage mitgeteilt, daß Stinnes die letzten vier Absätze (2 davon nach der Auslassung wiedergegeben) eigenhändig hinzugefügt habe (R 43 I /2469 , Bl. 281 f.).

3

Das Vertragsverhältnis zwischen der RReg. und der DAZ war auch fortgesetzt worden, nachdem Hugo Stinnes 1920 Anteile an der Zeitung erworben hatte; er hatte zwar in einer Besprechung am 18.9.20 zugesichert, das Blatt zu „einem großen Organ der auswärtigen Politik“ auszugestalten und in Fragen der Außenpolitik mit der RReg. konform zu gehen, da er für die nächsten Jahre die Möglichkeit von Differenzen nicht für gegeben halte. In der Folgezeit war es aber häufiger, besonders im Februar 1922, zu Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und der RReg. gekommen (R 43 I /2469 , Bl. 117 f.).

[1078] Die Entscheidung der Reparationskommission zeige, daß wir unbedingt eine feste Haltung einnehmen müßten, wir liefen dann kein Risiko4. Solange er sein Amt habe, mache er sich die feste Haltung zur Richtschnur. Wichtig sei, hinter die Verhandlungen zu schauen. Offenbar habe Amerika in bedeutungsvoller Weise eingegriffen.

4

Die Entscheidung der Repko Nr. 2119 lautet in den entscheidenden Passagen: „1. Sie [die Repko] verschiebt die Beschlußfassung für das eingereichte Gesuch des Reiches bis zu dem Zeitpunkt, wo sie den Entwurf einer durchgreifenden Reform der öffentlichen Finanzen Deutschlands fertiggestellt hat. […] 2. um für die Vorbereitung und die Ausführung der in Ziffer 1 in Aussicht genommenen Maßnahmen die notwendige Zeit zu gewähren, wird die Reparationskommission als Bezahlung der am 15. 8. und 15.9.1922 fällig werdenden Barzahlungen, und sofern nicht in der Zwischenzeit andere Abmachungen getroffen sein sollten, der folgenden zwischen dem 15. 10. und dem 15.12.1922 fällig werdenden Barzahlungen deutsche Schatzbonds annehmen, welche binnen 6 Monaten in Gold zahlbar und mit Garantie ausgestattet sein sollen, hinsichtlich deren die Deutsche Regierung und die Belgische Regierung, welcher diese Zahlungen zugewiesen sind, sich ins Einvernehmen zu setzen haben, oder mangels eines entsprechenden Einvernehmens durch ein Golddepot in einer ausländischen, Belgien genehmen Bank sichergestellt werden sollen.“ (Aktenstücke zur Reparationsfrage vom 12. Juli bis 11. Dezember 1922, S. 37; Inhaltsangabe siehe Schultheß 1922, S. 294 f.).

Staatssekretär v. Simson erläutert die gefällte Entscheidung.

Reichskanzler Wir müßten die Rückkunft unserer Unterhändler abwarten. Reichsarb.Min. Dr. Brauns ist der gleichen Auffassung. Staatssekretär v. Simson weist darauf hin, daß ein Teil der öffentlichen Meinung sagen werde, wir sollten keine Wechsel geben.

Hierauf wurde die Sitzung geschlossen.

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