1.26.2 (wir2p): 2. Befriedung des bei Deutschland verbleibenden Teiles des oberschlesischen Abstimmungsgebiets.

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2. Befriedung des bei Deutschland verbleibenden Teiles des oberschlesischen Abstimmungsgebiets.

Staatssekretär von Haniel trägt die Sachlage vor6.

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Siehe dazu Schreiben des AA an den StSRkei vom 3.5.22 in Dok. Nr. 268 Anm. 1.

Reichswehrminister Geßler bemerkt, die Schwierigkeit der Lösung der Frage, ob die Befriedung des bei Deutschland verbleibenden Teils des Abstimmungsgebietes in der Hauptsache mit Mannschaften der Polizei oder mit solchen der Reichswehr durchgeführt werden solle, liege darin, daß die Reichswehr keinen polizeilichen Tagesdienst versehen könne wie die Schutzpolizei.

Vizekanzler Bauer glaubt, daß es zweckmäßig sei, zur Ausräumung dieser Bedenken eine neue Besprechung unter den beteiligten Ressorts anzuberaumen. Dieselbe soll am Mittwoch, den 10. Mai in der Reichskanzlei stattfinden7 und unter Teilnahme des Herrn Reichsministers des Auswärtigen, Reichsministers des Innern, Reichswehrministers und Preußischen Ministers des Innern.

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Siehe Dok. Nr. 268.

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