1.50.8 (wir2p): 8. Maßnahmen für Fälle eines Berliner Notstandes.

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8. Maßnahmen für Fälle eines Berliner Notstandes.

Das Kabinett stimmte dem Entwurfe zu10.

10

Zur Vorgeschichte siehe Dok. Nr. 207, P. 7; am 8.5.22 hatte der RIM eine mit sämtlichen Reichs- und nächstbeteiligten preußischen Ressorts erarbeitete Liste derjenigen Bediensteten, die im Falle eines Berliner Notstandes erreichbar sein müssen, überreicht und zugleich Überlegungen über die Durchführung angeknüpft (Schreiben vom 8.5.22 und Listen in R 43 I /2120 , Bl. 139-141).

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