1.99.3 (wir2p): 3. Außerhalb der Tagesordnung: Erfüllung von Aufgaben der Reichskulturpolitik, und zwar

Zum Text. Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 2Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

Extras:

 

Text

RTF

3. Außerhalb der Tagesordnung: Erfüllung von Aufgaben der Reichskulturpolitik, und zwar

a)

Lehrerbildungsgesetz

b)

Berufsschulgesetz

c)

unentgeltliche Lieferung von Lehr- und Lernmitteln

d)

Erziehungsbeihilfen für begabte Kinder

e)

Notlage der deutschen Kunst

f)

Schaffung von Spielplätzen und Jugendherbergen

g)

Übernahme der ehemaligen militärischen Bildungsanstalten in die Verwaltung des Reichs.

Reichsminister Dr. Köster begründete den Entwurf und erbittet die Zustimmung des Kabinetts zu den Punkten b bis f. Punkt a und g stelle er noch zurück.

Der Reichskanzler betonte, daß es von Wichtigkeit sei, sich mit den einzelnen[991] Ländern in Verbindung zu setzen, soweit durch die in Frage kommenden Bestimmungen es sich um eine Beeinträchtigung ihrer Rechte handele.

Reichsminister Dr. Köster sagte gebührende Berücksichtigung dieses Wunsches zu.

Das Kabinett stimmte daher entsprechend dem Antrage des Herrn Reichsministers Dr. Köster den Punkten b bis f zu.

Extras (Fußzeile):