2.42.3 (bau1p): 3. Hoheitszeichen des Reichs.

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RTF

3. Hoheitszeichen des Reichs5.

5

Der RPM hatte wiederholt die Festsetzung der Bezeichnung des Dt. Reichs, der Reichsfarben und des Hoheitszeichens unter Hinweis auf die notwendige Umgestaltung der Dienstsiegel angeregt (Der RPM an den RMinPräs., 29.7.19; R 43 I /1831 , Bl. 10). Dieser Bitte schloß sich RIM David am 2. 8. an, indem er dem RKab. fünf Entwürfe für einen Reichsadler, angefertigt von dem Heraldiker Emil Doepler, vorlegte (Anschreiben ohne Anlagen; R 43 I /1831 , Bl. 12).

Nach eingehender Erörterung über

a)

die Frage der Wahl des Hoheitszeichens6 wurde beschlossen, als Reichswappen die Skizze zu 3 b zu nehmen mit roten Fängen und rotem Schnabel. Für den schwebenden Adler sollte die Skizze 2 genommen werden, aber mit roten und geöffneten Fängen und rotem Schnabel;

b)

[173]Kriegsflagge7: Über die Frage der Seekriegsflagge entspann sich eine längere Erörterung, die zu dem Ergebnis führte, daß noch eine nähere Aussprache darüber mit den beteiligten Stellen stattfinden solle8.

6

Die dem in Anm. 5 zit. Schreiben des RIM beigefügten Entwürfe sind in den Akten der Rkei nicht auffindbar; zu weiteren Abbildungen vgl. jedoch Dok. Nr. 56, Anm. 9. Als Hoheitszeichen hatte der RIM „den Reichsadler ohne jede Zutat“ empfohlen, d. h. ohne die reichen Ausschmückungen des Hohenzollernadlers mit Krone, Brustschild und Ordenskette. Zur Begründung führte er an: „Da der schwarze Adler durch einen Zeitraum von vielen Jahrhunderten das Wappenzeichen Deutschlands gebildet hat, darf als selbstverständlich erachtet werden, daß auch unter den veränderten politischen Verhältnissen das alte Wahrzeichen im Schilde des Deutschen Reichs beibehalten wird; doch wird es aller monarchischen Attribute und der Andeutung der Vormachtstellung Preußens zu entkleiden sein.“ Über die künstlerische Gestaltung des Reichsadlers vgl. die „Mitteilungen des Reichskunstwarts“, Heft 2/1920, wo Prof. Doepler das Verdienst zugesprochen wird, „das ernstlich bedrohte Wappentier des Deutschen Reichs auch für die Verwendung durch die Republik“ gerettet zu haben. Ihm sei die Aufgabe zugefallen, „gewissermaßen den Normaladler aufzustellen“ (R 43 I /1831 , Bl. 98–103). Der schmucklose Normaladler wurde bald als „Pleitegeier“ verspottet (Simplizissimus vom 21.10.19). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 56, P. 5.

7

Die Frage der Nationalfarben war umstritten. Die Kompromißformel des Art. 3 RV spiegelt die in die Auseinandersetzungen verwobenen unterschiedlichen ideologischen Vorstellungen wider: „Die Reichsfarben sind schwarz-rot-gold. Die Handelsflagge ist schwarzweiß-rot mit den Reichsfarben in der oberen inneren Ecke.“ Der hier ausdrücklich genannten Handelsflagge wird die schwarz-rot-goldene Nationalflagge zuerst in den nach Ablauf von zwei Jahren erlassenen Durchführungsbestimmungen gegenübergestellt (VO über die dt. Flaggen vom 11.4.21; RGBl. S. 483 ).

8

Der an diesen Ressortbesprechungen wesentlich beteiligte ChdAdm. von Trotha hatte wenige Wochen vor seiner Berufung in dieses Amt eindeutig in der Frage des Flaggenstreites Stellung bezogen. Am 2.3.19 schrieb er an den damaligen RFM Schiffer: „Ich für meine Person bleibe schwarz, weiß, rot bis an mein Lebensende. Schwarz, rot, gold hat gewiß auch seine Berechtigung. Wir haben aber unsere Geschichte als Nation mit schwarz, weiß, rot angefangen; wir haben eine ungeheuer glänzende Periode unserer Entwicklung damit gedeckt, da kann ich nicht wechseln. Gerade in so ernster Zeit halte ich die alten Farben hoch, die neuen würden mich stets kalt lassen.“ Nachfolgend wies er auf die nur über die Flaggensymbolik alter Art mögliche Aufrechterhaltung der Beziehungen zu den Auslandsdeutschen hin (Nachl. von Trotha ; Dep. 18-A 312; Antwortschreiben Schiffers ebd.). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 56, P. 7.

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