2.65.1 (bau1p): 1. Wiederanstellung der vertriebenen elsaß-lothringischen Beamten.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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1. Wiederanstellung der vertriebenen elsaß-lothringischen Beamten.

Entsprechend dem schriftlichen Antrage des Reichsministeriums des Innern2 wird beschlossen, daß den Reichsbehörden zur Pflicht gemacht werden soll, bei[259] der Besetzung erledigter Stellen und bei der Einberufung von Beamten zur vorübergehenden Beschäftigung neben den im Reichsdienst etwa selbst freiwerdenden Beamten die vertriebenen elsaß-lothringischen Beamten vorzugsweise zu berücksichtigen, und zwar in erster Linie diejenigen, die aus Elsaß-Lothringen stammen.

2

Abschrift des Schreibens des RIM vom 21.8.19 als Anlage zum Kabinettsprotokoll (R 43 I /1351 , Bl. 95–97).

Das Reichsministerium des Innern wird das Weitere veranlassen. […]

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