2.159 (bau1p): Nr. 157 Das Reichsbank-Direktorium an den Reichskanzler. 28. Januar 1920

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Nr. 157
Das Reichsbank-Direktorium an den Reichskanzler. 28. Januar 1920

R 43 I /2444 , Bl. 39–40

[Betrifft: Wirtschafts-, Finanz- und Währungspolitik.]

Der Beirat der Devisenbeschaffungsstelle1 hat uns Abschrift der von ihm unter dem 26. d[ieses] M[ona]ts an das Reichsministerium gerichteten Vorstellung überreicht2.

1

Nach Aufhebung der Devisen-VO Anfang September 1919 war die Devisenbeschaffungsstelle in Form einer GmbH. zur Abwicklung von dt. Außenhandelsgeschäften, insbesondere zur Beschaffung des Devisenbedarfs der dem RWiMin. nachgeordneten Reichseinkaufsstellen für Lebensmittel und Betriebsstoffe, gegründet worden. Im RFMin. war sehr bald erkannt worden, daß in bezug auf die währungstechnische Ausführung und die Preisgestaltung das RFMin. das größte Interesse haben müsse, in die Operationen der Devisenbeschaffungsstelle Einsicht und auf sie Einfluß zu nehmen. Deshalb war Anfang Dezember 1919 ein Beirat berufen worden, in dem neben dem RWiMin. und dem RFMin., das RSchMin., das AA und die Rbk sowie der Bankier und Präs. der Berliner Handelskammer von Mendelssohn und der Dir. der Dresdner Bank Ritscher vertreten waren (R 43 I /2432 , Bl. 141 und 2444, Bl. 36).

2

Darin war u. a. ausgeführt worden, daß allein für die Woche vom 22. bis 29. 1. für Zahlungen aus laufenden Verpflichtungen 11,690 Mio holld. Gulden, 5,050 Mio dän. Kronen, 1 Mio schwed. Kronen, 6 Mio norweg. Kronen und 980 000 US-Dollar benötigt würden. Aufgrund des stark rückläufigen Kurses der Reichsmark im Ausland bestehe jedoch keine Aussicht, nennenswerte Beträge für diese und weitere voraussehbare Anforderungen zu beschaffen. Der Beirat wies darauf hin, „daß ohne jeden Aufschub Maßnahmen ergriffen werden müssen, wenn eine wirtschaftliche und finanzielle Katastrophe von unabsehbarer Tragweite vermieden werden soll. Die sofortige Unterbindung der Einfuhr für alle Waren, die in den nächsten Monaten nicht unbedingt benötigt werden, erscheint den Unterzeichneten als diejenige Maßnahme, welche unter den gegenwärtigen Verhältnissen am schnellsten wirksam werden kann“ (R 43 I /2444 , Bl. 35 f.). Das Schreiben war am 28. 1. von der Rkei an den RWiM mit dem Vermerk gesandt worden, daß die Angelegenheit im RKab. behandelt werden solle, doch bitte der RK sich dadurch nicht von den „nötigen Maßnahmen“ abhalten zu lassen (ebd., Bl. 38). Gleichzeitig forderten die Vertreter 12 führender dt. Banken in einer Eingabe vom 26. 1. an den RWiM, abschriftlich an den RK, „energische, sofort durchzuführende Maßnahmen“, da „angesichts der Geringfügigkeit der Nachfrage für die deutsche Reichsmark gegenüber deren fortgesetzt wachsendem Angebot die völlige Unverkäuflichkeit der Mark auf fremden Märkten eingetreten“ sei (R 43 I /2444 , Bl. 31–33). Die Reihe der währungspolitischen Alarmrufe setzt der RFM am 2. 2. mit der Übersendung einer Erklärung und Pressemitteilung der vom RFMin. berufenen Valutakommission vom 29. 1. fort (R 43 I /2432 , Bl. 64–68). Einen von der Valutakommission erarbeiteten Maßnahmenkatalog unter dem Motto „Mehr Produktion im Inland und weniger Einfuhr aus dem Ausland“ hatte der RFM dem RKab. bereits am 9. 1. vorgelegt (ebd., Bl. 38–40; vgl. die Protokolle der Kommissionssitzungen ebd., Bl. 158–172). Die Rbk hatte einen zusammenfassenden Bericht über die von ihr im zweiten Halbjahr 1919 ergriffenen währungsstützenden Maßnahmen dem RFM, abschriftlich dem RK, bereits am 31.12.19 übersandt (R 43 I /2432 , Bl. 5–32).

[567] Wir halten uns zu der Erklärung für verpflichtet, daß wir den in dieser Vorstellung enthaltenen Ausführungen in vollem Umfange beitreten. Mit dem Beirat sind wir der Überzeugung, daß die Valutaverhältnisse sich bis zu einem Grade zugespitzt habe, der den Eintritt einer finanziellen und wirtschaftlichen Katastrophe mit verhängnisvollen Folgen in unmittelbare Nähe rückt. Unter diesen Umständen geht es unseres Erachtens nicht an, in der bisherigen Weise weiter zu wirtschaften. Einschneidende Maßnahmen sind unerläßlich, wenn nicht unsere gesamte Volkswirtschaft dem nahen Ruin entgegengeführt werden soll.

Die Möglichkeit einer Rettung unseres Wirtschaftslebens ist in zwei Worten enthalten, in den Worten Sparen und Arbeiten.

Bedauerlicherweise sind weiteste Kreise unseres Volkes noch nicht zu der Erkenntnis der finanziellen und wirtschaftlichen Lage gelangt, die sich als notwendige Folge des Kriegsausganges und des Friedensschlusses ergibt. Vor Beginn des Krieges waren wir reich, jetzt sind wir arm geworden. Und diesem Umstande müssen wir durch erhöhte Sparsamkeit und erhöhte und verstärkte Arbeit Rechnung tragen. Statt dessen macht sich überall im öffentlichen wie im privaten Haushalt eine kaum glaubliche Verschwendung bemerkbar und tritt allgemein das Bestreben hervor, die Arbeitszeit immer mehr abzukürzen.

Hier muß notwendig und unerzüglich der Hebel angesetzt werden. Daß im öffentlichen Haushalt weitgreifende Ersparnisse möglich und unerläßlich sind, erachten wir für zweifellos. In dieser Hinsicht Vorschläge zu machen, entzieht[568] sich unserer Zuständigkeit. Dagegen halten wir uns für verpflichtet, auf das nachdrücklichste darauf hinzuweisen, daß der Verschwendung im Wirtschaftsleben unter allen Umständen Einhalt geboten werden muß, und zwar durch nachdrücklichste Verhinderung der Luxuseinfuhr. Es ist unerhört, daß unausgesetzt Tabak (Zigaretten), Kaffee, Tee, Schokolade, Wein, Parfümerien und viele andere Gegenstände des Luxusgebrauches und Luxusgenusses zu Lasten unserer Währung eingeführt werden. Der Erlaß und die rücksichtslose Durchführung einschneidender Einfuhrverbote scheint uns hiernach ein zwingendes Gebot zu sein.

Die Steigerung der Arbeitsleistung muß damit Hand in Hand gehen. Daß die Arbeitszeit auf den Stand vor Ausbruch des Krieges wieder zurückgeführt wird, ist das Mindestmaß des Gebotenen. Daß in der Folgezeit die Notwendigkeit einer Ausdehnung über das Maß der früher üblichen Arbeitszeit hinaus sich aufdrängen wird, unterliegt keinem Zweifel. Ob dahingehende Bestrebungen schon jetzt durchführbar sein würden, ist allerdings fraglich.

Welche Maßnahmen zwecks Erhöhung der Arbeitsleistung zu ergreifen wären, müssen wir der Beurteilung der kompetenten Stellen überlassen3.[569] Wir dürfen uns auf den Hinweis beschränken, daß unseres Erachtens der alsbaldige durchgreifende Abbau der Erwerbslosenunterstützung und die strikte Verhinderung der Arbeitseinstellungen nicht zu umgehen sein werden, wenn nicht ein Zusammenbruch erfolgen soll, der schließlich zur vollkommenen Verelendung aller Kreise, insbesondere auch der Arbeiterbevölkerung unseres Vaterlandes notwendig führen muß.

3

Als in der Sitzung der Valutakommission vom 19.12.19, an der auch der VPräs. der Rbk, von Glasenapp, teilnahm, über diese Frage diskutiert wurde, führte RFM Erzberger u. a. aus: „Die Regierung ist sich vollkommen einig darüber, daß nur durch erhöhte Arbeitsleistung unser Volk gerettet werden kann. […] Es kann nur noch eine Differenz sein über die Wege zur Erreichung dieses Zieles, und da steht allerdings die Regierung geschlossen auf dem Standpunkt, daß Machtmittel des Staates nicht ausreichen werden, um dieses Ziel zu erreichen, sondern daß das umgekehrt zur vollständigen Zerrüttung führen würde. Die Anwendung staatlicher Machtmittel, Arbeitszwang mit allen Konsequenzen, die Aufhebung des Achtstundentages würde nach unserer Überzeugung bei der Stimmung in den Arbeiterkreisen nicht zu erhöhten Leistungen führen, sondern zur Einstellung der bisherigen Arbeit. Wir gehen darum einen anderen Weg, um dasselbe Ziel, gesteigerte Produktion, zu erreichen. Es müssen in allen Betrieben Tarifverträge abgeschlossen werden. Damit ist garantiert das Recht zur Arbeit und die Pflicht zur Arbeit. Das zweite Moment ist: die Tarifverträge müssen auch gehalten werden. Auch dafür ist ein Gesetz in Vorbereitung, das sogenannte Schlichtungsgesetz, das im nächsten Jahre kommen wird [1920; zum Fortgang s. diese Edition: Das Kabinett Fehrenbach, Dok. Nr. 187, P. 2], welches die Organe schafft und die Machtmittel gibt, mit denen für die Durchführung des Tarifvertrages gesorgt werden muß. Wir stehen nicht auf dem Standpunkt, daß das Arbeitsrecht ein vollkommen freies Recht sein muß, das dem Kampf zwischen Kapital und Arbeit freigelassen werden kann. Auch hier muß Ordnung und Regelung hineinkommen. […] Wir glauben, daß wir auf diesem Wege wirkungsvoller und rascher zum Ziel kommen, als wenn wir zu den Maßregeln der Zwangsarbeit und der Aufhebung des Achtstundentages greifen“ (R 43 I /2432 , Bl. 139–157, hier Bl. 154). Vgl. dazu auch den Bericht über den Empfang des Präsidiums des RdI durch den RPräs. in Anwesenheit des RK, des RJM und des RSchM am 7.1.20. Eine Niederschrift liegt in den Akten der Rkei nicht vor, doch war seitens der Rkei einer vom Büro des RPräs. erarbeiteten ausführlichen Pressemitteilung zugestimmt worden. Der DAZ Nr. 13 vom 8.1.20 ist zu entnehmen, daß der 1. Vorsitzende des RdI, Sorge, die Politik der RReg. kritisierte, die den Unternehmern mittels des Betriebsrätegesetzes „die nötige Entschlußfreiheit“ nehme, durch Steuermaßnahmen das Betriebskapital wegsteuere und einseitig auf die Berücksichtigung der Verbraucherinteressen ausgerichtet sei. Zur Gesundung des dt. Wirtschaftslebens bedürfe es einer „einheitlichen, wohl überlegten und kraftvoll durchgeführten Produktionspolitik“. „Nicht ohne Bedauern“ stellte dagegen der RPräs. fest, daß die vorgetragene Kritik der schwierigen Situation, in der sich die RReg. befinde, nicht gerecht werde, wenn ohne nähere Begründung auf Mängel im Verkehrwesen, die Überfülle der Ämter, den übermäßigen Gebrauch der Notenpresse usw. hingewiesen werde. „Ich muß es mir versagen, auf alle Einzelheiten einzugehen, aber Sie vergessen, von welcher Grundlage aus wir an den Wiederaufbau Deutschlands herangetreten sind. Wir haben diese Aufgabe übernommen in der schwersten Not, in der sich je ein Volk befunden hat. […] Für eine ehrliche Kritik bin ich und ist die Reichsregierung stets dankbar. Den Vorwurf einseitiger Interessenpolitik aber muß ich mit Entschiedenheit zurückweisen. Von der vaterländischen Gesinnung der deutschen Industrie erwarte ich, daß sie in richtiger Würdigung aller Schwierigkeiten und Hemmungen den bitteren Notwendigkeiten der allgemeinen Lage gerecht wird.“ Im Anschluß an diese Aussprachen war die wirtschaftliche Lage des Reiches erörtert worden. In vielen praktischen Fragen sei dabei eine weitgehende Übereinstimmung zutage getreten (Ausschnitt in: R 43 I /1129 , Bl. 7–9).

Gegenwärtig täuscht die allmähliche Aufzehrung der letzten vorhandenen Reserven und die fortgesetzte, den Anschein des Kapitalreichtums erweckende Vermehrung des Papiergeldumlaufs unser Volk über die eingetretene Verarmung hinweg. Aber die Täuschung wird bald verschwinden, und das Ende muß ein furchtbares sein, wenn nicht in letzter Stunde zu rettenden Taten geschritten wird. Noch ist die Rettung möglich, ob sie aber überhaupt möglich bleiben wird, wenn gegenwärtig nichts geschieht, steht dahin.

Euer Exzellenz bitten wir gehorsamst, je einen Abdruck dieses Schreibens den sämtlichen Herren Reichsministern und den zuständigen Herren Preußischen Ministern zustellen zu wollen4.

4

Auf Anordnung des UStSRkei soll das Schreiben den pr. Ministern „vorläufig nicht mitgeteilt werden, weil überflüssig, da das Reich zuständig“ (R 43 I /2444 , Bl. 43). Nachdem die Angelegenheit zur Besprechung im RKab. vorgesehen ist (vgl. Anm. 2), notiert GehRegR Brecht in einem diesbezüglichen Vorlagevermerk, der Zeitpunkt hänge „noch von der im RWirtschMin. ausgearbeiteten Denkschrift ab“, an anderer Stelle vermerkt er am 11. 2.: „UStS Hirsch stellt eine Denkschrift mit radikalem neuen Vorschlag in Aussicht“ (R 43 I /2432 , Bl. 69 und 64). Dazu übersendet der RWiM durch seinen UStS am 13. 2. eine „Denkschrift über Kapitalbildung und Kapitalbeschaffung“, in der das Projekt einer von der Industrie und den Banken „unter einer gewissen, aber nicht übermäßigen Beteiligung der Regierung“ und unter Heranziehung der Arbeitnehmerorganisationen zu gründenden „Treuhandbank“ erläutert wird. Diesem als „Zentrale der gemeinwirtschaftlichen Institutionen“ bezeichneten Garantieinstitut, durch das die von der RReg. angekündigten Sozialisierungspläne der Verwirklichung näher gebracht, andererseits die damit verbundene Gefahr des Zugriffs der Entente auf unmittelbaren Reichsbesitz gemildert werden könnte, solle die Aufgabe zufallen, „sofort bedeutende Geldmengen für die deutsche Industrie“ auf dem in- und ausländischen freien Geldmarkt verfügbar zu machen. „Ein solches Organ würde dann, insoweit es seinen Besitz an Unternehmungen oder Anteilen erweitert, zunächst einmal als Anregung, Möglichkeiten geben, gegenüber Überfremdung der Unternehmungen zu wirken. Es wird weiter zu erwägen sein, ob dem Anteil eines solchen Organs an Handelsgesellschaften in irgendeiner Form für den Fall der Überfremdung ein qualifiziertes Stimmrecht zu geben sein würde. Es wird endlich möglich sein, durch freihändigen Aufkauf in einer solchen Unternehmung auch bei bisher rein privaten Geschäftszweigen den Einfluß der Gemeinwirtschaft zu stärken“ (R 43 I /2355 , Bl. 16–23). In einem auf den 2. 2. datierten Nachtrag zu der bereits im Januar konzipierten Denkschrift berichtet UStS Hirsch, daß in einer am 24. 1. stattgefundenen Besprechung mit Vertretern des RdI diese dem Gedanken der Gründung einer deutschen Industriebank „sehr sympathisch“ gegenüberständen. „Im übrigen würde eine schnelle Durchführung, insbesondere der Obligationsaufnahme im Ausland sicherlich der gesamten Wirtschaft von großem Nutzen sein, da eine sehr günstige Wirkung auf die Valuta wohl mit Sicherheit erwartet werden könnte“ (ebd., Bl. 24; vgl. dazu auch Dok. Nr. 65, insbesondere Anm. 5). – Die in Aussicht genommene Erörterung im Kabinett scheint nicht stattgefunden zu haben. Auf dem Anschreiben des RWiM sowie auf dem o. a. Vorlagevermerk erklärt Brecht am 17. 7. die Angelegenheit mit dem Hinweis: „In den Kapptagen verkramt“ für erledigt.

Reichsbank-Direktorium

Havenstein

von Glasenapp

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