2.221 (bau1p): Nr. 219 Bericht über „Die Tätigkeit des Staatskommissars für die öffentliche Ordnung anläßlich des Staatsstreiches am 13.3.1920“ vom 16. April 1920

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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[792] Nr. 219
Bericht über „Die Tätigkeit des Staatskommissars für die öffentliche Ordnung anläßlich des Staatsstreiches am 13.3.1920“ vom 16. April 19201

1

Der inzwischen aus seinem Amt ausgeschiedene PrStKom. von Berger übersendet am 16. 4. RK Müller diesen Bericht „mit der Bitte um streng vertrauliche Kenntnisnahme“. Das Aktenstück geht am 23. 4. in der Rkei ein und trägt auf dem Anschreiben eine Sichtparaphe Müllers. RegR Kempner vermerkt daneben u. a.: „Der Bericht gibt die wesentlichen Ereignisse der Kapptage wieder u[nd] sucht den Vorwurf zu widerlegen, daß der Staatskommissar illoyal oder fahrlässig gewesen sei. Auffällig ist das Eintreten für den Hptm. Pabst“ (R 43 I /2721 , Bl. 160).

R 43 I /2721 , Bl. 161–187 Umdruck2

2

Weitere Exemplare dieses Berichts befinden sich u. a. in: R 43 I /2305  sowie in den Nachlässen Südekum, Nr. 99; Heine, Nr. 35; Severing, Nr. 8.

Die Überwachung der Vorgänge in der Reichswehr hat an sich nicht in das Gebiet der Zuständigkeit des Staatskommissars für die öffentliche Ordnung gehört. Als der Nachrichtendienst bei der Preußischen Regierung eingerichtet wurde, der später im Staatskommisariat aufgegangen ist, wurde die Beobachtung der Stimmungen in der in der Bildung begriffenen Reichswehr, sowie in den alten Restformationen mit in den Kreis der Tätigkeit des Nachrichtendienstes gezogen. Von Anfang an, nach Einrichtung des zivilen Nachrichtendienstes, war es das Bestreben, die zahlreichen, seit Revolutionsbeginn entstandenen militärischen bzw. militaristisch aufgezogenen Nachrichtenstellen zur Auflösung zu bringen. Es waren im Februar 1919 etwa 60 derartiger Nachrichtenstellen vorhanden. Die Auflösung dieser Stellen wurde mit Nachdruck in die Hand genommen und war ziemlich weit fortgeschritten, als das Reichswehrministerium gegründet wurde und die Reichswehr ihre endgültige organisatorische Ausgestaltung bekam. Es wurden damals militärische Nachrichtenstellen eingerichtet beim Reichswehrministerium sowie beim Reichswehrgruppenkommando 1. Mit diesen beiden Nachrichtenstellen nahm der Staatskommissar alsbald Fühlung, um mit ihnen zu einer Verständigung über die Zusammenarbeit zu kommen. Die Verständigung erfolgte dann auf der Grundlage, daß der Staatskommissar die Freiheit bekam, die nichtamtlich anerkannten, sogenannten wilden militärischen Nachrichtenstellen weiterhin zur Auflösung zu bringen, es dafür aber den beiden militärischen Nachrichtenstellen überließ, die Vorgänge in der Truppe zu beobachten. Der Staatskommissar verzichtete damit auf die früher im Nachrichtendienst ausgeübte Beobachtung der militärischen Formationen. Die zahlreichen wilden militärischen Nachrichtenstellen waren gegen Ende des Jahres 1919 restlos aufgelöst oder in zivile Nachrichtenstellen umgewandelt worden. Die Beobachtung der Truppe war den militärischen, amtlichen Nachrichtenstellen vorbehalten und der Staatskommissar hat sich ihrer absolut enthalten.

Eine amtliche Berechtigung oder Verpflichtung, den Vorgängen in der Reichswehr nachzugehen, bestand demnach für den Staatskommissar nicht. Es wäre an sich wohl möglich gewesen, daß ein militärischer Putsch unternommen[793] wurde, ohne daß der Staatskommissar von den Vorbereitungen und den vorbereitenden Stimmungen in der Truppe nur im mindesten unterrichtet gewesen wäre, wenn ihm eine solche Unterrichtung nicht von militärischer Seite zuging. Tatsächlich ist bis zu dem Staatsstreichversuch vom 13.3.1920 von militärischen Nachrichtenstellen eine derartige Benachrichtigung an den Staatskommissar nicht gelangt. Im Gegenteil sind alle auf die Feststellung der Stimmungen in der Reichswehr, wie auf die Orientierung über die Auflösung der einzelnen Reichswehrformationen an die militärischen Nachrichtenstellen gerichteten Anfragen des Staatskommissars bzw. seiner Beamten abschlägig beschieden worden.

Gleichwohl hat der Staatskommissar es für seine Pflicht gehalten, persönliche Verbindungen mit führenden Militärs dauernd zu unterhalten und mit ihnen im politischen Meinungsaustausch zu bleiben. Dieser persönlichen Verbindung allein war es auch zu verdanken, daß der Staatskommissar überhaupt in die Lage kam, von der bevorstehenden bzw. beabsichtigten Militärrevolte den Kabinetten im Reich und in Preußen vorzeitige Mitteilung zu machen3.

3

Vgl. Dok. Nr. 183.

Soviel über die grundsätzliche Zuständigkeit des Staatskommissars für die öffentliche Ordnung.

Es war seit den Verhandlungen über die Unterzeichnung des Friedensvertrages kein Geheimnis, daß innerhalb gewisser Teile des Offizierskorps der Reichwehr, wie vor allen Dingen innerhalb des verabschiedeten oder nicht mehr dienstlich beschäftigten Offizierskorps eine tiefe Erregung gegenüber der Regierung bestand. Es war kein Geheimnis, daß in diesen Kreisen sowohl während der Besprechung über die Unterzeichnung des Friedensvertrages, wie auch späterhin der Gedanke besprochen wurde, ob und unter welchen Umständen man wohl daran gehen könnte, durch Einsetzung militärischer Machtmittel der Regierung politisch den Willen aufzuzwingen. Der Exponent dieser militärischen Kreise war seit Juni 1919 der General von Lüttwitz, der auch, wie inzwischen öffentlich bekannt geworden ist, in diesem Sinne wiederholt mit dem Herrn Reichswehrminister Noske und anderen führenden Persönlichkeiten gesprochen hat4. General von Lüttwitz hatte auch intime Beziehungen zu den rechtsstehenden Parteien, vor allem auch zu jenem kleinen Kreise rechtsradikaler Desperados, deren Wortführer der Generallandschaftsdirektor Kapp war5. Wenn der General von Lüttwitz vor dem März sich zu unbesonnenen Schritten nicht entschlossen hat, so war dies zuzuschreiben einerseits der intensiven Einwirkung durch den Herrn Reichswehrminister und dann den loyalen Vorstellungen seiner Stabschefs, Major von Stockhausen und[794] später General von Oldershausen, und der diesen nahestehenden Herren des Stabes des Reichswehrgruppenkommandos 1, endlich auch zweifellos den wiederholten Vorstellungen des Staatskommissars für die öffentliche Ordnung. Zwischen dem Staatskommissar und den beiden erwähnten Stabschefs hat während des ganzen vergangenen Jahres eine intime Fühlung bestanden, es herrschte zwischen ihnen volles Übereinstimmen darin, daß jeder Versuch, die politische Entwickelung durch Putschversuche von links oder von rechts zu unterbrechen, mit allen Mitteln verhindert werden müßte. Es herrschte besonders darüber Übereinstimmung, daß ein Versuch, militärische Gewaltmittel gegen die legitime Regierung anzusetzen, von den verhängnisvollsten Folgen sein müsse. In diesem Sinne hat der Staatskommissar mit dem Stabe des Reichswehrgruppenkommandos 1 auf das Innigste und bis zum März 1920 mit den besten Erfolgen zusammengearbeitet. Die zu Putschen geneigten Stimmungen in gewissen Teilen des Offizierskorps erlebten im Zuge der politischen Ereignisse ihre Auf- und Niederbewegung, die stets aufmerksam verfolgt worden ist, und es ist mehr als einmal gelungen, Unbesonnenheiten durch rechtzeitige Vorstellungen zu verhindern.

4

Vgl. Dok. Nr. 4, Anm. 10 und Dok. Nr. 32.

5

Die Verbindung zwischen Lüttwitz und den sich seit Oktober 1919 in der „Nationalen Vereinigung“ um Kapp und Ludendorff zusammenfindenden Persönlichkeiten scheint im Spätsommer 1919 durch Hptm. a. D. Pabst hergestellt worden zu sein (vgl. Dok. Nr. 71, Anm. 2). In einer Meldung GenMaj. von Seeckts an den Chef der Heeresleitung, Oberst Reinhardt, war Gen. von Lüttwitz bereits am 3.10.19 „unerlaubter politischer Umtriebe“ bezichtigt worden, doch mußten die eingeleiteten Ermittlungen als „nicht greifbar belastend“ eingestellt werden (Einzelheiten s. im Manuskript der Abschiedsrede Reinhardts vor Angehörigen des RWeMin. am 29.4.20; Nachl. Reinhardt , Nr. 24 f.).

Was den Kreis um den Generallandschaftsdirektor Kapp anbetrifft, so ist über die Bedeutung der Tätigkeit Kapps doch vielfach eine völlig falsche Ansicht verbreitet. Es ist richtig, daß Kapp derjenige war, der am schonungslosesten die Anschauung vertrat, es müsse das bestehende Regime durch eine Regierung abgelöst werden, die den Interessen der Rechten genehm wäre und es müsse diese Wandlung möglichst durch gewaltsames, militärisches Vorgehen herbeigeführt werden6. Nun ist aber nicht zu verkennen, daß die politischen Parteien, insbesondere die deutschnationale Volkspartei in ihrer offiziellen Leitung die Bestrebungen Kapps, soweit sie auf gewaltsamen Umsturz hinzielten, nicht unterstützten, sondern im Gegenteil häufig moderierend auf ihn einwirkten7. Einen eigentlichen politischen Salon, in dem politische Gespräche mit positiven Zielen geführt wurden, hat Kapp bekanntlich nicht unterhalten. Vielfach auf Veranlassung des Staatskommissariats überwacht, ist er immer mißtrauischer geworden und hat seine politische Wirksamkeit schließlich allen Nachforschungen so gut wie ganz entzogen. Nähere Einzelheiten über die Tätigkeit und Persönlichkeit Kapps ergeben sich aus dem Bericht des Staatskommissars vom 26.3.1920, der in Abschrift beiliegt8.[795] Kapps Idee war schließlich nur die, einen General zu gewinnen, der es auf sich nehme, die nötigen militärischen Machtmittel gegen die Regierung ins Feld zu führen, um dann, gestützt auf diese Aktion, seine politischen Absichten zur Durchführung zu bringen. So ist es dann ja auch tatsächlich in der Praxis gelaufen. Ob vor dem 13.3.1920 irgend welche Abmachungen zwischen Kapp und dem General von Lüttwitz bestanden haben, ob die Einsetzung einer Regierung Kapp von Lüttwitz vor dem 13. 3. beabsichtigt war, darüber sind vorläufig positive Tatsachen noch nicht bekannt. Wenn solche Abmachungen bestanden haben9, müssen sie ganz vertraulicher Natur gewesen sein und die entsprechenden Vorkehrungen müssen so verborgen gepflogen worden sein, daß Organe der Regierung nicht im Stande waren, Kenntnis zu erlangen. Es sind jedenfalls von General von Lüttwitz dahingehende Äußerungen oder auch nur Andeutungen in den Unterredungen nicht gemacht worden, die vor dem Putsch dem Zweck dienten, den Gewaltstreich zu verhindern.

6

Vgl. dazu die Materialien betr. die Vorbereitung und Durchführung eines Staatsstreichs in: Nachl. Kapp , E II 4, darunter ein sog. „Aktionsprogramm“ der Putschisten (Abdruck in: Arbeiterklasse siegt über Kapp und Lüttwitz. Bd. I, Dok. Nr. 14). Weitere Materialien bei Karl Brammer: Verfassungsgrundlagen und Hochverrat. S. 65 ff.

7

Kapp war Mitglied des Hauptvorstandes der DNVP. Offiziell ließ sich die Partei zwar nicht in Putschvorbereitungen einbeziehen, doch gehörten führende Kräfte in der Partei, z. B. Graf Westarp und Pfarrer Traub, bzw. ihr nahestehende Persönlichkeiten, wie der frühere Berliner PolizeiPräs. von Jagow, dem engeren, mit der Vorbereitung eines Staatsstreichs befaßten Kreis um Kapp an.

8

R 43 I /2721 , Bl. 195–200. – Mit Datum vom 25. 3. war dieser „In Sachen Kapp!“ überschriebene Bericht als Anlage zu einem geheimen und persönlichen Schreiben des StKom. für die Überwachung der öffentlichen Ordnung vom 26. 3. an RM Müller bereits früher in die Rkei gelangt. In dem „i. V. Kalle“ gezeichneten Anschreiben wurde ausgeführt, daß der StKom. in der nächsten Umgebung Kapps seit mehreren Monaten eine vertrauenswürdige Persönlichkeit beschäftigt hatte. Die von ihr übermittelten Erkenntnisse seien jedoch nur unter der Voraussetzung an den StKom. weitergegeben worden, „daß sie zur regelmäßigen amtlichen Weitergabe nicht bestimmt sein dürften“. Der anliegende Bericht aus derselben Quelle beweise, „daß die Annahmen, die der Staatskommissar in bezug auf die Tätigkeit von Kapp hatte, zutreffend waren. Es war nicht nur hier, sondern allgemein bekannt, daß Kapp, wie sehr viele rechtsstehende Personen, die Idee eines Systemwechsels in der Reichs- und Preußischen Regierung berieten und allerlei mehr oder minder haltlose Pläne verfolgten. Irgendwelche greifbare Gestalt hatten die Dinge in der Tat solange nicht angenommen, wie sich nicht ein General fand, der bereit war, den Umsturz zu vertreten und evtl. mit Gewaltmitteln zu realisieren. Erst als sich dieser General fand, drohten die Ereignisse zu einer Katastrophe zu treiben, wie dann ja auch tatsächlich die Entscheidung über Vollzug oder Nichtvollzug des Staatsstreiches ausschließlich bei der militärisch führenden Stelle (General von Lüttwitz) gelegen hat“ (R 43 I /2720 , Bl. 34 f.). Der Bericht selbst charakterisierte Kapp als einen „gewalttätigen, überall seinen Willen aufzwingenden, zu unbesonnenen Ausbrüchen und fanatischen Schlüssen geneigten senilen Mann“, der zwar an eine „Diktatur Kapp ohne Parlament“ gedacht habe, jedoch „viel zu selbstherrlich und eigenbrödlerisch“ sei, um zur Erreichung dieses Ziels „eine weitverzweigte politische Verschwörung in Zivilkreisen“ aufzubauen. „Der anscheinend geringfügige Umstand, daß Kapp sich Anfang März noch auf Wohnungssuche befand, hauptsächlich der Ungestörtheit und der Zusammenarbeit mit der Tochter wegen, wird zum Beweis, daß für den März, sogar für das Frühjahr 1920 von ihm kein Putsch geplant und vorbereitet war. Er dachte an das Militär lediglich als Exekutive, und es bleibt aufzuklären, ob eine selbständige organisierte und gewalttätig auftretende Militärkamarilla oder erst das Fallbeil der Schutzhaft ihn zu überstürzten Handlungen zwang“ (ebd., Bl. 36–41).

9

In einem – wahrscheinlich – an Ludendorff gerichteten Brief vom 8. 3. trat Kapp dafür ein, an dem „Plan, Herrn v. L[üttwitz] die mil[itärische] Aufgabe zu übertragen“, festzuhalten (hschr. Konzept in: Nachl. Kapp , E II 8, Bl. 35 f.; Abdruck in: Arbeiterklasse siegt über Kapp und Lüttwitz. Bd. I, Dok. Nr. 27).

Am 5. März wandte sich der Chef des Stabes des Reichswehrgruppenkommandos 1, General von Oldershausen, vormittags an den Staatskommisar, um mit ihm eine Unterredung in einer wichtigen Angelegenheit zu vereinbaren. Die Unterredung fand alsbald am frühen Nachmittag des 5. März statt. In ihr teilte der General von Oldershausen dem Staatskommissar mit, daß der General von Lüttwitz erneut und dieses Mal mit größter Entschlossenheit dem Gedanken nachgehe, einen militärischen Druck auf die Regierung auszuüben, um sie zu bestimmten Maßnahmen zu veranlassen. Welcher Art dieser militärische Druck sein würde, davon machte General von Oldershausen so wenig Mitteilung, wie auch später der General von Lüttwitz. Der General von[796] Oldershausen sagte, es schwebe dem General von Lüttwitz vor, gewisse Personalwechsel in führenden Reichsstellen durchzusetzen und zwar im Hinblick auf die nach Ansicht des Generals von Lüttwitz nicht ausreichend vertretenen Armeeforderungen gegenüber der Entente im Auswärtigen Amt und im Hinblick auf die Tatsache, daß das deutsche Wirtschaftsleben dauernden Katastrophen zutreibe, die die Truppen engagieren, im Reichswirtschaftsministerium. Der Staatskommissar, wie Herr von Oldershausen, waren sich einig darüber, daß alles geschehen müsse, um den General von Lüttwitz von seiner Absicht abzubringen, und auf Ersuchen des Generals von Oldershausen erklärte sich der Staatskommissar bereit, am anderen Morgen mit dem General von Lüttwitz zu sprechen. General von Oldershausen regte an, dem General vorzuschlagen, daß der Staatskommissar im Anschluß an die Besprechung zwischen ihm und General von Lüttwitz zum Herrn Reichspräsidenten gehen und ihm Mitteilung über den Ernst der Lage machen sollte. Es muß besonders betont werden, daß von der im Bericht der Sicherheitspolizei vom 23.3.192010 erwähnten vorbereitenden Fühlungnahme zwischen dem Reichswehrgruppenkommando 1 und der Sicherheitspolizei dem Staatskommissar Mitteilungen nicht zugegangen sind. Diese und andere inzwischen bekannt gewordenen Vorgänge, entzogen sich seiner Kenntnis, als er am 6. März morgens zum General von Lüttwitz ging, um mit ihm über die vom General von Lüttwitz verfolgten politischen Ideen zu sprechen. Die Unterredung fand in Gegenwart des Chefs des Stabes, des Generals von Oldershausen, statt. General von Lüttwitz stellte bei dieser Unterredung dar, daß die Stimmung bei einem großen Teile der Reichswehr eine außerordentlich erbitterte sei, sowohl wegen der beschleunigten Vermindung der Armee, wie wegen der Unsicherheit in der Sicherstellung der Versorgung der Mannschaften. Er betonte, daß auf Grund seiner Fühlungnahme mit Ententekreisen, die Armeeverminderung im Hinblick auf die Entente in dem laufenden Tempo nicht vollzogen zu werden brauchte, und daß es nur entsprechender Maßnahmen der auswärtigen Politik bedürfe, um die Armeeverminderung zu verzögern bzw. aufzuhalten11. Er führte des weiteren Klage über die Verhältnisse des deutschen Wirtschaftslebens, die sich immer wiederholenden Streiks, die Produktionsstockungen und die dauernde Anspannung der Truppen zur Überwindung wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die durch geeignete Maßnahmen vermieden werden könnten. Er betonte endlich, daß die Truppen ein Recht haben, sachgemäßere Leitung der beiden erwähnten Ämter zu fordern und sich dieses Recht nötigenfalls erzwingen müßten, wenn es ihnen nicht gewährt würde. Über die Art, wie der General die Ausübung dieses Zwanges sich vorstelle, machte er keinerlei Mitteilung. Da dem Staatskommissar irgendwelche militärischen Vorbereitungen nicht bekannt waren, mußte er an sich annehmen, daß er erneut vor einer[797] der häufigen Verstimmungen des Generals stände, die durch geeignete Verhandlungen unschwer würden beigelegt werden können. In Erwiderung auf die Ausführungen des Generals machte er eindringlich und ernsthaft auf die verhängnisvollen Folgen jeder militärischen Gewaltaktion aufmerksam, gleichwie welcher Art sie sei. Er betonte eindringlich, daß gerade zur Zeit die politische und wirtschaftliche Entwickelung im allmählichen Aufstieg begriffen sei, daß es geradezu katastrophal wirken müsse, wenn dieser Aufstieg durch irgendwelche Gewaltsamkeiten unterbrochen würde. Er äußerte ferner seine ernsten Zweifel darin, daß hinter Gewaltmaßnahmen, die von Seiten der Offiziere geplant werden, die Mannschaften ständen. Er sagte, daß der ausbrechende Generalstreik die unmittelbare Folge jedes gewaltsamen Schrittes automatisch sein müsse. Er wies daraufhin, daß jeder gewaltsame militärische Schritt, gleichviel ob er maßvolle oder intransigente Ziele verfolge, notwendig als reaktionär verstanden werden müsse und das gesamte Proletariat von den Mehrheitssozialisten bis einschließlich zu den Kommunisten zur Einigung bringen müsse und daß dadurch die zur Zeit durchaus gesicherte Existenz des Bürgertums auf das Schwerste bedroht werden würde. Er betonte, daß nach seiner Kenntnis der parteipolitischen Verhältnisse die rechtsstehenden Parteien zweifellos nicht hinter eine militärische Gewaltaktion treten würden. Im Laufe der weiteren, mehrere Stunden lang währenden bewegten Verhandlung unterstrich General von Lüttwitz insbesondere die auch schon früher vom Staatskommissar der Regierung berichtete Vermutung, daß Unabhängige und Kommunisten Gewehr bei Fuß zusehen würden, wenn das Militär zu irgendwelchen Aktionen schreite12. Der Staatskommissar konnte sich nach der Bestimmtheit, mit der der General auf diese Dinge verwies, des Eindrucks nicht erwehren, daß tatsächlich schon Fühlungen bestanden und er betonte mit Nachdruck, daß die Massen der Unabhängigen und kommunistischen Arbeiter zweifellos den Führern, die etwa eine abwartende Haltung einnehmen wollten, nicht folgen würden. Im Laufe der Unterhaltung schlug General von Oldershausen dann, wie vorher vereinbart, vor, daß der Staatskommissar zum Herrn Reichspräsidenten gehen solle, und ihn über die Stimmung in gewissen militärischen Kreisen und die evtl. drohende Gefahr unterrichten. Der Staatskommissar betonte daraufhin ausdrücklich, daß er bereit sei, dem Herrn Reichspräsidenten die zur Pflicht gewordene Information zu geben, daß er aber nicht als Beauftragter des Generals von Lüttwitz mit dem Herrn Reichspräsidenten sprechen werde, sondern lediglich in seiner amtlichen Eigenschaft auf Grund ihm gewordener allgemeiner Informationen und daß er im Anschluß an die Verhandlungen mit dem General von Lüttwitz versuchen werde, die ihm vom General gewordenen Eröffnungen anderweitig nachzuprüfen und weiteres Material beizubringen. Der General von Lüttwitz erklärte sich damit einverstanden und der Staatskommissar wie auch General von Oldershausen hatten nach Schluß der mehrstündigen Konferenz durchaus den Eindruck, daß diese Angelegenheit verlaufen würde wie schon manche vorhergehende mit einer[798] Beruhigung des Generals von Lüttwitz, ohne daß es zu irgendwelchen Unbesonnenheiten kommen würde. Der General von Lüttwitz verpflichtete den Staatskommissar noch ausdrücklich und auf Wort, die Tatsache und den Inhalt der Unterredung ausschließlich für den Herrn Reichspräsidenten zu verwenden. Ein Wunsch, dem der Herr Staatskommissar selbstverständlich zustimmen mußte, da die Eröffnung des Generals von ihm aus freiwillig erfolgt war und die Unterredung vom General gewünscht war. Am Nachmittage desselben Tages und dem folgenden Tage war der Staatskommissar bemüht, mit seinen Vertrauensleuten, die die Bewegung der radikalen Rechten zu beobachten hatten, Fühlung zu nehmen und auch sonst noch maßgebende Persönlichkeiten der politischen Rechten zu sprechen, um nähere Einzelheiten zu erfahren. Soweit politisch verantwortliche Persönlichkeiten in Frage kamen, wurde auch von ihnen jeder Gedanke an irgendeinen militärischen Gewaltstreich mit aller Energie zurückgewiesen. Die Tatsache bestehender Fühlungnahme zwischen militärischen Kreisen und linksradikalen Führern wurde ihm jedoch ausdrücklich bestätigt, so auch vom Hauptmann Pabst, der ihm mitteilte, daß der Abgeordnete Dr. Cohn eine Unterredung mit dem General Ludendorff gewünscht habe, diese Unterredung vom General Ludendorff abgelehnt wurde, vom Oberst Bauer dagegen gewährt worden war. In diesem Zusammenhang muß bemerkt werden, daß die Verbindung zwischen dem Staatskommissar bzw. dem Staatskommissariat und dem Hauptmann Pabst sich auf ein ganz spezielles Arbeitsgebiet bezog, indem der Hauptmann Pabst regelmäßig besondere, übrigens meist zutreffende und wichtige Mitteilungen überbrachte über Fühlung, die zwischen bolschewistischen russischen, polnischen, weiß-russischen und deutschen Bolschewisten bestehen. Diese Mitteilungen waren wichtig, und der Staatskommissar bzw. seine Beamten sind aus diesem Grunde mit dem Hauptmann Pabst in dauernder Fühlung geblieben. In gelegentlichen, unmittelbaren Besprechungen, die der Staatskommissar mit dem Hauptmann Pabst hatte, und in denen der Staatskommissar wiederholt auf die Gefährlichkeit militärischer Unbesonnenheiten hinwies, stellte sich Hauptmann Pabst durchaus auf den Standpunkt des Staatskommissars in der Verurteilung derartiger Putschversuche, ja Hauptmann Pabst hat wiederholt auf gefährliche Erscheinungen in dieser Hinsicht hingewiesen. Die künftigen Untersuchungen müssen erweisen, ob und in welchem Umfange Pabst an der Inszenierung des Märzputsches beteiligt war. Ist es Tatsache, daß er im Gegensatz zu den anderen mit Schutzhaft bedrohten Persönlichkeiten13 nicht nach Döberitz, sondern nach Wiesbaden reiste, so dürfte das dafür sprechen, daß auch ihm der Gewaltstreich des Generals von Lüttwitz überraschend kam14.[799] Das vom Hauptmann Pabst geleitete Büro in der Schellingstraße15 war vom Staatskommissar dauernd beobachtet worden. Diese Beobachtungen hatten anfangs einige Anhaltspunkte gegeben, waren aber nachher ergebnislos, wohl weil, wie sich später herausgestellt hat, die dem Staatsumsturz dienenden Arbeiten nicht in der Schellingstraße, sondern in den Privatzimmern von Kapp ausgeführt wurden.

10

Der Bericht ist auf den 22. 3. datiert! Er ist in diesem Bd. abgedruckt als Dok. Nr. 210.

11

Vgl. Dok. Nr. 183, insbesondere Anm. 7. – Siehe hierzu auch den „Bericht über die Beziehungen der Mitglieder der hiesigen englischen Mission zu den Putschisten des 13. März“, den der StKom. für die Überwachung der öffentlichen Ordnung, gez. Kalle, mit Anschreiben vom 25. 3. RM Müller vorlegte (R 43 I /2720 , Bl. 42–46).

12

Vgl. Dok. Nr. 183.

13

Einzelheiten s. Dok. Nr. 186, Anm. 10.

14

Pabst, der wesentlich an den organisatorischen Vorbereitungen für den bevorstehenden Staatsstreich beteiligt gewesen war, hatte sich nach einer ihm aus dem Berliner Polizeipräsidium zugegangenen Warnung am 11. 3. der Verhaftung entziehen können. Er fand sich zunächst bei KKpt. Ehrhardt im Militärlager Döberitz ein, setzte sich am 12. 3. vormittags mit unbekanntem Ziel ab und tauchte erst nach der Besetzung Berlins am 13. 3. mittags wieder im Kreis der Putschisten in der Rkei auf. – Über den „improvisierten Putsch“ vgl. Johannes Erger: Der Kapp-Lüttwitz-Putsch. S. 126 ff.

15

Gemeint sind die Büroräume der früheren Vaterlandspartei, von denen aus Pabst den Aufbau der „Nationalen Vereinigung“ als deren Hauptgeschäftsführer organisierte.

Alsbald nach der Unterredung mit dem General von Lüttwitz ging der Staatskommissar zum Preußischen Ministerpräsidenten und teilte ihm mit, daß er Unterlagen dafür habe, daß von militärischer Seite Gefahren drohten16, daß er aber leider nur in der Lage sei, die Einzelheiten dem Herrn Reichspräsidenten mitzuteilen, und er bat den Herrn Ministerpräsidenten, den Empfang bei dem Herrn Reichspräsidenten zu vermitteln und selber an diesem Empfange teilzunehmen. Da die Unterredung im Landtag während der Verhandlung stattfand, war der Herr Ministerpräsident stark in Anspruch genommen und die Unterredung mußte abgebrochen werden. Am Sonnabendabend [6. 3.] wandte sich der Staatskommissar an den Herrn Ministerialdirektor Rauscher, machte ihm in großen Zügen eine ähnliche Mitteilung wie zuvor dem Herrn Ministerpräsidenten und bat um Vermittelung eines Empfanges bei dem Herrn Reichspräsidenten. Herr Ministerialdirektor Rauscher erklärte sofort seine Bereitwilligkeit, und der Staatskommissar bekam am Montag die Mitteilung, daß der Herr Reichspräsident ihn am Dienstag17, den [8. März, empfangen werde. Am] 8. März vormittags 11 Uhr begab sich der Staatskommissar zu dem Herrn Reichspräsidenten. Er leitete seine Ausführungen mit dem nachdrücklichen Hinweis ein, daß er in einer außerordentlich ernsten Situation zu dem Herrn Reichspräsidenten käme. Er stellte alsdann dem Herrn Reichspräsidenten die Stimmung in führenden militärischen Kreisen dar, sprach sich mit ihm über die politischen Ideen aus, von denen die militärischen Kreise bewegt wurden. Er bemerkte, daß das Vorhaben des Militärs einen Akt vollendeter Prätorianerpolitik darstelle, eine Ausnutzung der Zwangslage sei, in der die Regierung stände, die der Armee auf der einen Seite nicht entraten könne, auf der anderen Seite an ihr ein Instrument besitze, das nur sehr bedingt mit den bestehenden Staatsverhältnissen abgefunden sei. Der Staatskommissar sagte in weiteren längeren Ausführungen, es sei wohl am besten, wenn der Herr Reichspräsident persönlich mit dem Exponenten der zu Unbesonnenheiten geneigten Offiziere, dem General von Lüttwitz, Rücksprache nehme und er gab der Hoffnung Ausdruck, daß seine Rücksprache zu einer[800] Beilegung des drohenden Konfliktes führen würde. Der Herr Reichspräsident erzählte dem Staatskommissar von früheren ähnlichen Unterredungen18, die er mit dem General von Lüttwitz gehabt hätte und meinte, der alte Herr sei nun einmal wunderlich, aber es sei ihm, dem Reichspräsidenten, stets gelungen, mit ihm übereinzukommen, und so würde es wohl auch dieses Mal der Fall sein. Der Herr Reichspräsident besprach im übrigen die politischen Wünsche der Militärs ganz leidenschaftslos in längeren Ausführungen, zu deren Widergabe dieser Bericht nicht berechtigt. Am Schlusse der Unterredung betonte der Staatskommissar nochmals den großen Ernst der Lage und empfing von dem Herrn Reichspräsidenten den Auftrag, mit dem General von Lüttwitz in Verbindung zu treten und ihn zu veranlassen, einen Empfang bei dem Herrn Reichspräsidenten nachzusuchen. Diesen Auftrag erfüllte der Staatskommissar unmittelbar im Anschluß an den Empfang bei dem Herrn Reichspräsidenten. Es muß in diesem Zusammenhange und im Hinblick auf die Unterredung mit dem Herrn Reichspräsidenten nochmals ausdrücklich betont werden, daß

16

Der frühere PrMinPräs. Hirsch, der später den Vorwurf erhebt, daß „kein militärischer Führer und kein Führer der Rechtsparteien es für nötig befunden hatte, den Reichswehrminister oder den preußischen Minister des Innern rechtzeitig persönlich [vor den Absichten des Gen. von Lüttwitz] zu warnen“, erwähnt in seinen Memoiren die persönliche Unterrichtung durch StKom. von Berger nicht und behauptet vielmehr, daß die PrReg. noch am 12. 3. vormittags über das Bevorstehen eines Staatsstreiches nicht informiert gewesen sei (Paul Hirsch: Der Weg der Sozialdemokratie zur Macht in Preußen. S. 216 f.).

17

Irrtümliche Wochentagsangabe! Der 8. 3. fiel auf einen Montag. Die nachfolgend geschilderte Unterredung fand tatsächlich am 8. 3. statt.

18

Vgl. u. a. Dok. Nr. 32, Anm. 5.

1. der Staatskommissar keinerlei Vermutung und keinerlei Kenntnis hatte von der Art, wie etwa ein militärischer Gewaltstreich durchgeführt werden könnte. So ist ihm das Vorhandensein der Marinebrigade Ehrhardt in Döberitz bei der militärischen Geheimhaltung der Truppenaufstellungen erst bekannt geworden am 12.3.20 gegen abend, als ihm ein befreundeter Offizier Mitteilung machte, daß die Marinebrigade im Anmarsch auf Berlin sei,

2. General von Lüttwitz in der Unterredung mit dem Staatskommissar in Gegenwart des Generals von Oldershausen nachdrücklich betont und immer wieder unterstrichen hat, daß ihm nichts ferner läge, als der Gedanke an irgendeinen Staatsumsturz, daß er nicht daran denke, etwa die Stelle des Herrn Reichspräsidenten, des Herrn Reichskanzlers, wie überhaupt die parteipolitische Zusammensetzung des Kabinetts anzutasten, daß er nicht daran denke, etwa die extremen Ideen rechtsstehender Persönlichkeiten zu unterstützen. Daß es ihm lediglich um ein sachlich nach seiner Ansicht begründetes Revirement zu tun sei. Auf ausdrückliches Fragen des Staatskommissars ist General von Lüttwitz im Gegenteil nachdrücklich von den bekannten, rechtsradikalen Persönlichkeiten abgerückt. Die im Hinblick auf das Staatsganze doch immerhin geringfügigen Ziele, die dem General vorschwebten, konnten den Gedanken daran, daß sie mit einem Staatsstreich großen Stiles erreicht werden sollten, gar nicht aufkommen lassen. Aus dem dem Staatskommissar im allgemeinen unbekannt gebliebenen Verlauf der geführten Unterredung zwischen dem General von Lüttwitz und dem Herrn Reichspräsidenten muß angenommen werden, daß der General dem Herrn Reichspräsidenten viel radikalere Gedanken offenbart hat, als er es dem Staatskommissar gegenüber getan hatte. So hat auch General von Lüttwitz in der Unterredung mit dem Staatskommissar die Forderung sofortiger Neuwahlen nicht erwähnt.

[801] Im Anschluß an den Empfang beim Herrn Reichspräsidenten diktierte der Staatskommissar den in Anlage in Abschrift beigefügten Bericht über die rechtsradikale Bewegung, der am gleichen Tage unter eigenhändiger Unterschrift versiegelt, C. 15. gegen Quittung, den Herren Reichskanzler, Minister Müller, Ministerpräsident Hirsch, Minister Heine, Minister Dr. Südekum, Minister Braun, Minister Oeser, Reichswehrminister Noske zugegangen ist19. Dieser Bericht war nicht gestützt auf die Eröffnungen, die General von Lüttwitz dem Staatskommissar gemacht hatte und an deren Geheimhaltung der Staatskommissar gebunden war; er enthielt dagegen dasjenige, was sich berichten ließ auf Grund der Erkundigungen, die der Staatskommissar im Anschluß an die Unterredung mit dem General von Lüttwitz alsbald eingezogen hat. Der Empfang der Generale von Lüttwitz, von Oven, von Oldershausen in Gegenwart des Herrn Reichswehrministers20 bei dem Herrn Reichspräsidenten fand am 10. März 1920 statt, und am 10. März spät abends teilte der General von Oldershausen dem Staatskommissar kurz telefonisch mit, daß die Unterredung vollkommen negativ verlaufen sei. Verabredungsgemäß suchte der General von Oldershausen den Staatskommissar am 11. 3. früh auf, skizzierte in großen Zügen den Verlauf des Empfanges beim Reichspräsidenten21 und schnitt die Frage an, was nunmehr mit dem General von Lüttwitz zu geschehen habe. Beide Herren kamen dahin überein, daß der General aus dem negativen Verlauf der Unterredung die Konsequenzen zu ziehen habe und sofort seinen Abschied nehmen müsse. Am Nachmittag des gleichen Tages sprach der Staatskommissar mit dem Herrn Reichswehrminister, der ihm mitteilte, daß der General von Lüttwitz seinen Abschied erhalten habe. Der Herr Reichswehrminister besprach mit dem Staatskommissar im übrigen allgemein die Frage der Beteiligung an der Rechtsbewegung, die Rolle des Generals von Lüttwitz, die Zustände im Reichswehrgruppenkommando 1, sowie einige Personalfragen. Der Staatskommissar äußerte sich vor allem dahin, daß es unbedingt notwendig sei, an die Spitze des durchaus unorganischen Reichswehrgruppenkommandos 1 sofort einen General von unbeugsamer Energie zu stellen, der das Offizierskorps in Ordnung bringen und die Politik aus dem Offizierskorps verbannen könne. Von irgendwelchen weiterhin geplanten Maßnahmen machte der Herr Reichswehrminister dem Staatskommissar keine Mitteilung. Am Abend des 11.3.1920 wurde dem Staatskommissar bekannt, daß man in der Reichsregierung glaubte Anlaß zu haben, aus der Besprechung zwischen dem General von Lüttwitz einerseits und dem Empfang bei dem Herrn Reichspräsidenten andererseits eine unklare Stellungnahme des Staatskommissars schließen zu können. Diese Vermutung kann evtl. darin ihren Grund haben, daß der General von Lüttwitz auf Anfrage des Herrn Reichspräsidenten ohne weiteres zugab, es habe der Staatskommissar mit seinem Einverständnis bei dem Herrn Reichspräsidenten vorgesprochen, während der[802] Staatskommissar den von ihm dem General von Lüttwitz gemachten Ausführungen entsprechend, einen solchen Auftrag gegenüber dem Herrn Reichspräsidenten nicht zugestanden hatte, sondern seine Rolle lediglich als eine berichtende aufgefaßt hat. Davon, daß der Staatskommissar dem Herrn Reichspräsidenten Forderungen des Generals von Lüttwitz überbracht habe, oder daß ihm überhaupt ein solcher Gedanke gekommen sei, kann gar keine Rede sein, wie aus der Unterredung mit dem General von Lüttwitz, deren Zeuge der General von Oldershausen war, ebenso hervorging, wie aus den Besprechungen, die der Staatskommissar mit dem Preußischen Herrn Ministerpräsidenten und dem Herrn Ministerialdirektor Rauscher gehabt hat. Die Absicht des Staatskommissars war nur und konnte es nur sein, der drohenden Gefahr entgegenzuwirken. Eine Gefahr, die im einzelnen der Staatskommissar auch nicht kannte, die er aber immer glaubte ernst nehmen zu müssen und der schließlich nur zu begegnen sein konnte, entweder, wenn der General von Lüttwitz auf Grund der Vorstellungen des Herrn Reichspräsidenten zur völligen Zurückhaltung gebracht wurde oder, wenn seitens der Regierung auf Grund der Darstellungen der militärischen Dienststellen geeignete Abwehrmaßnahmen getroffen würden. Über die Möglichkeit der Anwendung gewaltsamer Abwehrmaßnahmen, wie sie allein in Frage kamen, dachte der Staatskommissar außerordentlich skeptisch, wie er dies auch in dem anliegenden schriftlichen Bericht besonders betont hat.

19

R 43 I /2721 , Bl. 190–194; nach der Abschrift der Ausfertigung vom 8. 3. abgedruckt als Dok. Nr. 183.

20

Zur Einschaltung RWeM Noskes s. Dok. Nr. 210, Anm. 5.

21

Siehe dazu Dok. Nr. 210, Anm. 6.

Am 12. März 1920 vormittags, erfuhr der Staatskommissar durch die Zeitung die Tatsache der durch den Herrn Reichswehrminister verfügten Verhaftung gegen einzelne Politiker und Offiziere. Er war sich keinen Augenblick darüber im Zweifel, daß die Verhaftungsversuche bei der Eigenart der damit beauftragten Organe, ergebnislos verlaufen würden22 und sah gerade darin eine ganz besondere Gefahr. Es besteht gar kein Zweifel, daß die Verhaftung auf andere Weise hätte durchgeführt werden können und gerade dann hätte durchgeführt werden können, wenn man sich der Erfahrungen und des Personals des Staatskommissars bedient hätte. Die Verhaftung des Hauptmannes Pabst versuchte der Staatskommissar rückgängig zu machen, weil er der Annahme war und sein durfte, daß Hauptmann Pabst sehr wohl dazu verwendbar sein würde, evtl. militärische Unbesonnenheiten auf Grund seiner Kenntnis und seiner Fühlung mit den beteiligten Kreisen zu verhindern. Hauptmann Pabst hat auch später in persönlicher Unterredung zugegeben, daß er sich einem solchen Auftrage nicht würde entzogen haben. Die Aufhebung des Haftbefehls wurde dem Staatskommissar abgelehnt mit der Begründung, daß besondere Unterlagen zum Vorgehen gegen den Hauptmann Pabst vorhanden seien. Mit dieser Auskunft mußte sich der Staatskommissar zufrieden geben.

22

Die Haftbefehle gelangten über den PrIM an den Berliner PolizeiPräs. Ernst. Im Polizeipräsidium durchliefen sie zwei Abteilungen, von wo aus die Putschisten teils telefonisch, teils persönlich von ihrer bevorstehenden Verhaftung unterrichtet wurden. Gefaßt wurden lediglich Grabowsky und Schnitzler (Johannes Erger: Der Kapp-Lüttwitz-Putsch. S. 124).

Am 12. März abends bekam der Staatskommissar, wie bereits erwähnt, die Nachricht, daß die in Döberitz stehende Marinebrigade zum Anmarsch auf[803] Berlin rüste. Irgendwelche Einwirkungsmöglichkeiten standen ihm nunmehr nicht zur Verfügung und er hat sich darauf beschränkt, die Nacht über fortdauernd Verbindungsmänner zu unterhalten, die ihm über die Bewegung der Marinebrigade Auskunft gaben, die dann an die Preußischen Minister sowohl wie an das Reichswehrministerium weitergegeben wurde. Über die Negativität der Schritte des Admirals von Trotha23 war der Staatskommissar sofort orientiert und hat auch darüber entsprechende Nachricht weitergegeben. Das Staatskommisariat war in der Nacht vom 12. bis 13. März 1920 in voller Arbeit gewesen, ohne natürlich die Ereignisse aufhalten zu können. An den entscheidenden Sitzungen des Reichskabinetts war der Staatskommissar leider nicht beteiligt. Der Staatskommissar wurde mit den übrigen Preußischen Ministern zusammen im Staatsministerium in Haft genommen24. Offiziere der Marinebrigade erklärten an verschiedenen Stellen, der Staatskommissar würde in Schutzhaft genommen werden und es sei erforderlich, ihn an die Wand zu stellen. Um 2 Uhr nachmittags führte der Staatskommisar Beschwerde über die fortdauernde Inhaftierung der Minister, seiner selbst und seiner Beamten und erreichte dann die Aufhebung der militärischen Besetzung wie der Haft. Der behördliche Betrieb des Staatskommissariats ist alsbald mit der vollzogenen Besetzung auf Anordnung des Staatskommissars eingestellt worden und erst mit dem Sturz der Kapp-Lüttwitz-Regierung wieder aufgenommen worden.

23

Einzelheiten s. Dok. Nr. 187.

24

Von den pr. Ministern entgingen der PrLandwM Braun und der PrFM Südekum der Verhaftung.

Anweisungen der illegitimen Regierung wurde nicht Folge gegeben. Während des 12. März und während der folgenden Tage ist der Staatskommissar in ständiger Fühlung mit den Mitgliedern des Staatsministeriums gewesen. Er hat ihnen während der Inhaftierung am 13. März 1920 eine ausführliche Darlegung der Vorgeschichte des Putsches gegeben, und er sowohl wie die anwesenden preußischen Minister waren aufs äußerste betroffen von dem unmotivierten und unerklärlichen Angriff des „Vorwärts“ gegen die Person des Staatskommissars25, der während der letzten Tage wohl als einziger preußischer Staatsbeamter sich darum bemüht hatte, den drohenden militärischen Gewaltstreich zu verhindern, die führenden Männer im Reiche und Staat auf die Gefahr hinzuweisen und der seine eigene Person für dieses Bestreben voll eingesetzt hatte. Am Nachmittag des 14. März 1920 schickte der General von Lüttwitz zum Staatskommissar zum Zwecke einer Unterredung. Der Staatskommissar willigte in die Unterredung unter der Bedingung, daß sie stattfände lediglich zwischen dem General von Lüttwitz und seinen Offizieren ohne Beteiligung derjenigen Politiker, die sich inzwischen zu Ministern gemacht hatten.

25

Im redaktionellen Teil des „Vorwärts“ Nr. 134 vom 13.3.20 wurde der Verdacht geäußert, von Berger habe sein Amt nicht „restlos im Interesse der verfassungsmäßigen Regierung verwaltet“. Es sei „zum mindesten auffallend, daß fast alle der jetzt kompromittierten Herrschaften zu Herrn v. Berger in gewissen Beziehungen standen. Und Herr v. Berger hat – ‚nichts gemerkt‘?“

[804] In der Unterredung machte der Staatskommissar dem General von Lüttwitz gegenüber kein Hehl über seine Ansichten gegenüber dem vollzogenen Gewaltstreich. Er wiederholte dem General von Lüttwitz einen Teil der Vorstellungen, die er ihm seinerzeit in der Unterredung vom 6. März gemacht hatte, und auf die Anfrage des Generals von Lüttwitz, was nunmehr werden solle, erklärte der Staatskommissar, er könne nur den Rat geben, sich unverzüglich mit den Vertretern der politischen Parteien, insbesondere der sozialdemokratischen in Verbindung zu setzen, um sich mit ihnen zu beraten. Er wies insbesondere darauf hin, daß Vertreter der politischen Mehrheitsparteien im Preußischen Staatsministerium vereinigt seien. Das Ersuchen des Generals von Lüttwitz, die Fühlung mit den Parteiführern herzustellen, lehnte der Staatskommissar ab. Am Schluß der Unterredung betonte er nochmals nachdrücklich, daß man im gegenwärtigen Deutschland mit Männern wie Kapp und Jagow die Volksseele aufs tiefste reizen und zu einer Entladung treiben müsse, deren Folgen unübersehbar werden. Er betonte weiter, daß er den beklagenswerten Vorgang für seine Person ansehe als einen Konflikt zwischen Armee und Regierung, einen Konflikt, der im Interesse der Erhaltung des bewaffneten Instruments in den Händen der Regierung tunlichst sofort beigelegt werden müsse.

Von der Unterredung mit dem General von Lüttwitz machte der Staatskommissar alsbald dem Preußischen Staatsministerium Mitteilung. Am Montagabend [15. 3.] erschien im Staatskommissariat Hauptmann Pabst und teilte mit, daß die legitime Regierung in Dresden den Wunsch zu erkennen gegeben habe, auf dem Wege der Verhandlungen zu einem Ausgleich mit den Berliner Gewalthabern zu kommen. Er teilte mit, daß im Auftrage der von Dresden aus amtierenden Regierung der General Maercker auf dem Wege nach Berlin sei26. Der Staatskommissar erklärte dem Hauptmann Pabst, daß, wenn diese Angaben den Tatsachen entsprächen, sie natürlich im Interesse der Erhaltung der Truppe und im Interesse der Abwendung weiterer innerpolitischer Katastrophen nur zu begrüßen sei. Auf die Anfrage, ob er bereit sei, an diesen Verhandlungen mitzuwirken, erklärte er, daß er einmal darüber mit der Preußischen Regierung sprechen müsse, zweitens aber nur in Begleitung führender Männer der Mehrheitsparteien im Stande sei, zur Verfügung zu stehen. Im Anschluß an die Unterredung mit dem Hauptmann Pabst begab sich der Staatskommissar zum Preußischen Ministerpräsidenten und teilte die ihm gewordenen Mitteilungen in Gegenwart des Unterstaatssekretärs Göhre und der Herren des Staatskommissariats mit. Es wurde in dieser Unterredung vorwiegend über die Beteiligung der Preußischen Regierung einmal und der Mehrheitsparteien andererseits an evtl. von der rechtmäßigen Regierung gewünschten Verhandlungen gesprochen. Am Dienstagmorgen [16. 3.] wurde der Staatskommissar aus einer Besprechung mit den Preußischen Ministern herausgerufen und zu einer Unterredung mit dem General Maercker in die Reichskanzlei gebeten. Auch von diesem Ersuchen machte der Staatskommissar[805] dem Preußischen Ministerpräsidenten Mitteilung und begab sich dann in die Reichskanzlei. Hier wurde ihm ebenfalls eröffnet, daß die rechtmäßige Regierung den Wunsch habe, den Konflikt auf gütlichem Wege beizulegen. Der Staatskommissar fragte wiederholt nach der Richtigkeit dieser Angaben, die ihm erneut bestätigt wurden. Inzwischen hatten die am Putsch beteiligten Militärs und Zivilpersonen hinter verschlossenen Türen eine Sitzung, in der die Bedingungen festgesetzt wurden, die von Berlin aus als Verhandlungsgrundlage bezeichnet wurden27. Es erschien dann aus der Sitzung heraus Herr Kapp im Vorzimmer, wo der Staatskommissar mit dem General Maercker stand und erklärte, er wolle die Bedingungen in der Presse veröffentlichen. Der Staatskommissar hat bei dieser Gelegenheit Herrn Kapp zum ersten Mal mit Augen gesehen. Herr Kapp zeigte dem Staatskommissar die Bedingungen, der Staatskommissar widersprach mit allem Nachdruck der Absicht, diese Bedingungen etwa der Presse zu übergeben. Er fragte noch einmal, ob die legitime Regierung Verhandlungen wünsche, auf die bejahende Antwort hin erklärte er sich bereit, den General Maercker nach Stuttgart zu begleiten, jedoch unter der Voraussetzung, daß die Preußische Staatsregierung dagegen Einwendungen nicht zu erheben habe und unter der weiteren Voraussetzung, daß führende Männer der Mehrheitsparteien mit nach Stuttgart führen und daß die Wahl dieser Männer durchaus den Parteien überlassen bleibe. Die Unterredung dauerte 5 Minuten und der Staatskommissar begab sich sofort zum Staatsministerium zurück und machte Mitteilung von den in der Reichskanzlei stattgefundenen Unterredungen. Das Staatsministerium beschäftigte sich nunmehr mit einer Beschlußfassung über die Beteiligung an einer etwaigen Verhandlung und die Bestimmung der Persönlichkeiten. Am Montagabend erschien der Unterstaatssekretär Albert in den Diensträumen des Staatskommissariats und machte dem Staatssekretär die ihm bisher unbekannt gebliebene Mitteilung, daß inzwischen der Herr Vizekanzler Schiffer in Verhandlungen getreten sei. Herr Minister Heine sowohl wie der Staatskommissar bemerkten daraufhin, daß die Reise nach Stuttgart sich wohl erübrige, angesichts der Tatsache, daß ein führendes Mitglied des Reichskabinetts die Verhandlungen in Berlin in der Hand habe. Herr Unterstaatssekretär Albert bemerkte jedoch, daß die Reise nach Stuttgart gleichwohl von Nutzen sein könne28. Inzwischen tagte der Seniorenkonvent im Landtag und bestimmte die Mitglieder, die sich der Reise nach Stuttgart anschließen sollten. Kurz vor Abgang des Zuges ging der Staatskommissar nochmals in die Reichskanzlei und traf dort den Obersten Bauer und den Hauptmann Pabst an. Er fragte beide Herren nach der Stellungnahme der übrigen Formationen der Reichswehr, und es wurde ihm eröffnet, daß das ReichswehrgruppenkommandoII in Kassel und General von Watter sich dem General von Lüttwitz ebenso angeschlossen hätten, wie die gesamte bayrische Reichswehr. Der Staatskommissar bemerkte daraufhin, daß es sich in der ganzen Angelegenheit demnach um einen Konflikt zwischen Armee und[806] Regierung handele, der schleunigst beigelegt werden müsse, und er sagte den Offizieren nochmals mit Nachdruck, daß man sich keinen Illusionen hingeben dürfe, darüber, daß Männer wie Kapp, von Jagow usw. in einer deutschen Regierung unerträglich für die breite Masse der Bevölkerung seien. Die Reise nach Stuttgart erfolgte dann in Begleitung der vom Seniorenkonvent bestimmten Parlamentarier29. Der Staatskommissar sowohl wie General Maercker und die übrigen Herren waren sich von Anfang an klar darüber, daß lediglich anzustreben sei, der legitimen Regierung unter Beilegung des Konfliktes in der Armee sofort wieder den Weg nach Berlin zu ebnen und daß sowohl Kapp, Lüttwitz und Jagow, sowie andere beteiligte Personen von ihren usurpierten Ämtern wieder zurücktreten müßten. Während der Nachtfahrt wurden Berichte eingefordert, über die Stellung der Truppe in den verschiedenen Gebietsteilen und es stellte sich heraus, daß die Berliner Angaben über die Haltung der Truppen, insbesondere des Reichswehrgruppenkommandos II illoyal und unzutreffend gewesen waren. In Frankfurt erfuhren die Reisen[den] durch die in der Zeitung veröffentlichte Erklärung des Herrn Reichskanzlers Bauer, daß die rechtmäßige Regierung gar nicht daran denke, in Verhandlungen einzutreten30. Der Staatskommissar sagte darauf dem Herrn General Maercker, daß es dann wohl zwecklos sei, irgendwelche Bemühungen zu unternehmen, da sie in Berlin offenbar getäuscht worden seien. Die an dem Gespräch beteiligten Herren kamen dann dahin überein, daß es sich nur darum handeln könne, auf möglichst kurzem Wege insbesondere den Herrn Reichspräsidenten und den Herrn Reichswehrminister wieder nach Berlin zu bringen und für den Fall, daß die beiden Herren den Entschluß fassen würden, lediglich dafür Sorge zu tragen, daß die Berliner Gewalthaber alle Sicherheiten geben, den Herrn Reichspräsidenten und den Herrn Reichswehrminister bzw. der rechtmäßigen Regierung den Weg nach Berlin zu ebnen und ihnen in Berlin jede persönliche und sachliche Sicherheit zu gewähren. Mit diesem Vorsatz allein traf der Staatskommissar in Stuttgart ein. In Stuttgart selbst fand er ein so tiefgehendes Mißtrauen gegen seine Person vor, daß er sich auf das Äußerste zurückhielt und lediglich in einer persönlichen Besprechung mit dem Herrn Reichswehrminister betonte, daß er nicht daran denke, etwa für die Regierung Kapp-Lüttwitz intervenieren zu wollen, sondern im Hinblick auf den drohenden Zerfall der Armee lediglich den dringenden Wunsch habe, es mögen der Herr Reichspräsident und der Herr Reichswehrminister persönlich in Berlin die Krise zur Beendigung bringen. Das Mißtrauen, das dem Staatskommissar in Stuttgart begegnete, fand seinen Ausdruck in persönlichen Äußerungen des Reichskanzlers, die den Staatskommissar alsbald nach seiner Rückkehr nach Berlin zu der Bitte veranlaßten, ihn von seinen Funktionen als Staatskommissar zu entheben. Das entsprechende Gesuch liegt in Abschrift bei31.

26

Einzelheiten s. Dok. Nr. 190.

27

Siehe dazu Dok. Nr. 198, insbesondere Anm. 7.

28

Dazu hschr. Randnotiz Alberts: „Das ist falsch. Ich ersuchte im Gegenteil, daß Preußen nicht verhandeln möge, wie im RJustizministerium bekannt geworden sei.“

29

Siehe dazu Dok. Nr. 198, insbesondere Anm. 2.

30

Kundgebung der RReg. vom 15.3.20, abgedruckt in: Schultheß 1920, I, S. 53; vgl. R 43 I /2727 , Bl. 34, 75 f. und 90.

31

Abschiedsgesuch vom 18.3.20, an den PrMinPräs. adressiert, Abschrift in: R 43 I /2721 , Bl. 188 f.; hier nicht abgedruckt.

[807] Inzwischen war das Berliner Unternehmen in sich zusammengebrochen, einerseits gegenüber dem Widerstande des größten Teiles der Beamtenschaft, des Bürgertums und der gesamten Arbeiterschaft, andererseits an der Gehorsamsverweigerung derjenigen militärischen Führer, die sich anfangs dem General von Lüttwitz zur Verfügung gestellt hatten.

Der Staatskommissar hat bis zur Bewilligung seines Abschiedsgesuchs seine Amtsfunktionen noch darauf erstreckt, im Interesse der Beilegung des inzwischen zwischen der Regierung und Gewerkschaften ausgebrochenen Konfliktes und im Interesse der legitimen Regierung während des noch schwebenden Generalstreikes die Flugblattherstellung zu ermöglichen und den Nachrichtendienst sofort wieder in den Provinzen und in Berlin in Gang zu setzen. Die Berichte sind den beteiligten Regierungsstellen zugegangen. Gegenüber den Zweifeln an der Loyalität des Staatskommissars, die ihm immer wieder zu Ohren gekommen waren, hat der Staatskommissar Zurückhaltung geübt, da jedes Hervortreten unter Vorlage der bekannten Tatsachen und der vorliegenden Materialien nur Anlaß zu Angriffen auf Mitglieder der Regierung hätte geben müssen.

Der Staatskommissar hat sein Amt niedergelegt mit dem Bewußtsein, daß es ihm im Laufe seiner Amtszeit mehr als einmal gelungen ist, gewaltsamen Umsturzversuchen von rechts wie von links mit Erfolg zu begegnen und daß er, ohne die Möglichkeit über Exekutivorgane zu verfügen oder auf sie einzuwirken, im Bereich der ihm zustehenden Amtsfunktionen das Beste und Möglichste getan hat, auch der Katastrophe vom 13.3.1920 vorzubeugen und ihren gefährlichen Konsequenzen entgegenzuwirken.

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