2.15.1 (bru1p): Deckungsvorlagen.

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Deckungsvorlagen.

Der Reichskanzler führte den Fraktionsführern den Ernst der Lage vor Augen und forderte eindringlichst, dafür zu sorgen, daß die Deckungsvorlagen der Reichsregierung bei den bevorstehenden Beratungen der zweiten Lesung in der Vollsitzung des Reichstags Annahme fänden.

Die Abgeordneten Esser und Dr. Scholz erklärten namens ihrer Fraktion, daß sie für die Regierungsvorschläge eintreten würden1.

1

Billigung der Regierungsvorschläge durch die Z-Fraktion s. Morsey, Protokolle, Dok. Nr. 572. Zustimmung der DVP-Fraktion am 9.4.30 (R 45 II /67 , S. 233).

Der Abgeordnete von Lindeiner-Wildau regte an, die Biersteuer statt um 75% nur um 50% zu erhöhen und den dadurch entsteheneden Ausfall durch eine allgemeine Erhöhung der Umsatzsteuer von 0,75 v.H. auf 0,85 v.H. auszugleichen, ferner eine Sondersteuer auf die großen Umsätze der letzten Hand, die bei Umsätzen von 1 Million beginnen soll, und zwar in einer Höhe von weiteren 0,25 v.H., einzuführen.

Von der Erhöhung der Biersteuer um 50 v.H. sollen die kleinen Brauereien, die bis zu 10 000 hl Bier erzeugen, freigelassen werden.

Der Abgeordnete Koch-Weser äußerte starke Bedenken gegen die vorgeschlagene Erhöhung der Umsatzsteuer.

Ebenso erklärte der Abgeordnete Esser, daß in seiner Fraktion sehr lebhafte Bedenken gegen eine allgemeine Erhöhung der Umsatzsteuer vorhanden seien, daß er sich aber einer Erörterung des Vorschlages des Abgeordneten von Lindeiner nicht widersetzen wolle. Sofern alle in der Regierung vertretenen Parteien sich auf den Vorschlag von Lindeiner einigen sollten, werde auch seine Fraktion wahrscheinlich zur Verständigung bereit sein.

Der Abgeordnete Leicht empfahl eine allgemeine Erhöhung der Umsatzsteuer um 1% und entsprechend niedrigere Belastung des Bieres.

Der Abgeordnete Colosser regte an, den Vorschlag von Lindeiner dahin abzuändern, daß die Umsatzsteuer nur um 0,05, d. h. von 0,75 auf 0,80 v.H. erhöht wird, dafür aber die großen Umsätze der letzten Hand mit einem Zuschlage von ½% belegt werden.

[44] Der Abgeordnete Dr. Horlacher erklärte, die Zustimmung seiner Fraktion für eine Erhöhung der Biersteuer um 50% nicht in Aussicht stellen zu können. Er schlug vor, die Umsatzsteuer um 0,10% zu erhöhen und die Einfuhr aus dem Ausland umsatzsteuerpflichtig zu machen.

Der Reichsminister der Finanzen stellte über das finanzielle Erträgnis der Vorschläge der Abgeordneten Colosser und Lindeiner folgende Berechnungen auf:

Vorschlag Colosser:

Steuergesetz

Jahresertrag

für 30/31

in Mill. RM

davon entfallen auf

Reich:

Länder:

Reichsanteil

Länderanteil

Bier (50 v.H. außer Kleinbrauereien)

148

93,2

54,8

Umsatz (0,5 v.H.)

55

38,5

16,5

Groß-Umsätze (0,5 v.H.)

27

19

8

Mineralwasser

40

40

Benzol und Benzin

65

25

40

Benzol- und Benzin-Ausgleich

12

12

Tee und Kaffee

50

50

Industriebelastung

50

50

Tabak und Zucker

30

30

insgesamt

477

317,7

159,3

Vorschlag von Lindeiner-Wildau:

Steuergesetz

Jahresertrag

für 30/31

in Mill. RM

davon entfallen auf

Reich:

Länder:

Reichsanteil

Länderanteil

Bier (50 v.H. außer Kleinbrauereien)

148

93,2

54,8

Umsatz (0,10 v.H.)

110

77

33

Groß-Umsätze (0,25 v.H.)

13,5

9,5

4

Mineralwasser

40

40

Benzol und Benzin

65

25

40

Benzol- und Benzin-Ausgleich

12

12

Tee und Kaffee

50

50

Industriebelastung

50

50

Tabak und Zucker

30

30

insgesamt

518,5

346,7

171,8

Der Reichsminister der Finanzen zog aus diesen Berechnungen die Schlußfolgerung, daß er nur den Antrag von Lindeiner-Wildau als ausreichenden Ersatz für die Regierungsvorschläge hinnehmen könne.

[45] Der Reichskanzler stellte als Ergebnis der Aussprache fest, daß alle in der Regierung vertretenen Parteien mit Ausnahme der Bayerischen Volkspartei sich bereit erklärten, den Kompromißvorschlag Lindeiner-Wildau am kommenden Tage als Initiativantrag einzubringen2.

2

Die Initiativanträge wurden am 10.4.30 im RT eingebracht (RT-Bd. 441 , Drucks. Nr. 1930 –1933, 1938 [Biersteuer]). Der Antrag Nr. 198 wurde von der BVP abgelehnt. Erst nach erneuten Verhandlungen (s. dazu Pünder, Politik in der Reichskanzlei, S. 49), die zu einer geringfügigen Senkung des Biersteuersatzes führten, unterstützte auch die BVP am 11.4.30 den Änderungsantrag zum Biersteuerges. (RT-Bd. 441 , Drucks. Nr. 1951 ).

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