2.153.1 (bru1p): Geschäftliche Behandlung der Sitzung des Reichstagsausschusses für auswärtige Angelegenheiten vom 29. Oktober (Youngplan).

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Geschäftliche Behandlung der Sitzung des Reichstagsausschusses für auswärtige Angelegenheiten vom 29. Oktober (Youngplan).

Der Reichsminister des Auswärtigen führte aus, es sei notwendig, im Auswärtigen Ausschuß zunächst einmal klarzulegen, wie im einzelnen das im Youngplan vorgesehene Moratorium sich auswirken würde1, insbesondere, daß für das erste Jahr nur ein Transfer-Moratorium in Frage komme für Verpflichtungen in Höhe von 1 Milliarde RM, wovon rund 600 Millionen RM in Sachlieferungen bestünden, so daß nur 400 Millionen RM an Devisenübertragungen erspart würden2. Im zweiten Jahre würden 500 Millionen RM an Devisenübertragungen erspart werden und die Aufbringung von 563 Millionen RM. Im dritten Jahre würden die gestundeten Beträge nachzuzahlen sein, falls nicht inzwischen Erleichterungen eingetreten seien. Die Aussichten für die Beratung im Sonderausschuß3 bezeichnete der Reichsminister des Auswärtigen als sehr ungünstig. Er verlas einige Berichte der Deutschen Botschafter in Washington, Paris und London, um die dortige Stimmung klarzulegen4.

1

Der RT hatte am 18.10.30 verschiedene Anträge für die Revision des Youngplans bzw. ein Zahlungsmoratorium an den Auswärtigen Ausschuß überwiesen: Dok. Nr. 130, Anm. 38.

2

Vgl. Anlage IV zum Bericht des Sachverständigenausschusses vom 7.6.29, RGBl. 1930 I, S. 514 –518.

3

Vgl. Dok. Nr. 134, Anm. 4.

4

Auf einen Drahterlaß des RAM, wie die in Dtld vorhandenen Bestrebungen auf Erleichterung der Reparationszahlungen im Ausland aufgenommen worden seien und welche Erfolgsaussichten die in Dtld ventilierten Möglichkeiten der erneuten Anschneidung des Reparationsproblems haben würden, hatten Prittwitz, Hoesch und Bernstorff am 26. und 27. 10. geantwortet.

Hoesch berichtete, daß in Frankreich die erneute Behandlung des erst wenige Monate zuvor definitiv geregelten Reparationsproblems durch die dt. Öffentlichkeit schwer verstimmt habe. Als Antwort auf die Einstellung der Reparationszahlungen fordere die frz. öffentliche Meinung die Wiederbesetzung des Rheinlandes. Aber auch die im Youngplan verankerten Revisionsmöglichkeiten würden hier schärfstens verurteilt. Bei Einberufung des Sonderausschusses würde sich Frankreich auf den Standpunkt stellen, daß dann nicht etwa die Möglichkeit einer Revision gegeben sei, sondern daß der Ausschuß lediglich die dt. Wirtschafts- und Finanzlage zu prüfen befugt wäre, mit dem Ziel, Mittel und Wege zu finden, damit Dtld die ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllen könne (Telegramm Nr. 993 vom 25.10.30, R 43 I /309 , Bl. 280–286). In einem weiteren Telegramm faßte Hoesch ein Gespräch mit Tardieu zusammen. Tardieu habe sehr ernst betont, daß die frz. öffentliche Meinung eine Moratoriumserklärung Deutschlands wenige Monate nach Unterzeichnung des Youngplans denkbar schlecht aufnehmen würde, und daß eine solche Perspektive natürlich jedes dt.-frz. Zusammenarbeiten ausschließen müßte (Telegramm Nr. 995 vom 26.10.30, R 43 I /309 , Bl. 287–291).

Prittwitz wies auf das Unbehagen hin, das ein dt. Moratoriumsgesuch wegen der Konsequenz hinsichtlich der interalliierten Schulden in den USA hervorrufen würde. Unter bestimmten Bedingungen sei ein dt. Moratorium annehmbar, wenn es nämlich beruhigend und vielleicht kreditstärkend wirken würde. Dagegen würde ein dt. Antrag auf Revision des ganzen Plans allseitig entschiedenster Ablehnung und allgemeiner Verurteilung begegnen (Telegramm vom 27.10.30, R 43 I /309 , Bl. 295–297).

Bernstorff meldete aus London, daß der Gedanke, in absehbarer Zeit sei eine Revision des Reparationsproblems unausbleiblich, nicht nur in Londoner Finanzkreisen, sondern auch in weiterer Öffentlichkeit ständig an Boden gewonnen habe. Allerdings bestehe darüber Einstimmigkeit, daß die Erklärung eines dt. Zahlungsaufschubs im gegenwärtigen Augenblick nicht nur als verfrüht und durch die dt. Wirtschaftslage nicht berechtigt erscheinen würde, sondern geradezu katastrophalen Eindruck machen würde, der Deutschlands Kredit im Ausland empfindlich und nachhaltig schädigen müsse. Da die Revision des Reparationsproblems in absehbarer Zeit für unvermeidlich gehalten werde, könne die RReg. bei vorsichtiger längerer Vorbereitung des Bodens auch auf englische Unterstützung rechnen (Telegramm Nr. 523 vom 27. 10., R 43 I /309 , Bl. 298–301).

Im Unterschied zu den Westmächten schien Italien, wie Botschafter von Schubert aus Rom telegrafierte, einem dt. Revisionsbegehren positiv gegenüber zu stehen. Von der Wiederaufrollung des internationalen Schuldenproblems verspreche sich die ital. Reg. auch für Italien die Rettung aus der schweren inneren Krise. Ähnliches gelte von der Möglichkeit einer Revision des VV. Von ihr erhoffe man nicht nur, den seinerzeit entgangenen Gewinn (vor allem auf kolonialem Gebiete) „einzuheimsen“, sondern auch die Lage befreundeter Staaten, vor allem Ungarns, erträglicher zu gestalten und auch ihren Wert als Stützen der ital. Außenpolitik zu erfüllen. Im übrigen sei man fest davon überzeugt, daß die Ereignisse Deutschland und Italien eines Tages zusammenführen würden (Abschrift eines Berichts von Schuberts vom 24.10.30 an das AA, R 43 I /309 , Bl. 309–313).

[577] Der Reichskanzler sprach sich dafür aus, daß der Auswärtige Ausschuß keine Beschlüsse fasse. Auf seine Frage nach der Stimmung in der BIZ erklärte der Reichsbankpräsident daß alle Beteiligten von der Undurchführbarkeit des Youngplans überzeugt seien, im Augenblick aber keine Bereitschaft für eine Revision bestehe. Ein Moratorium werde auf die Kreditwilligkeit Deutschland gegenüber sehr schlecht wirken.

Die Frage des Reichsministers des Innern nach der Devisenlage beantwortete der Reichsbankpräsident dahin, daß die Reichsbank wohl noch einen Stoß aushalten könne, nicht aber einen ähnlichen Sturm wie nach den Reichstagswahlen, ohne zu Restriktionen schreiten zu müssen5. Diese aber werde die deutsche Wirtschaft kaum aushalten können. Der Reichsbankpräsident wies[578] darauf hin, daß einzelne große Kommunen sich der Zahlungsunfähigkeit sehr genähert hätten. Langfristiges Auslandsgeld sei zur Zeit weder ohne noch mit Moratorium zu erhalten.

5

Der Gold- und Devisenbestand der Rbk hatte sich im Oktober 1930 auf 2413,8 Mio RM gegenüber 2851,8 Mio RM im September 1930 verringert (Monatsdurchschnitt, berechnet aus vier Stichtagen; Stat Jb. für das Dt. Reich 50 (1931), S. 333).

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß gerade eine geordnete deutsche Finanzgebarung die Devisenbeschaffung unmöglich machen werde. Privatwirtschaftlich seien Devisen nicht zu beschaffen, da Privatkredite nicht mehr gegeben würden und kein Ausfuhrüberschuß bestehe. Nur die Lee-Higginson-Anleihe6 habe den jetzt noch laufenden Transfer möglich gemacht.

6

S. Dok. Nr. 131.

Der Reichsminister des Auswärtigen pflichtete dem bei, daß bei geordneter deutscher Finanzwirtschaft die 2 Milliarden-Zahlungen Deutschlands geeignet seien, die internationale Wirtschaft zu erschüttern. Die Initiative zur Revision werde daher von den anderen Mächten kommen. Im jetzigen Augenblick sei die Revisionsforderung von unserer Seite aussichtslos.

Der Reichsminister des Innern schlug vor, hierüber die deutschen Missionschefs zu unterrichten.

Der Reichsbankpräsident machte darauf aufmerksam, daß infolge der Schacht-Propaganda, die an sich günstig gewirkt habe, seine eigene Reise nach Amerika verhindert werde7. Das erweise, wie unwillkommen den Amerikanern zur Zeit ein deutsches Revisionsverlangen sei. Für die deutsche Kreditfähigkeit sei es notwendig, daß die Klarheit der bisherigen Erklärungen der Reichsregierung nicht durch die Annahme unerwünschter Anträge im Auswärtigen Ausschuß erschüttert würde. Das beste wäre es, wenn der Auswärtige Ausschuß die Billigung der bisherigen Regierungspolitik in der Reparationsfrage beschließen würde, sonst sei Vertagung notwendig. Er könne sich denken, daß ein solcher Billigungsbeschluß herbeigeführt werden könne, wenn die Regierung im Ausschuß mit Schärfe auf die Untragbarkeit des Youngplans und den Mangel an Gegenleistungen unserer Vertragsgegner hinweise, wenn ferner auf die inzwischen entstandene Differenz zwischen den Real- und den Nominalleistungen aus dem Youngplan aufmerksam gemacht werde. Man könne also die Revision schon wegen der clausula „rebus sic stantibus“ betreiben, müsse sich nur den Zeitpunkt vorbehalten. Die Regierung müsse also einerseits eine „Erfüllungsoffensive“, andererseits eine erhöht aktive Kritik des Youngplans betreiben.

7

Kiep hatte am 20.8.30 aus Washington gekabelt, daß insbesondere auf Grund der Wahrnehmungen aus Anlaß des Besuchs von Schacht in den USA angeregt worden sei, den vorgesehenen Besuch des RbkPräs. zu verschieben; dieser Wunsch sei in erster Linie durch die Besorgnis amtlicher Kreise vor einer Diskussion der Reparationsfrage ausgelöst worden, deren Wiederaufleben unmittelbar vor der Einberufung des Kongresses in der zweiten Novemberhälfte besonders unerwünscht sei (Telegramm Nr. 421, R 43 I /309 , Bl. 258–259).

Am 21.10.30 hatte Schacht in New York einen vielbeachteten Vortrag gehalten, in dem er die Einberufung des Sonderausschusses und die Revision des Youngplans gefordert hatte (WTB Nr. 2115 vom 21.10.30, R 43 I /309 , Bl. 277; vgl. H. Schacht, 76 Jahre meines Lebens, S. 346–347).

Der Reichskanzler bestätigte, daß die Regierungspolitik scharf auf die Revision gerichtet sein müsse. Es müsse aber klargestellt werden, daß man einen Erfolg nicht mit leerer Reichskasse erzielen könne, vielmehr müßten wir den Youngplan durch unsere Zahlungen ad absurdum führen.

[579] Der Reichskanzler erklärte sich bereit, auf den Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses, Herrn Frick, und die in Frage kommenden Parteivertreter wegen einer Vertagung der Abstimmungen hinzuwirken. Eine Billigung werde nicht zu erreichen sein8.

8

Der RK empfing den Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses Frick (NSDAP) vor der Sitzung am 29.10.30 (DAZ Nr. 505–506 vom 30.10.30); die Anträge zum Youngplan wurden vom Ausschuß mit wechselnden Mehrheiten abgelehnt (DAZ Nr. 507–508 vom 31.10.30).

Die Besprechung wurde hierauf geschlossen.

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