2.203.2 (bru1p): 2. Verwaltungsrat der Reichsbahn.

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2. Verwaltungsrat der Reichsbahn.

Der Reichsverkehrsminister teilte mit, daß sich inzwischen der Reichsbankpräsident und auch Herr Dr. Silverberg für die Wiederernennung des Staatssekretärs i. R. Fischer eingesetzt hätten. Er müsse gleichwohl daran festhalten, daß dieser für die künftige Vertretung der Interessen der Reichsregierung nicht geeignet sei7. Wegen des von Preußen geforderten zweiten Sitzes im Verwaltungsrat habe er am heutigen Tage eine Besprechung mit dem Preußischen[746] Ministerpräsidenten gehabt8. Es habe sich ergeben, daß der Preußische Ministerpräsident bisher der Meinung gewesen sei, das Urteil des Staatsgerichtshofs9 gebe Preußen die Möglichkeit, einen zweiten Sitz zu beanspruchen. Nachdem ihm einwandfrei dargelegt worden sei, daß das Urteil nur einen Sitz für Preußen vorsehe, habe der Preußische Ministerpräsident nicht mit besonderer Dringlichkeit auf seiner Forderung bestanden. Eine Einigung sei allerdings auch nicht erzielt worden. Entsprechend dem Beschlusse des Reichskabinetts schlug der Reichsverkehrsminister im Einvernehmen mit dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft als Vertreter der Landwirtschaft und zugleich Mitteldeutschlands Herrn von Wilmowsky vor, mit dem er vorbehaltlich der Ermächtigung durch das Reichskabinett in Verhandlungen eintreten wolle. Im übrigen halte er an seinen bisherigen Vorschlägen fest. Sachsen werde voraussichtlich für seinen Sitz Ministerialdirektor Klien benennen, der von der Reichsregierung dann auch ernannt werden müsse. Vor Verkündigung des Beschlusses solle man zweckmäßigerweise noch einige Tage verstreichen lassen, damit keine Verstimmung bei der Preußischen Staatsregierung eintrete.

7

Zur Kritik an Fischers Tätigkeit im RB-Verwaltungsrat s. Dok. Nr. 173, P. 5. Der Rbk-Präs. hatte StS Pünder gegenüber geäußert, daß die Ablösung Fischers ein ganz außerordentlicher Fehler sei. „Er [Luther] habe natürlich auch gehört, daß Herr Fischer wohl hie und da es an der notwendigen Fühlungsnahme mit den maßgeblichen Reichsstellen habe fehlen lassen, das Entscheidende sei aber doch wohl die sachliche Einstellung zum Verwaltungsrat. […] Nach seiner Personalkenntnis gäbe es überhaupt gar keinen sonstigen Beamten, der diese Qualitäten des Staatssekretärs Fischer für den Verwaltungsrat mitbrächte. […] Als ich heute dem Herrn Reichskanzler vorstehende Auffassung des Herrn Reichsbankpräsidenten Luther vortrug, erzählte er mir, daß in der gleichen Angelegenheit ihn vorgestern Herr Generaldirektor Silverberg angesprochen habe. Auch Herr Silverberg habe sich dahin geäußert, daß ihm ein Ausscheiden des Staatssekretärs Fischer aus dem Verwaltungsrat der Reichsbahn, gerade vom Standpunkt des Reiches aus gesehen, fast unmöglich erscheine. Insbesondere habe er auch noch hinzugefügt, daß es einen Ersatzkandidaten überhaupt nicht gebe“ (Vermerk Pünders vom 13.12.30 in R 43 I /1060 , Bl. 194; eine Abschrift dieses Vermerks sandte Pünder an den RVM: Konzept des Anschreibens in R 43 I /1060 , Bl. 195). Am 16. 12. hatte Fischer bei ORegR Planck in der Rkei vorgesprochen, um vor der bevorstehenden Kabinettssitzung noch einmal seine Gedanken über seine bisherige Tätigkeit im Verwaltungsrat darzulegen. Er habe seine Aufgabe darin gesehen, in dem vorwiegend privatwirtschaftlich beeinflußten Verwaltungsrat staatspolitische Gesichtspunkte geltend zu machen. Er habe immer versucht, jeweils eine Synthese zwischen den Wünschen der RReg. und denen der privatwirtschaftlichen Kreise des Verwaltungsrats herzustellen, um so dem Staatsinteresse zu dienen (Vermerk Plancks vom 17.12.30, R 43 I /1060 , Bl. 196).

8

Mit Schreiben vom 6.12.30 an den RK hatte der PrMinPräs. unter Berufung auf das Urteil des Staatsgerichtshofs vom 25.11.30 einen zweiten Verwaltungsratssitz für Preußen gefordert (R 43 I /1060 , Bl. 192–193). Braun forderte am 19. 12. in einem Brief an den RVM erneut einen zweiten pr. Sitz im RB-Verwaltungsrat (Abschrift in R 43 I /1060 , Bl. 202).

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S. Dok. Nr. 173, Anm. 10.

Staatssekretär Dr. Weismann erklärte, daß nach seiner Meinung angesichts der Rechtslage der Preußische Ministerpräsident sich mit dieser Entscheidung abfinden werde.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers bezweifelte, ob die Vertretung der Interessen der Reichsregierung durch Herrn v. Wilmowsky ausreichend sein werde. Außerdem verlange die Beamtenschaft die Ernennung eines ausgesprochenen Beamtenvertreters.

Der Reichsverkehrsminister erwiderte hierauf, daß Herr Hermann ausdrücklich als Vertreter der Beamtenschaft gewählt sei. Herr Kaiser sei allerdings Vertreter lediglich der Arbeiterschaft. Ein weiterer Sitz für einen Vertreter des Personals sei vorläufig nicht vorhanden10.

10

Der DGB forderte am 18.12.30, einen der vier freiwerdenden RB-Verwaltungsratssitze mit einem Arbeitnehmervertreter, der vom DGB vorgeschlagen werden sollte, zu besetzen (Schreiben in R 43 I /1060 , Bl. 197–198).

Der Reichskanzler bat, dafür Sorge zu tragen, daß der Wechsel in der Besetzung des Verwaltungsrats dem Staatssekretär i. R. Fischer in besonders versöhnlicher Form mitgeteilt werde11.

11

Eine Abschrift des Entlassungsschreibens des RVM für Fischer vom 21.12.30 befindet sich in R 43 I /1060 , Bl. 200.

Das Reichskabinett ermächtigte den Reichsverkehrsminister und den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, mit Herrn v. Wilmowsky darüber zu verhandeln, ob er bereit sei, eine Ernennung als Mitglied des Verwaltungsrats der Reichsbahn anzunehmen und sodann im Verwaltungsrat die Interessen der Reichsregierung zu vertreten. Die anderen freiwerdenden Stellen[747] beschloß das Reichskabinett, entsprechend den Vorschlägen des Reichsverkehrsministers vom 24.11.1930 zu besetzen12.

12

S. Dok. Nr. 173, P. 5.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers brachte hierbei zum Ausdruck, daß er beim erneuten Freiwerden von Sitzen im Verwaltungsrat der Reichsbahn eine andere Regelung der Vertretung der Interessen der Reichsregierung und eine die Beamtenschaft mehr befriedigende Vertretung des beamteten Personals der Reichsbahn in Vorschlag bringen werde13.

13

Abschriften der Ernennungsschreiben für die Mitglieder des RB-Verwaltungsrats vom 23. 12. befinden sich in R 43 I /1060 , Bl. 203–204.

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