2.25.3 (bru1p): 3. Sanierung der gewerblichen Genossenschaften.

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3. Sanierung der gewerblichen Genossenschaften.

Der Präsident der Zentralgenossenschaftskasse führte aus, daß eine Anzahl gewerblicher Genossenschaften nicht mehr in der Lage sei, sich aus eigenen Mitteln zu sanieren. Hierzu seien etwa 7,5 Millionen RM erforderlich. Ein Drittel davon müsse aus finanziellen Gründen und aus dem Gedanken der Selbsthilfe heraus von den Genossenschaften selbst, ein weiteres Drittel werde von der Preußenkasse und das letzte Drittel solle aus Reichsmitteln aufgebracht werden6.

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Der VPräs. des RT Thomas Esser (Z), Genossenschaftsleiter in Euskirchen und stellvertretender Vorsitzender des Rheinischen Genossenschaftsverbandes (RT-Handbuch IV (1928), S. 315), war an den RK wegen der Sanierung der Genossenschaften herangetreten (Vermerk des StS Pünder vom 15.4.30, R 43 I /761 , Bl. 179). Am 5.4.30 hatte der Präs. der Pr. Zentralgenossenschaftskasse Klepper dem RIM vorgeschlagen, wenn das Reich von den für die Sanierung notwendigen 5 Mio RM die Hälfte übernähme, würde die Preußenkasse die andere Hälfte tragen (Schreiben Kleppers in R 43 I /761 , Bl. 184).

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete wies darauf hin, daß das Rheinministerium für die Sanierung der Genossenschaften im Rheinlande bereits 1,85 Millionen RM zugesagt habe. Der Streit gehe also nur noch um 650 000 RM.

Staatssekretär Dr. Schäffer glaubte, dieser Betrag müsse aus dem Ostfonds gegeben werden. Das Reichsfinanzministerium sei nicht in der Lage, neue Mittel zur Deckung bereitzustellen. Es handele sich insbesondere um die schlesischen Genossenschaften, deren Sanierung von besonderer Wichtigkeit sei.

Ministerialdirektor Dr. Dammann befürchtete Berufungen von Bayern und Sachsen, die bei der Unterstützung Schlesiens nicht würden abgelehnt werden können.

Der Reichskanzler vertrat den Standpunkt, daß der Osten ohne Hilfe für Schlesien, insbesondere auch für Breslau, nicht zu sanieren sei.

Nach kurzer Aussprache bestand Einigkeit des Kabinetts darüber, daß von den insgesamt 7,5 Millionen RM, die zur Sanierung gewerblicher Genossenschaften benötigt werden, 2,5 Millionen im Wege der Selbsthilfe, weitere 2,5 Millionen von der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse und die restlichen 2,5 Millionen aus Reichsmitteln aufgebracht werden.

[93] Von den 2,5 Millionen Reichsmitteln hat der Reichsminister für die besetzten Gebiete 1,85 Millionen auf den Westfonds übernommen7. Über die etatsmäßige Unterbringung der restlichen 0,65 Millionen RM sollen weitere Verhandlungen gepflogen werden. Der Reichsminister des Innern hat nicht abgelehnt, den Betrag auf den Ostfonds zu übernehmen, seine endgültige Entscheidung aber vorbehalten. Der Reichsminister der Finanzen hat erklärt, daß er den Betrag auf die Mittel des Reichsfinanzministeriums nicht werde übernehmen können.

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Nach Dok. Nr. 19, P. 4 hatte der RMbesGeb. allerdings nur 1,25 Mio RM auf den Westfonds übernommen.

Die Preußische Zentralgenossenschaftskasse wird den auf das Reich entfallenden Betrag bis Ende 1930 vorstrecken8.

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Das RFMin. hat am 7.6.30 die Garantie für die von der Preußenkasse dem Reich vorgeschossenen 2,5 Mio RM übernommen (R 43 I /761 , Bl. 205). Am 9.7.30 weigerte sich der RMbesGeb., die 1,25 Mio RM aus dem Westfonds für die Sanierung der Genossenschaften zur Verfügung zu stellen, weil der Reichsverband der Konsumvereine in Köln unter Berufung auf die Genossenschaftsunterstützung ebenfalls finanzielle Hilfe verlangt hätte (R 43 I /761 , Bl. 211–212; im Schreiben vom 28.7.30 nannte StS Schäffer dagegen die Summe von 1,85 Mio RM aus dem Westfonds: R 43 I /761 , Bl. 213). Schließlich erklärte sich der RMbesGeb. zur Zahlung von 660 000 RM bereit (R 43 I /761 , Bl. 215).

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