2.252.5 (bru1p): 5. Stützung des Deutschtums in Pommerellen.

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5. Stützung des Deutschtums in Pommerellen2.

2

Handschriftliche Notizen über die Beratung dieses TOP befinden sich in R 43 I /1448 , Bl. 390.

Ministerialdirektor Dr. Trautmann begründete den Antrag des Auswärtigen Amts, der deutschen Landwirtschaft in Pommerellen die Ausfuhr eines Weizenkontingents von 20 000 t nach Deutschland zu ermöglichen3. Er schlug hierfür den Weg über Danzig vor. Ein anderer Vorschlag, das Kontingent über Finnland zu leiten, erscheine weniger zweckmäßig.

3

Die Vorlage des AA vom 5.2.31 befindet sich in R 43 I /550 , Bl. 259–261.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte, daß in diesem Jahre die Einfuhr eines solchen Kontingents für die deutsche Landwirtschaft erträglich sei. Ob das auch in den nächsten Jahren der Fall sein werde, in denen vielleicht keine wesentliche Weizeneinfuhr mehr notwendig sei, erscheine fraglich.

Der Reichsminister der Finanzen wies auf die schwierige Finanzlage des Reichs hin und erklärte, daß der durch das Weizenkontingent aus Pommerellen entstehende Ausfall an Zolleinnahmen nicht verantwortet werden könne. Er schlug vor, die erforderlichen Mittel aus dem Fünfjahres-Programm für das Deutschtum in Polen zu nehmen4, nach dem jährlich 12 Millionen RM zur Verfügung stünden.

4

S. Dok. Nr. 12, P. 2.

Der Reichskanzler wies mit großer Eindringlichkeit auf die moralischen Verpflichtungen hin, die bei Annahme des polnischen Liquidationsabkommens gegenüber den Führern des Deutschtums in Polen übernommen worden seien5. Wenn man jetzt nicht mehr genügende Mittel zur Verfügung habe, müsse man den Führern des Deutschtums in Pommerellen offen sagen, daß sie sich auf eine Änderung des bisherigen Kurses einzurichten hätten, das bedeute, daß man den deutschen Besitzern den Verkauf ihrer Güter empfehle6. Die Verantwortung hierfür müßten aber dann die Mitglieder der Reichsregierung tragen, die seinerzeit bei den Zusicherungen an die Polen-Deutschen mitgewirkt hätten.

5

Vgl. Dok. Nr. 223, Anm. 3.

6

Vgl. dazu Dok. Nr. 209.

Jedenfalls könne eine Erhöhung des Weizenkontingents für Danzig nicht bewilligt werden, falls nicht auch den Pommerellen-Deutschen ein Kontingent[917] zugestanden werde. Dies werde bei den bevorstehenden Verhandlungen mit den Danziger Herren besonders zu berücksichtigen sein7.

7

Am 27.2.31 hatte eine Besprechung des RK mit Vertretern des Danziger Senats stattgefunden, in der beschlossen worden war, daß die beteiligten Ressorts mit dem Senat über die Höhe der Einfuhr Danziger Agrarerzeugnisse nach Dtld verhandeln sollten (Aufzeichnung des ORegR Planck vom 28.2.31 in R 43 I /550 , Bl. 295).

Das Reichskabinett entschied, daß zunächst die durch Beschluß vom 21. Januar ds. Js. beauftragten vier Reichsminister eine Einigung in dieser Frage anstreben sollten8.

8

Im Auftrag des RK richtete StS Pünder am 28.2.31 ein Schreiben an den RFM, in dem er den in der Beratung geäußerten Vorwurf Dietrichs zurückwies, es sei ein ganz schwerer Fehler gewesen, die Stützungsaktion ins Kabinett zu ziehen. Pünder erinnerte an Ziffer 5 des Kabinettsbeschlusses vom 21.1.31 (Dok. Nr. 223, P. 2) in dem ausdrücklich ausgeführt worden sei, „daß das Kabinett Wert auf eine klare Stellungnahme zu Frage legt, ob die vorhandenen […] wirtschaftlichen Hilfsmaßnahmen angesichts der finanziellen Notlage des Reiches überhaupt weiterhin ausreichen werden, um die Aufrechterhaltung des bisherigen politischen Kurses […] zu verantworten. In der heutigen Kabinettssitzung hat der Herr Reichskanzler die Beantwortung dieser klaren Frage vermißt. Daher geht sein Wunsch dahin, daß Sie zusammen mit dem Herrn Reichsminister des Auswärtigen und den beiden anderen vorgenannten Herren Reichsministern [REM und RM Treviranus] sich erneut in einer Aussprache zusammenfinden möchten, um die am 21. Januar ds. Jahres vom Kabinett gestellte Frage zu klarer Beantwortung bringen. Der Herr Reichskanzler ist eben der Auffassung, daß es mit negativer Beantwortung allein nicht sein Bewenden haben könnte, da nach all den vorangegangenen politischen Erörterungen, die der Herr Reichskanzler in heutiger Sitzung mündlich erwähnte, die Reichsregierung zu einer klaren Stellungnahme gegenüber dem Deutsch-tum in Pommerellen politisch und moralisch absolut verpflichtet ist“ (Entw. in R 43 I /550 , Bl. 297–298; Abschriften erhielten der RAM, der REM und RM Treviranus). Am 28.3.31 einigten sich RFM und RAM, daß Pommerellen ein Weizenkontingent von 10 000 t erhalten sollte. Vom Zolleinnahmeausfall von 1,85 Mio RM sollte das RFMin. 1,35 Mio RM und die Ossa 500 000 RM tragen (Vermerk des ORegR Planck vom 28.3.31 in R 43 I /550 , Bl. 324).

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