2.48.6 (bru1p): Ministerbesprechung. Frage der Aufhebung des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete.

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Ministerbesprechung.
Frage der Aufhebung des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete.

Der Reichskanzler teilte mit, daß der Reichsrat und der Hauptausschuß des Reichstags abweichend von der Vorlage der Reichsregierung beschlossen haben, das Reichsministerium für die besetzten Gebiete schon zum 1. Oktober 1930 aufzulösen. Für die Reichsregierung sei hierdurch insofern eine unbequeme Situation geschaffen, als nach dem 1. Oktober die Fortführung des Amtes des Reichsministers für die besetzten Gebiete schwierig geworden sei. Er dürfe daran erinnern, daß bereits zu Zeiten des Kabinetts Müller beschlossen worden sei, daß der Rheinminister auch nach der Auflösung des Ministeriums im Kabinett verbleiben solle11. Reichsminister Treviranus müsse schon aus politischen Gründen auch über den 1. Oktober hinaus im Kabinett verbleiben. Hinzu komme, daß Reichsminister Treviranus für das Amt eines Ostkommissars bei der Durchführung der Osthilfe in Aussicht genommen sei, so daß er auch über den 1. Oktober hinaus einen wohl ausgelasteten sachlichen Aufgabenkreis behalte. Er beabsichtige daher, mit den Führern der Koalitionsparteien über die Sache zu sprechen und diese zu veranlassen, einen Antrag einzubringen, der die Fortführung der Etatstitel des Rheinministeriums bis zum Schluß des Rechnungsjahres ermöglicht12. Selbstverständlich werde der Aufgabenkreis[206] des Rheinministeriums nach dem 1. Oktober stark vermindert werden. Der Reichskommissar für die besetzten Gebiete werde verschwinden. Die Reichsvermögensverwaltung werde auf das Reichsfinanzministerium übergeleitet werden, und ferner würde selbstverständlich auch das Ministerium selbst eine starke Verkleinerung erfahren. Es bestehe die Möglichkeit, die Sachbearbeiter mit ihren Stellen auf andere Ministerien zu überführen. Das Ministerium selbst werde neben dem Minister nur wenige Sachbearbeiter bis zum Schlusse des Jahres beibehalten, um die Restgeschäfte abzuwickeln.

11

Ein derartiger Kabinettsbeschluß der Reg. Müller war nicht zu ermitteln.

12

In der Besprechung vom 18.6.30 erklärten sich die Fraktionsvorsitzenden der Reg. Parteien bereit, zur zweiten Lesung des Etats des Rheinministeriums einen Antrag einzubringen, der den Fortbestand einer Restabteilung des MinbesGeb. unter Führung des Ministers bis zum Schluß des Rechnungsjahres sicherstellen sollte (Aufzeichnung des MinR Vogels in R 43 I /993 , Bl. 238–239). Am 19. 6. unterrichtete der StSRkei die Fraktionsvorsitzenden, daß die RReg. nun doch von einem nur teilweisen Fortbestand des RMinbesGeb. Abstand nehmen wolle und die Formulierung eines dahingehenden Antrags nicht mehr notwendig sei (Konzept in R 43 I /993 , Bl. 236).

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete erklärte, daß er mit dem Vorschlage des Reichskanzlers einverstanden sei, sofern sich bei seiner Annahme die Möglichkeit ergebe, diejenigen Beamten in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, deren sachliche Aufgaben erledigt seien. Hierzu gehörten der Staatssekretär und der Ministerialdirektor.

Hierauf wurde erwidert, daß der Staatssekretär und der Ministerialdirektor zu den Beamten gehören, die aus politischen Gründen jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können, und daß das Aufhören der Besetzung ein ausreichender Anlaß sei, die Tätigkeit der genannten Beamten für beendet zu erklären.

Nach kurzer Aussprache billigte das Kabinett den Vorschlag des Reichskanzlers.

Der Reichskanzler erklärte, daß er die Parteiführer auf Mittwoch, den 18. zur Erledigung der Angelegenheit einladen werde. Die Angelegenheit sei eilig, da der Etat des Rheinministeriums bereits am Freitag, dem 20. Juni, auf der Tagesordnung des Plenums des Reichstags stehe13.

13

S. RT-Bd. 428, S. 5603 –5639.

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