2.5.1 (bru1p): Politische Lage.

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Politische Lage.

A. Der Reichskanzler berichtete, daß der Wunsch der Deutschnationalen Fraktion immer noch in erster Linie dahin gehe, die Abstimmung über die Mißtrauensvoten zu vertagen. Sollte das nicht möglich sein, so werde es sich empfehlen, daß er, der Reichskanzler, in einer kurzen Erklärung nochmals auf einige Punkte eingehe1. Vielleicht könne er in Beantwortung einer Frage des Abgeordneten Dr. Scholz nach dem Termin der Erledigung der agrarpolitischen Maßnahmen erwidern2, daß die gesetzgeberischen Vorschläge noch im Laufe der nächsten Woche dem Reichstag zugehen würden. Es werde weiter zu betonen sein, daß die Erledigung des Programms zu einer außerordentlichen Hilfe für die östlichen Gebiete ebenfalls von der Reichsregierung sofort in Angriff genommen werden solle. Die entsprechenden gesetzgeberischen Vorschläge sollten dem Reichstag gleichfalls in kürzester Frist unterbreitet werden. Schließlich werde er noch auf die Handelspolitik eingehen müssen. Er wolle unter Bezugnahme auf die Erklärung der Reichsregierung betonen, daß die notwendige Kontinuität der Handelsvertragspolitik auch von der neuen Reichsregierung durchgeführt werde. Zum Schluß wolle er dem Abgeordneten Breitscheid auf seine Frage bezüglich der etwaigen Anwendung des Art. 48 der RV antworten3. Reichsminister Schiele habe ihm mitgeteilt, daß die Deutschnationalen bei derartigen Ausführungen höchstwahrscheinlich gegen die Mißtrauensvoten stimmen würden4.

1

Nach einem Vermerk des StS Pünder vom 1.5.30 (R 43 I /2654 , Bl. 217–220) war der RK wenige Minuten vor Beginn der Ministerbesprechung mit dem DNVP-Fraktionsvorsitzenden Oberfohren zusammengetroffen. Während dieser Unterredung hatte Oberfohren angedeutet, daß die dt.-nat. Fraktion geschlossen gegen den Mißtrauensantrag der SPD stimmen werde, falls die Reg. die Agrarvorlage vor der Osterpause verabschiede. Oberfohren hatte gebeten, „zu erwägen, ob nicht der Herr Reichskanzler in der bevorstehenden heutigen Sitzung auf diese Frage nochmals eingehen könne. Der Herr Reichskanzler erklärte sich hierzu bereit, […] er habe sich sowieso auch schon im Hinblick auf gestrige Anfragen aus dem Kreise der Regierungsparteien die Frage vorgelegt, ob er nicht sowieso heute noch einmal das Wort nehmen werde“ (R 43 I /2654 , Bl. 219). Vgl. auch Pünder, Politik in der Reichskanzlei, S. 47 f. Die Erklärung des RK vor dem RT am 3.4.30 in: RT-Bd. 427, S. 4769 .

2

Zur Frage des DVP-Vors. Scholz am 2.4.30 im RT s. RT-Bd. 427, S. 4741 .

3

Zu den Ausführungen des SPD-Fraktionsvors. Breitscheid über den Art. 48 s. RT-Bd. 427, S. 4737 –4739.

4

Der REM hatte am Abend des 2.4.30 mit der DNVP verhandelt (Vermerk des StS Pünder vom 1.5.30 in R 43 I /2564 , Bl. 217).

[7] Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft stimmte den soeben dargelegten Ausführungen des Reichskanzlers zu.

Der Reichsminister des Auswärtigen betonte die Notwendigkeit, die Anwendung des Art. 48 der RV nach Möglichkeit zu vermeiden. Sollte sogleich eine Reichstagsauflösung erforderlich sein, so werde es nicht möglich sein, jetzt die Mobilisierungsanleihe in Deutschland aufzulegen5. Er müsse vom außenpolitischen Standpunkt aus Bedenken gegen eine Reichstagsauflösung im jetzigen Augenblick äußern.

5

Zur Mobilisierungsanleihe für das Anlaufen des Young-Plans s. Dok. Nr. 23, Anm. 9.

Vom taktischen Standpunkt aus betrachtet sei vielleicht zu überlegen, ob man der Annahme der Mißtrauensvoten nicht durch eine Auflösung des Reichstags zuvorkommen solle. Zunächst sei jedoch die Frage zu prüfen, ob die Deutschnationalen dafür gewonnen werden könnten, der Regierung das Arbeiten zu ermöglichen. Das werde durch eine allgemeine Rede des Reichskanzlers ermöglicht werden können.

Die Einzelheiten der Zollfragen müßten noch geklärt werden. Jedenfalls könne er Zöllen nicht zustimmen, welche die Durchführung des deutsch-polnischen Handelsvertrages unmöglich machen würden6. Deshalb sei es unbedingt notwendig, daß der Reichskanzler betone, daß auch die neue Reichsregierung die notwendige Kontinuität der Handelsvertragspolitik durchführe. Zum Schluß müsse er seiner Auffassung Ausdruck verleihen, daß keinesfalls auf Wunsch der Deutschnationalen bestimmte Erklärungen der Regierung erfolgen dürften. Die Abgabe allgemein gehaltener Erklärungen sei jedoch möglich und zweckmäßig.

6

Vgl. dazu die Äußerungen des RAM über die Auswirkung der Schweinezollerhöhung auf den dt.-poln. Handelsvertrag in Dok. Nr. 11.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß die Zollfragen vor Ostern erledigt werden müßten, das Ostprogramm nach Ostern. In der Erklärung des Reichskanzlers werde darauf hinzuweisen sein, daß die Zollvorlagen nur zusammen mit dem Deckungsprogramm angenommen werden könnten.

Der Reichsverkehrsminister führte aus, es sei von entscheidender Bedeutung, daß die Deutschnationalen bei Abgabe der dargelegten Erklärung des Reichskanzlers auch wirklich die Mißtrauensvoten ablehnten; andernfalls werde sich die Lage der Reichsregierung noch schlechter darstellen.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete bezeichnete es als notwendig, daß der Eindruck der Abhängigkeit von den Deutschnationalen vermieden werde. Deshalb sei es am besten, wenn der Reichskanzler, wie er es auch beabsichtige, auf bestimmte Fragen von Abgeordneten antworte.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft äußerte sich in demselben Sinne.

B. Es wurden sodann einige Rechtsfragen, insbesondere über die Anwendbarkeit des Art. 48 der RV auf Grund der beiliegenden, vom Reichsministerium des Innern und vom Reichsjustizministerium ausgearbeiteten Unterlage erörtert7.

7

Im Anhang zu diesem Dok. abgedruckt.

[8] Der Reichsverkehrsminister betonte, daß er sich mit den Ergebnissen der Unterlage einverstanden erklären könne.

Der Reichsminister des Innern warf die Frage auf, ob es möglich sei, daß eine gestürzte Reichsregierung vom Reichspräsidenten in ihren Ämtern bestätigt werde.

Staatssekretär Dr. Meissner erwiderte, daß verfassungsrechtlich keine Bedenken gegen ein derartiges Verfahren beständen. Der Reichspräsident habe im übrigen die Absicht, das Kabinett unmittelbar nach Annahme eines Mißtrauensvotums in seinem Amt zu bestätigen. Im übrigen habe der Reichspräsident zwei verschiedene Auflösungsvollmachten dem Reichskanzler zur Verfügung gestellt. Die eine beziehe sich auf den Fall, daß die Auflösung noch vor Annahme eines Mißtrauensvotums stattfinde, die andere auf den Fall, daß die Auflösung nach erfolgter Annahme eines Mißtrauensvotums erfolge8.

8

Ein von StS Meissner am 2.4.30 der Rkei übersandter Entw. einer Auflösungsvollmacht nach der Annahme eines Mißtrauensvotums befindet sich im Nachl. Pünder , Nr. 131, Bl. 214.

Der Reichsminister der Justiz erklärte, er werde es sehr begrüßen, wenn der Reichspräsident das Reichskabinett nach Annahme eines Mißtrauensvotums im Reichstag und sodann erfolgter Auflösung in seinen Ämtern bestätige.

Der Reichsminister des Innern erklärte es für zweckmäßiger, daß der Reichspräsident das Kabinett unmittelbar nach Annahme des Mißtrauensvotums durch den Reichstag in seinen Ämtern bestätige, und daß der Reichskanzler sodann die Auflösungsorder verlese. Dann könne ein vollgültiges Kabinett auf Grund des Art. 48 der RV die notwendigen Maßnahmen treffen.

Der Reichsminister des Auswärtigen äußerte sich in demselben Sinne.

Staatssekretär Dr. Joël äußerte gewisse Bedenken gegen diese Auffassung, wenn man die Sachlage vom Standpunkt des Reichspräsidenten aus betrachte. Bei einem derzeitigen Verfahren werde sich der Reichspräsident in offenen Gegensatz zum Reichstag setzen, der die Regierung gestürzt habe.

Der Reichsverkehrsminister schloß sich diesen Bedenken an und bezeichnete es als das Zweckmäßigste, wenn der Reichspräsident das Reichskabinett erst nach erfolgter Auflösung des Reichstags in seinen Ämtern bestätige.

Der Reichsminister der Finanzen äußerte sich in demselben Sinne.

Auch der Reichspostminister schloß sich dieser Auffassung an, nachdem er anfänglich Bedenken gegen diese Auffassung geäußert hatte.

Der Reichskanzler stellte als übereinstimmende Meinung des Kabinetts fest, daß es am zweckmäßigsten sei, daß eine Auflösung des Reichstags erst nach Annahme eines Mißtrauensvotums erfolge und der Reichspräsident nach erfolgter Auflösung des Reichstags das Reichskabinett in seinen Ämtern bestätige.

C. Der Reichskanzler wies zum Schluß noch auf die Möglichkeit hin, daß der frühere Reichsarbeitsminister Dr. Wissell an ihn die Frage richte, ob er die Absicht habe, auf Grund des Art. 48 der RV sozialpolitische Maßnahmen[9] zu treffen, besonders auf dem Gebiete der Arbeitslosenversicherung9. Nach seiner Ansicht müsse er eine derartige Frage verneinen.

9

Eine derartige Frage ist von Wissell im RT nicht gestellt worden.

Der Reichsarbeitsminister äußerte sich in demselben Sinne.

Auch der Reichsminister der Finanzen stimmte dieser Auffassung grundsätzlich zu.

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