1.121.4 (bru2p): 2. Schutz der deutschen Stickstoffindustrie.

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[1315] 2. Schutz der deutschen Stickstoffindustrie.

Ministerialdirektor Dr. RitterRitter trug die Vorlage vor6. Er erklärte, das Auswärtige Amt habe die Vorlage deswegen übernommen, weil der Handelspolitische Ausschuß der Reichsregierung befragt worden sei. Die internationalen Verhandlungen seien auf 14 Tage vertagt und würden in der Schweiz fortgesetzt werden. Er bat, die Schutzzollmaßnahmen der Vorlage zu beschließen mit den vorgesehenen Maßgaben.

6

Zur bisherigen Behandlung dieses Problems s. Dok. Nr. 347. Der RAM hatte in einer Kabinettsvorlage vom 4.7.31 statt des vom Stickstoffsyndikat geforderten Importverbots die Erhebung von Einfuhrzöllen für stickstoffhaltige Düngemittel vorgeschlagen (Vorlage mit VO-Entw. in R 43 I /1175 , Bl. 221–224).

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß kein Streit über die Frage bestehe. Er ergänzte die Sachdarstellung durch Erläuterung der Preisverhältnisse und der voraussichtlichen Auswirkungen der Zollmaßnahmen, wie sie in der Vorlage bereits angedeutet worden sind.

Das Kabinett stimmte dem Vorschlag der Vorlage zu mit der Maßgabe, daß eine Veröffentlichung der Zollmaßnahmen im einzelnen nur nach Scheitern der noch schwebenden internationalen Verhandlungen erfolgen soll7.

7

Die VO wurde am 13.7.31 erlassen: RGBl. 1931 I, S. 363 .

Das Kabinett war ferner damit einverstanden, daß die Tarifregelung zu einzelnen Punkten des vorgelegten Entwurfs von den beteiligten Ressorts noch abgeändert wird.

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