1.151.1 (bru2p): Agrarpolitische Außenpolitik.

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Agrarpolitische Außenpolitik.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft gab nähere Erläuterungen zu der Anregung des Botschafters Sackett bezüglich des amerikanischen Weizen- und Baumwollexports nach Deutschland, über die er in der Ministerbesprechung[1410] am Tage vorher berichtet hatte1. Der Umfang der Weizenernte in Deutschland habe im vorigen Jahre rund 3,8 Millionen t betragen. In diesem Jahre sei der Ertrag um 800 000 t auf 4,6 Millionen t2 gestiegen. Für den eigenen Gebrauch der Landwirtschaft würden davon benötigt 1,7 Millionen t, so daß 2,9 Millionen t verkauft werden könnten. Der mit Botschafter Sackett besprochene Plan könne eine sehr günstige Entlastung des deutschen Marktes bringen, wenn der vorgesehene Export nach Amerika bis zum Ende des Jahres durchgeführt würde, der Reimport nach Deutschland jedoch auf das ganze Jahr verteilt würde. Darauf werde es im wesentlichen ankommen.

1

S. Dok. Nr. 402, P. 6.

2

1931 wurden im Dt. Reich 4,23 Mio t Weizen geerntet (Stat. Jb. für das Dt. Reich 51 (1932), S. 62).

Die Weizenpreise lägen folgendermaßen: Für deutschen und ungarischen Weichweizen 90 M, für amerikanischen Hartweizen 100 M, für Manitoba-Weizen 110–115 M. Die Mühlen wären gern bereit, den hochwertigeren Auslandsweizen zu nehmen und dabei auch noch einen Zuschuß zu zahlen. Die Weizenmenge, die auf dem amerikanischen Markt in diesem Jahre laste, sei annähernd 15 Millionen t.

Die Form des Geschäftes sei so gedacht, daß die Mühlen Abschlüsse machten über die deutsche Exportmenge gegen die Verpflichtung, ein gleiches Quantum von Amerika wieder zu importieren. Dazu müßten den Mühlen Kredite gegeben werden. Die Führung der Kreditaktion müsse eine Bank übernehmen. Das Reich würde die Kreditscheine für die Zollbegleichung annehmen.

Ministerialdirektor Dr. RitterRitter fragte im Hinblick auf die deutschen Bindungen zur Meistbegünstigung, ob an einen anderen als den generellen Zoll gedacht sei.

Der Reichsfinanzminister teilte mit, daß die in Frage kommenden Zollbestimmungen offiziell für alle Staaten gelten sollen. Es würden aber andere Staaten als Amerika davon keinen Nutzen haben, weil die deutschen Mühlen vorher mit Amerika abschließen würden.

Ministerialdirektor RitterRitter hielt Schwierigkeiten mit Argentinien und Rußland nicht für ausgeschlossen. Auf Kanada brauchten keine Rücksichten genommen zu werden. Ungarn werde wohl auch unangenehm berührt sein und annehmen, daß der Abschluß mit Ungarn deswegen absichtlich zum Scheitern gebracht worden sei, weil Deutschland bereits an das Geschäft mit Amerika gedacht habe3.

3

Vgl. zu den Handelsvertragsverhandlungen mit Ungarn Dok. Nr. 310.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wies auf eine Frage noch darauf hin, daß Rußland das Geschäft nicht durch Dumping stören könne, weil Amerika erst abnehmen müsse, bevor Deutschland importiere.

Es wurde beschlossen, den Plan des Weizentauschgeschäfts auf dieser Grundlage weiter auszubauen.

Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg nahm sodann Stellung zu der Frage der Baumwollabnahme von Amerika. Diese Frage läge z. T. schwierige, z. T. einfacher. Deutschland beziehe zur Zeit die Baumwolle aus Indien, Ägypten und[1411] den Vereinigten Staaten. Es werde sich darum handeln, die Einfuhr aus Amerika zu steigern, und zwar durch besondere Kredite. Die Zahlungsbedingungen wären bisher 3 Monate Ziel und zweimalige Prolongation, insgesamt also 9 Monate. Amerika müsse vorgeschlagen werden, längere Kredite zu geben.

Mit diesem Geschäft könne man ein zweites verbinden zugunsten der deutschen Industrie, indem man Vereinbarungen träfe, für Rohmaterial Baumwollfabrikate wieder auszuführen. Die Einzelheiten müßten mit dem Botschafter Sackett besprochen werden. Die Abwicklung könne über die Reichskredit-Gesellschaft geschehen. Es komme ein Kredit von Amerika in Höhe von etwa ½ Milliarde RM in Frage, der einem deutschen Kreditinstitut für etwa 1 Jahr einzuräumen sei. Der Ecport wäre dabei über die gleiche Stelle zu leiten wie der Import. Der Kredit sei gedacht als „revolvierender Jahreskredit“.

Es wurde beschlossen, auf solcher Grundlage über die Vorschläge mit Botschafter Sackett, mit dem Auswärtigen Amt, dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft und dem Reichswirtschaftsminister näher zu verhandeln4.

4

Die Verhandlungen über das Weizengeschäft zogen sich bis Mitte September 1931 hin. Am 12.9.31 wurde zwischen der Dt. Getreide-Handelsgesellschaft und der Grain Stabilisation Corporation in Washington ein Vertrag über den Ankauf von rd. 200 000 t amerik. Weizens abgeschlossen. Der Kaufpreis wurde bis zum 31.12.34 gestundet und mit 4½% verzinst (WTB Nr. 1908 vom 12.9.31, R 43 I /100 , Bl. 175). Die Verhandlungen über Baumwolllieferungen wurden dagegen ohne Ergebnis abgebrochen.

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