1.45 (bru3p): Nr. 559 Ergebnis der Sitzung des Ausschusses II des Wirtschaftsbeirats vom 17. November 1931

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Nr. 559
Ergebnis der Sitzung des Ausschusses II des Wirtschaftsbeirats vom 17. November 1931

R 43 I /1166 , Bl. 96–991

1

Es handelt sich bei diesem Dok. um einen ungezeichneten Umdruck.

1.) Der Ausschuß ist übereinstimmend der Auffassung, daß eine Senkung des Zinsniveaus für das gesamte deutsche Wirtschaftsleben in hohem Maße wünschenswert ist.

2.) Er ist weiter gleichfalls übereinstimmend der Ansicht, daß diesem Ziele in erster Linie von dem Geldmarkte her beizukommen sein wird.

3.) Im übrigen hat sich eine übereinstimmende Meinung nicht erzielen lassen:

Während ein Teil der Mitglieder des Ausschusses jede Herabsetzung der Zinsen im Wege eines gesetzlichen Zwanges ablehnt, ist ein anderer Teil der Auffassung, daß im Hinblick auf die augenblickliche Notzeit eine solche zwangsweise Herabsetzung der Zinsen zur Abwendung äußersten Gefahren für unser Wirtschaftsleben unvermeidbar ist. Dieser Eingriff hat sich indes nur auf die bereits bestehenden langfristigen Schuldverhältnisse mit längstens bis zu zwei Jahren zu erstrecken. Selbst der Teil des Ausschusses, der für einen solchen Eingriff eintritt, wünscht die hiernach erforderlichen Maßnahmen so zu beschränken, daß von demselben ausländischen Gläubiger weder unmittelbar noch mittelbar berührt werden2.

2

Unter dem 17.11.31 notierte Luther in sein Tagebuch: „Bei der Nachmittagssitzung des Ausschusses II des Wirtschaftsbeirats im Wirtschaftsministerium kam wenig heraus. Die Meinungen über das Problem der Kürzung langfristiger Zinsen fielen völlig auseinander. Schließlich tauchte sogar die Idee auf, man müßte bei einer solchen Kürzung auch Auslandskredite hineinziehen, wobei ich dann aber doch eine Formulierung erreichte, wobei einstimmig jede Einbeziehung von Auslandsschulden, sei es unmittelbar oder mittelbar, abgelehnt wurde. Einigkeit wurde nur über die Punkte, die eigentlich selbstverständlich waren, erzielt“ (Nachl. Luther , Bd. 367, Bl. 8–9).

4.) Der Ausschuß richtet an die Reichsregierung das Ersuchen, auf die Bodenkreditanstalten und die Versicherungsunternehmungen in dem Sinne Einfluß zu nehmen, daß[1980] sie in Anbetracht der Notzeit bei einer Verlängerung der Hypotheken von einer Heraufsetzung des Zinsfußes Abstand nehmen und, soweit als möglich, von einer Erhebung einer besonderen Gebühr für die Verlängerung der Hypotheken absehen.

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