1.210 (bru3p): Nr. 724 Vermerk von Ministerialrat Feßler über eine Chefbesprechung über Siedlungsfragen vom 19. April 1932

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[2461] Nr. 724
Vermerk von Ministerialrat Feßler über eine Chefbesprechung über Siedlungsfragen vom 19. April 1932

R 43 I /1289 , Bl. 312

Am 19. April 1932 fand im Reichsarbeitsministerium unter dem Vorsitz des Herrn Reichsarbeitsministers eine Chefbesprechung wegen der Siedlungsfragen statt, an der die Herren Reichsminister Dietrich, Treviranus, Dr. Joël, Dr. Schlange, Schiele, die Herren Staatssekretäre Dr. Pünder und Dr. Geib sowie eine größere Anzahl von Ministerialbeamten teilnahmen. Der Besprechung lagen Ausarbeitungen des Reichsarbeitsministeriums zugrunde, die sich mit der Landbeschaffung für die Siedlungen, der Änderung der Zwangsversteigerungsvorschriften, der Finanzierung und organisatorischen Maßnahmen befaßten1.

1

Der RArbM hatte am 2.3.32 eine Ausarbeitung über das Siedlungsprogramm vorgelegt, in dem er vor allem den finanziellen Bedarf berechnete. Er hatte für 20 000 ländliche Stellen einen Gesamtaufwand von 264 MioRM und einen Baraufwand von 158 MioRM angegeben. Die einzelne Stelle benötigte also einen Baraufwand von 7 900 RM. In den Haushaltsjahren 1932 und 1933 sollten jeweils bis zu 200 MioRM für die Siedlung eingestellt werden, wobei die Finanzierung mit Hilfe der Rentenbank vorgenommen werden sollte. Der RArbM hatte trotz des Widerspruchs der Rbk, die auf die Inflationsgefahr hingewiesen hatte, an diesem Geldbeschaffungsmodell festgehalten. Als weitere Probleme neben der landwirtschaftlichen Siedlung hatte der RArbM die Arbeitsbeschaffung, die produktive Gestaltung der Arbeitlosenhilfe, die Verbreiterung des freiwilligen Arbeitsdienstes, die vorstädtische Kleinsiedlung und die Arbeitszeitverkürzung genannt (R 43 I /1289 , Bl. 289–295).

Grundsätzlich wurde den Vorschlägen zugestimmt. Nur der Reichskommissar für die Osthilfe erklärte, daß er die Verhandlung als eine Vorbesprechung ansehe, der noch grundsätzliche Erörterungen im kleinen Kreise folgen möchten.

Er wandte sich dagegen, daß die Kommissare des Reichsarbeitsministers Entscheidungen zu treffen hätten, die von der Ostorganisation ausgeführt werden müßten2.

2

RM Schlange hatte mit Schreiben vom 5.3.32 gefordert, die landwirtschaftliche Siedlung in die Hand des ROsthilfeKom. zu legen: […] Ich kann nicht 25% meiner Berufsgenossen über die Klinge springen lassen, ohne einen entsprechenden Einfluß darauf zu haben, daß meine östliche Heimat nun wirklich auch sachverständig auf volkswirtschaftlich gesunde Grundlagen gestellt wird.“ Daher hatte Schlange vorgeschlagen: „Das Reichsarbeitsministerium behält alle Siedlungsaufgaben außerhalb des Ostgebiets; es behält weiterhin alle Siedlungsaufgaben im Ostgebiet, soweit sie mit dem Arbeitslosenproblem unmittelbar zusammenhängen, also die Stadtrandsiedlungen. Dagegen gehen alle Siedlungsfragen, soweit sie die bäuerliche Aufsiedlung betreffen, zu den Ostkommissar über, da sie ganz unmittelbar mit der Umschuldung zusammenhängen“ (R 43 I /1289 , Bl. 296–298). An StS Pünder schrieb Schlange nach der Besprechung am 19.4.32 u. a.: „Ich bin über die heutige Stegerwald-Besprechung nicht sehr glücklich: auf Deutsch gesagt liege ich, arbeitsmäßig gesehen, auf der Straße. Der Herr Reichskanzler hatte mir etwas anderes bei meinem Amtsantritt zugesagt. Er hat aber soviele Schwierigkeiten, daß ich ihm keine machen möchte u. darum alles vermeide, was einen Betriebsunfall herbeiführen könnte“ (Nachl. Pünder , Nr. 115, Bl. 63–64).

Vom Reichsarbeitsministerium wurde in dieser Hinsicht Entgegenkommen zugesagt.

Die Ressorts werden aufgrund der Aussprache neue Entwürfe formulieren und den zuständigen Reichsministerien mitteilen3.

3

Zur Fortsetzung der Beratung über das Siedlungsprogramm siehe Dok. Nr. 737.

[2462] Die Pressenotiz über die Besprechung soll aufgrund von Entwürfen endgültig festgelegt werden, die vom Reichskommissar für die Osthilfe und vom Reichsarbeitsminister getrennt vorgelegt worden seien4.

4

Das RArbMin. übersandte am 19.4.32 der Rkei einen neuen Entw. für eine Presseveröffentlichung, der am 20.4.32 von WTB Nr. 839 veröffentlicht wurde (Entw. in R 43 I /1289 , Bl. 310–311, WTB-Meldung a.a.O., Bl. 313).

F.[eßler]

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