2.234.1 (feh1p): 1. Wiederaufbau der zerstörten Gebiete (Rundschreiben des Reichsministers für Wiederaufbau vom 5. April 1921).

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1. Wiederaufbau der zerstörten Gebiete (Rundschreiben des Reichsministers für Wiederaufbau vom 5. April 1921).

Staatssekretär Dr. Müller trug kurz nochmals den wesentlichen Inhalt der Denkschrift vor1 und machte Mitteilung von dem Ergebnis der gestrigen Besprechung mit den Gewerkschaften2. Im Anschluß hieran entspann sich eine längere Erörterung, an der sich besonders der Reichsminister des Auswärtigen, der Reichswirtschaftsminister und der Reichsminister der Finanzen beteiligten. Es wurde beschlossen:

1

Zu dieser Denkschrift s. Dok. Nr. 233, Anm. 1.

2

Zu dieser Besprechung mit den Gewerkschaften war in R 43 I und R 38 nichts zu ermitteln.

a) Eine Note zu übersenden, in der die Deutsche Regierung nochmals sich bereit erklärt, den Wiederaufbau durchzuführen. In dieser Note sollen der Sektorplan, der aus dem Schoße der Kriegslastenkommission entwickelte Wolf’sche Plan und der Plan der Gewerkschaften als geeignete Wege zum Wiederaufbau angeführt werden. Die Note soll vom Wiederaufbauministerium unter Mitwirkung des Reichsfinanzministeriums, des Reichswirtschaftsministeriums und des Auswärtigen Amtes verfaßt werden3.

3

Dies war die dt. Note an die Repko vom 22.4.1921 über die Wiederaufbaufrage.

Der Sektorplan findet sich in dieser Note unter I; der Plan der Kriegslastenkommission unter III und der Plan der Gewerkschaften unter II.

Zum Text der Note s. Schultheß 1921, II, S. 262–263.

[645] b) Präsident Guggenheimer soll telegraphisch veranlaßt werden, mit französischen Kreisen Fühlung zu nehmen über den nicht zu veröffentlichenden Wiederaufbauplan des Reichsministeriums für Wiederaufbau4.

4

Siehe dazu Dok. Nr. 233, Anm. 1.

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