2.145.4 (lut1p): zu Punkt 4 [Geschäftslage des Reichsministeriums]

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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RTF

zu Punkt 4 [Geschäftslage des Reichsministeriums]

erbat der Reichskanzler Nachricht der Minister darüber, wann sie auf Urlaub zu gehen gedächten. Er teilte mit, daß er selbst möglichst zu Beginn kommender Woche abreisen wolle und daß seine Vertretung für die erste Zeit Minister Dr. Brauns, für die spätere Zeit Minister Dr. Geßler übernommen habe.

Sämtliche Minister erklärten sich bereit, ihren Urlaub so einzurichten, daß sie zur Verfügung ständen, wenn die zu erwartende französische Note zur Beratung im Kabinett angesetzt werden würde4.

4

Frz. Note zur Sicherheitsfrage, die am 24. 8. in Berlin übergeben wird. Zur erstmaligen Kabinettsberatung s. Dok. Nr. 149.

Im Anschluß daran fand

die Chefbesprechung über die zur Anbahnung einer Preissenkung einzuschlagenden Wege5 statt.

5

Die Notwendigkeit von Preissenkungsmaßnahmen war in Besprechungen mit Parteiführern (s. Dok. Nr. 102) und im Kabinett (Dok. Nr. 142) wiederholt unterstrichen worden. Der RK hatte zudem in seiner RT-Rede am 8. 8. umfassende Aktionen zur Beeinflussung der Preisgestaltung angekündigt und dazu u. a. erklärt: Es komme der RReg. vor allem darauf an, die bevorstehende Senkung der Umsatzsteuer (s. Anm. 8 zu Dok. Nr. 142) dem Verbraucher zugute kommen zu lassen. Sie werde daher bei allen in Betracht kommenden Verbänden einheitliche Preissenkungen für den 1. Oktober, den Tag des Inkrafttretens der Umsatzsteuersenkung, mit Nachdruck betreiben (RT-Bd. 387, S. 4257  f.).

In eingehendem Vortrag wies der Reichswirtschaftsminister6 darauf hin, daß die Hauptschwierigkeit der gegenwärtigen Preisbildung daran liege, daß der Großhandel infolge der wirtschaftlichen Entwicklung die Vormachtstellung vor der Industrie habe. Die eigentliche Herrschaft im Wirtschaftsleben liege[488] jedoch in den Händen der Banken infolge deren sich aus der wirtschaftlichen Entwicklung ergebenden Monopolstellung. Insbesondere die Provisionssätze seien unerträglich hoch. Für die Preissenkung ergäben sich folgende Aussichten:

6

Der RK hatte den RWiM mit Schreiben vom 12. 8. gebeten, ein umfassendes Programm über Preissenkungsmaßnahmen vorzulegen und seine Verwirklichung in Zusammenarbeit mit den beteiligten Ressorts in die Wege zu leiten (R 43 I /1153 , Bl. 253-256).

a)

Die Umstellung der Einkommensteuer von der bisherigen Substanzbesteuerung zu einer wirklichen Ertragssteuer7 werde preissenkend wirken.

b)

Die erhebliche Senkung der Umsatzsteuer müsse in dem gleichen Sinne wirken.

c)

Die Kapital- und Kreditnot der Produzenten, Groß- und Kleinhändler würde eine Räumung der Lager notwendig machen und daher der Aufrechterhaltung der geltenden Preise entgegenwirken.

7

S. das Einkommensteuergesetz vom 10.8.25 (RGBl. I, S. 189 ).

Das Reich habe unmittelbaren Einfluß nur hinsichtlich der Kohle und in geringerem Umfange bei Kali und Stickstoff. Er würde hier die notwendigen Maßnahmen alsbald in die Wege leiten. Im übrigen sei das einzig wirksame Mittel ein Versuch der Einwirkung auf die Reichsbank und die Privatbanken dahin, daß diese Kredite dort sperrten, wo die Wünsche der Reichsregierung nicht befolgt werden würden. Diese Wünsche werde er in allernächster Zeit den Spitzenverbänden der Industrie, des Handels, des Handwerks und der Banken mitteilen und dabei androhen, daß zu Zwangsmaßnahmen geschritten werden müsse, wenn diese Verbände nicht dafür sorgten, daß die Senkung der Umsatzsteuer sich sichtbar auswirke. Ein Druckmittel auf die Verbände läge in den Notwirtschaftsgesetzen insofern, als deren Aufhebung8 nur für den Fall zugesagt werden könnte, daß die Verbände alles Erforderliche hinsichtlich der Senkung der Preise getan hätten. Ein wirksames Mittel werde auch die Verwertung des Materials bieten, das die Wirtschaftsverbände über die Wirkung der Umsatzsteuer der Reichsregierung übergeben hätten9.

8

Vgl. Dok. Nr. 121, P. 3.

9

In den Akten der Rkei nicht ermittelt.

Der Reichsarbeitsminister hielt diese Vorschläge nicht für ausreichend und verlangte nachdrückliche Bekämpfung der Kartelle und der Konventionen.

Der Reichsminister Graf Kanitz und Staatssekretär Hagedorn legten ihren auf Rk. 5767 dem Reichskanzler mitgeteilten Vorschlag dar10.

10

Es handelt sich um ein Schreiben des REM an den RK vom 6. 8. (Journalnummer: RK 5686, nicht RK 5767), worin v. Kanitz anregt, einen zinslosen Kredit in Höhe von 3 Mio RM an eine Berliner Firma zur Eröffnung von 20 Fleischverkaufsstellen bereitzustellen. Er erwarte von dieser Maßnahme eine starke preisregulierende Wirkung, nicht nur für die Reichshauptstadt, sondern, da die Berliner Fleischpreise für das gesamte Reich maßgeblich seien, auch für andere große Städte (R 43 I /1153 , Bl. 237-240).

Der Reichskanzler betonte mit Nachdruck, daß die politische Lage unmöglich werde, wenn nicht bis zum Wiederzusammentritt des Reichstags11 Maßnahmen der Reichsregierung zu einer Preissenkung ergriffen worden seien. Die Reichsregierung müsse

11

Der RT hatte sich am 12. 8. bis zum 20. 11. vertagt.

a)

bei den Verhandlungen mit den Wirtschaftsverbänden keinen Zweifel darüber lassen, daß sie bei Versagen der Verbände mit energischsten [489] Mitteln vorgehen werde. Dabei sei auch ein Einwirken auf die Länder und Gemeinden und engstes Zusammenarbeiten mit ihnen geboten;

b)

für schärfste Anwendung der Kartellgesetzgebung gegen die Kartelle und Konventionen12 Sorge tragen. Die bisherige Anwendung des Kartellgesetzes reiche durchaus nicht hin, um den seinerzeit erstrebten Erfolg zu sichern;

c)

den Versuch machen, an bestimmten Stellen selbst einzugreifen. Einzelheiten darüber müßten erwogen werden.

12

S. die „Verordnung gegen Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellungen“ vom 2.11.23 (RGBl. I, S. 1067 ), die in § 1 bestimmt: Verträge und Beschlüsse, die Verpflichtungen über Preisfestsetzung und die Forderung von Preisen enthalten (Syndikate, Kartelle, Konventionen), bedürfen der schriftlichen Form. Und in § 4: Gefährdet ein Vertrag oder Beschluß die Gesamtwirtschaft oder das Gemeinwohl, so kann der RWiM beim Kartellgericht beantragen, daß der Vertrag für nichtig erklärt wird.

Der Reichsarbeitsminister regte an, zu den Verhandlungen auch die Verbraucherkreise, insbesondere die Konsumvereine und die Gewerkschaften zuzuziehen, die dann durch Auswertung der bei den Besprechungen erörterten Fragen in der Öffentlichkeit den Druck auf die Wirtschaftsverbände verstärken würden. Eingehend erörtert wurde ferner, auf welche Weise es möglich sei, auf die Reichsbank und die übrigen Banken einen Druck in der Richtung der Senkung der Provisionssätze hinzuwirken.

Staatssekretär Fischer erklärte für möglich, dies dadurch zu erreichen, daß die öffentlichen Gelder der Reichsbank nicht mehr zugeleitet würden.

Der Reichswirtschaftsminister hielt eine Verständigung mit der Reichsbank auch ohne Zwangsmittel für möglich, erklärte jedoch, daß er für eine Kartellgesetzgebung in dem Sinne, daß alle Konventionen für ungültig erklärt würden, nicht zu haben sein werde. Er sei aber bereit, sich für eine schärfere Handhabung der geltenden Bestimmungen und notfalls auch für ihre Verschärfung einzusetzen.

Auf Vorschlag des Reichskanzlers wurde beschlossen, die Staatssekretäre des Reichswirtschafts- und Reichsernährungsministeriums zu beauftragen, bis zum Mittwoch, dem 19. August, gemeinschaftlich ein Programm über die von der Reichsregierung mit dem Ziel einer Preissenkung zu ergreifenden Maßnahmen aufzustellen13. Dieser Vorschlag soll am Mittwochvormittag in einer neuen Ministerbesprechung, zu der der Reichsbankpräsident nicht zugezogen werden soll, besprochen werden. Im Anschluß daran wird eine weitere Besprechung zwischen dem Reichskanzler, den genannten beiden Staatssekretären und dem Reichsbankpräsidenten in Aussicht genommen14.

13

Über dieses Programm, das vom RWiM am 22. 8. vorgelegt wird, s. Anm. 2 zu Dok. Nr. 150.

14

Aufzeichnungen über diese Besprechungen in R 43 I nicht ermittelt. Zu einer Besprechung über Preissenkungsfragen empfängt der RK am 20. 8. Vertreter des RWiMin. und des Reichsverbandes der Dt. Industrie. Wachsmann vermerkt dazu unter dem 22. 8.: Der Reichsverband habe dargelegt, daß er allein nicht in der Lage sei, Ausschlaggebendes zu unternehmen. Es sei erforderlich, auf allen anderen Gebieten, namentlich im Handel, im Handwerk und bei den Banken, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. „Von seiten des Reichsverbandes wurde die Bereitwilligkeit erklärt, in größtem Ausmaß den Wünschen der Reichsregierung zu entsprechen, insbesondere auch hinsichtlich der Abstellung von Mißständen, wie sie sich im Kartellwesen gezeigt hätten.“ (R 43 I /1153 , Bl. 271 f.).

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