2.23.1 (lut1p): 1. Deutsch-spanischer Handelsvertrag.

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1. Deutsch-spanischer Handelsvertrag.

Ministerialdirektor Ritter berichtete über die parlamentarische Lage bezüglich des deutsch-spanischen Handelsvertrages1. Der handelspolitische Ausschuß erwarte eine Entschließung der Reichsregierung über die in Erwägung gezogene Hilfsaktion für den Weinbau2.

1

Der RAM teilte in der Ministerbesprechung am 9. 2. (hier nicht abgedr.) hierzu mit, „daß vom Zentrum etwa die Hälfte, von der DVP etwa 8, von der DNVP ein sehr starker Prozentsatz, ebenso auch von der BVP, die am Weinbau interessiert ist, und außerdem die Sozialdemokraten und ein Teil der Demokraten gegen den Vertrag [s. dazu Dok. Nr. 4, Anm. 1] stimmen würden.“ (R 43 I /1399 , Bl. 87 f.).

2

Über diesbez. Fühlungnahmen mit einigen RT-Fraktionen berichtete Stresemann mit Schreiben vom 11. 2. dem RK, „daß der in einzelnen Parteien vorhandene Widerstand gegen die Annahme des deutsch-spanischen Handelsvertrages sich voraussichtlich nur dann wird überwinden lassen, wenn die Reichsregierung sich zu einer Hilfsaktion zur Beseitigung des augenblicklichen Notstandes der Winzer entschließt.“ Dies sei besonders deutlich zum Ausdruck gekommen in einer Besprechung mit der Zentrumsfraktion und in der Sitzung des Handelspolitischen Ausschusses des RT am 11. 2. Stresemann erklärte abschließend, „daß sowohl aus gesamtpolitischen Gründen als auch im Hinblick auf die gegenwärtige ungeklärte Lage unserer gesamten Außenhandelspolitik eine Ablehnung des deutsch-spanischen Handelsvertrages unter allen Umständen verhütet werden muß. Ich erinnere dabei daran, daß die vorige Reichsregierung schon einmal grundsätzlich beschlossen hat, daß eine Hilfsaktion zu Gunsten der Winzer eingeleitet werden soll. Die Bearbeitung dieses Beschlusses in den beteiligten Ressorts hat zu einem positiven Ergebnis […] nicht geführt, da das Reichsfinanzministerium grundsätzlich sich geweigert hat, Geldmittel zur Beseitigung von Schäden einzelner Erwerbszweige aus Handelsverträgen zu bewilligen. Ich halte diesen grundsätzlichen Standpunkt des Reichsfinanzministeriums für berechtigt; eine etwaige Hilfsaktion darf daher nicht mit den Wirkungen des deutsch-spanischen Handelsvertrages, sondern muß mit der allgemeinen Notlage begründet werden.“ (R 43 I /1117 , Bl. 177).

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft versprach sich keine Änderung der parlamentarischen Lage von einer derartigen Hilfsaktion. Sie werde auch von den Interessenten nicht als durchgreifende Hilfe anerkannt. Unter 50 Millionen Mark werde sich eine solche Aktion auch gar nicht lohnen. Er glaube, daß im Parlament nur dadurch weiterzukommen sei, daß die Regierung eine Erklärung (zunächst vertraulich im Ausschuß) dahin abgebe, daß sie nach Ratifikation des Vertrages entschlossen sei, den Vertrag sofort wieder zu kündigen3.

3

Zur Behandlung dieser Frage im 21. Ausschuß des RT, der seit dem 23. 1. mit der Beratung des GesEntw. zum dt.-span. Handelsvertrag befaßt ist, s. weiter Dok. Nr. 77, Anm. 9.

Der Reichsminister der Finanzen teilte die Bedenken des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft in vollem Umfange. Für Kredite seien die Winzer völlig unempfänglich, und eine große Aktion werde sich außerdem nicht[88] auf die Winzer beschränken lassen. An sich möchte er sehr gerne helfen, er sehe aber keinen Weg dazu.

Der Reichsminister des Innern war der gleichen Auffassung. Es gebe nur einen Weg, und der wäre, die ganze parlamentarische Behandlung des Abkommens jetzt zurückzustellen und erst wieder aufzunehmen im Zusammenhang mit den übrigen großen Fragen: der Frage der Zolltarifnovelle, der Steuervorlagen, der Aufwertungsfrage usw.

Der Reichswirtschaftsminister schloß sich dieser Auffassung ebenfalls an. Wenn jetzt nicht ratifiziert werde, würden wir zweifellos zum Zollkrieg mit Spanien kommen. Eine Nichtratifizierung werde niemandem nützen, sondern werde nur Schaden bringen. Es sei daher zweckmäßiger, zunächst die Angelegenheit überhaupt nicht zur Entscheidung zu bringen.

Der Reichskanzler warf die Frage auf, ob vor der Bekanntgabe dieser Stellungnahme der Reichsregierung an den Reichstagsausschuß die Parteiführer gehört werden sollten.

Der Reichsminister des Innern hielt dies nicht für notwendig.

Das Kabinett war darauf mit der Vertagung der parlamentarischen Entscheidung über die Ratifizierung des deutsch-spanischen Handelsabkommens einverstanden.

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