1.115.1 (lut2p): Eintritt in den Völkerbund.

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RTF

Eintritt in den Völkerbund.

Der Reichsminister des Auswärtigen bezog sich, was die allgemeine politische Situation anlangt, auf seine Ausführungen im Auswärtigen Ausschuß2[1090] und auf der Konferenz der Staats- und Ministerpräsidenten der Länder3, die er als bekannt voraussetzte. Es komme jetzt, wenn der Eintritt in den Völkerbund erfolgen solle, darauf an zu beschließen, in welcher Weise das Eintrittsgesuch zu fassen sei. Seiner Meinung nach sollten alle Einzelausführungen der ersten Rede im Vökerbund selbst vorbehalten bleiben und das Eintrittsgesuch nur folgende drei Punkte berühren:

2

Sitzung des Auswärtigen Ausschusses vom 3. 2., in der folgender Antrag der Regierungsparteien und der SPD angenommen wurde: „Nach Entgegennahme der Erklärungen des Herrn Reichsaußenministers hat der Auswärtige Ausschuß keine Bedenken dagegen zu erheben, daß die Reichsregierung von der durch Gesetz vom 28. November 1925 [vgl. Anm. 65 zu Dok. Nr. 228] erteilten Ermächtigung zum Eintritt Deutschlands in den Völkerbund Gebrauch macht, und geht über die sonstigen vorgelegten Anträge [u. a. Antrag der DNVP vom 23. 1., vgl. Anm. 7 zu Dok. Nr. 273], die den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund ablehnen oder an Bedingungen knüpfen, zur Tagesordnung über.“ („Tägliche Rundschau“ vom 4. 3.).

3

S. Dok. Nr. 283.

1.

die Frage des ständigen Ratssitzes Deutschlands,

2.

die Bezugnahme auf das Memorandum vom September 19244,

3.

die Note der an den Locarno-Verträgen beteiligten Mächte bez. Art. 16 des Völkerbundsstatuts5.

4

Dt. Memorandum an die Ratsmächte des Völkerbundes vom 29.9.24, in dem die RReg. ihre Bereitwilligkeit zum Eintritt in den Völkerbund mitgeteilt, aber u. a. folgenden Vorbehalt erhoben hatte: Sie sei zwar bereit, gemäß Art. 1 der Völkerbundssatzung zu erklären, daß sie ihre internationalen Verpflichtungen erfüllen wolle. Eine solche Erklärung dürfe jedoch „nicht so verstanden werden, als ob die Deutsche Regierung damit diejenigen zur Begründung ihrer Verpflichtungen aufgestellten Behauptungen anerkenne, die eine moralische Belastung des deutschen Volkes in sich schließen“. Zum weiteren Inhalt s. Anm. 12 zu Dok. Nr. 50. – Im Ministerrat vom 16. 11. war beschlossen worden, diesen Standpunkt bei Gelegenheit des Eintritts in den Völkerbund gegenüber den Bundesmitgliedern „in einer noch zu beschließenden Form“ zum Ausdruck zu bringen (vgl. Dok. Nr. 223).

5

S. Anlage F zum Schlußprotokoll von Locarno (RGBl. 1925 II, S. 1008 ). Vgl. auch Anm. 2 zu Dok. Nr. 239.

Der Reichsminister des Auswärtigen verlas daraufhin einen unter diesen Gesichtspunkten abgefaßten Entwurf eines Schreibens des Auswärtigen Amts an den Generalsekretär des Völkerbundes6.

6

Sir Eric Drummond. Dieser Entw. nicht bei den Akten der Rkei. Die Endfassung, vom AA am 9. 2. an die Rkei übermittelt, hat folgenden Wortlaut: „Unter Hinweis auf das deutsche Memorandum an die Regierungen der Ratsmächte vom September 1924, auf die Ihnen, Herr Generalsekretär, übersandte deutsche Note vom 12. Dezember 1924 [s. Anm. 1 zu Dok. Nr. 43] und auf die Antwort des Völkerbundsrats darauf vom 14. März 1925 [s. Anm. 1 zu Dok. Nr. 50] sowie unter Bezugnahme auf die in Abschrift hier beigefügte Note der übrigen an den Verträgen von Locarno beteiligten Regierungen vom 1. Dezember 1925 [Anlage F zum Locarnopakt, s. Anm. 5] beehre ich mich, gemäß Artikel 1 der Völkerbundssatzung namens der Deutschen Regierung hiermit die Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund zu beantragen. Ich bitte Sie, diesen Antrag baldmöglichst auf die Tagesordnung der Bundesversammlung setzen zu wollen.“ (R 43 I /486 , Bl. 35 f.). S. auch unten Anm. 27.

Erörtert worden sei, ob die Frage der Ratifikation der Locarno-Verträge in dem Schreiben zu erwähnen sei, und zwar unter dem Gesichtspunkt, daß diese Ratifikation Voraussetzung für den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund sein müsse. Er möchte dies nicht empfehlen. Die Englische Regierung habe vertraulich durch ein offizielles Schreiben anfragen lassen, ob Deutschland damit einverstanden sei, daß die Ratifikationsurkunden gemeinsam am 6. März in Genf hinterlegt würden7. Daraus gehe hervor, daß Zweifel an der allseitigen Ratifikation kaum gehegt werden dürften. Demzufolge schlage er vor, der englischen Anregung stattzugeben und lediglich in Aussicht zu nehmen, das Eintrittsgesuch für den Fall, daß nicht ratifiziert werde, wieder zurückzunehmen.

7

Eine Abschrift des am 4. 2. Stresemann übergebenen brit. Schreibens in R 43 I /448 , Bl. 103.

Er bitte daher, dem vorgelesenen Entwurf eines Anmeldungsschreibens zuzustimmen; das Schreiben werde dann sofort mit Kurier nach Genf abgehen.[1091] Eile sei deshalb geboten, weil offenbar allerlei Dunkles im Völkerbund vorgehe. Man begrüße wohl nicht mehr mit der gleichen Herzlichkeit den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund wie noch vor kurzer Zeit. Es gingen Gerüchte um über eine allgemeine Erhöhung der Zahl der Ratssitze, über die Bildung einer Ratskommission, über die Unterbrechung der bisher im Völkerbundsstatut vorgesehenen Einstimmigkeit der Beschlüsse des Völkerbundsrats usw. Er schließe daraus, daß es höchste Zeit für Deutschland sei, in den Völkerbund einzutreten.

Der Reichskanzler erklärte, daß er mit der vorgetragenen Tendenz einverstanden sei. Zur Sache möchte er einige Erklärungen abgeben.

Der Herr Reichspräsident habe ihn ersucht, ein an ihn gerichtetes Schreiben, betreffend den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund, dem Ministerrat bekanntzugeben. Der Reichskanzler verlas das Schreiben8. Er erklärte, daß er beabsichtige, in seiner Antwort besonders auf folgende Punkte einzugehen:

8

In diesem Schreiben (3. 2.) nimmt Hindenburg einleitend Bezug auf die Anregung seines Schreibens an den RK vom 4.12.25 (abgedr. in: Hubatsch, Hindenburg und der Staat, S. 221 ff.), alles zu versuchen, um trotz der gesetzlichen Vollmacht zum Eintritt in den Völkerbund noch vor der endgültigen Anmeldung einige bisher nicht erreichte Gegenleistungen durchzusetzen. Seit diesem Zeitpunkt seien, wie er zugeben müsse, zweifellos Fortschritte erzielt worden. „Aber ich bedauere es doch sehr, daß nach der heutigen Beschlußfassung des Auswärtigen Ausschusses und nach Ihrem mir heute gehaltenen Vortrage bereits jetzt die Anmeldung zum Völkerbund erfolgen soll, ohne daß nicht wenigstens vorher in der Frage der Herabsetzung der Besatzung auf unsere Friedensgarnisonsstärke und der vorzeitigen Räumung der zweiten und dritten Zone sowie des Saargebiets befriedigende Erklärungen der Gegenseite erreicht worden sind. Ich bin ferner auch jetzt noch der Ansicht, daß die von der Gegenseite uns zu Artikel 16 übergebene Kollektivnote einer Ergänzung oder unanfechtbaren Auslegung bedarf.“ Abschließend heißt es u. a.: „Die Entscheidung über den Zeitpunkt unseres Eintritts in den Völkerbund ist durch Reichsgesetz in die Hand der Reichsregierung gelegt; eine Entscheidung oder Mitwirkung meinerseits ist in dem Gesetz nicht vorgesehen. Die Reichsregierung wird demgemäß ihre Entscheidung selbständig zu fassen haben.“ Abgedr. in: Locarno-Konferenz 1925. Eine Dokumentensammlung, Dok. Nr. 34; auch in: Hubatsch, Hindenburg und der Staat, S. 223.

a) Es habe bisher schon in der großen Linie der Politik der Reichsregierung gelegen, auf eine Herabsetzung der Besatzungsstärken und auf eine frühere Räumung der 2. und 3. Zone hinzuwirken. Daran werde sich durch den Eintritt in den Völkerbund nichts ändern.

b) Die Sicherung bez. Artikel 16 der Völkerbundssatzung, die durch die Note der an den Locarno-Verträgen beteiligten Mächte gegeben sei, sei ausreichend; es sprächen dafür die bereits früher von der Reichsregierung angeführten Argumente.

c) Er habe die Überzeugung gewonnen, daß es, um weitere Vorteile für Deutschland zu erzielen, taktisch nicht der richtige Weg sei, zu zögern und Bedingungen zu stellen; die Voraussetzung für die Erreichung weiterer Vorteile sei vielmehr der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund.

Der Reichsminister des Auswärtigen hielt eine Beantwortung des Briefes des Herrn Reichspräsidenten für dringend erforderlich, da er ein Bekanntwerden des Briefes ohne Erwiderung für schädlich hielt.

Der Reichswehrminister hielt eine Veröffentlichung des Briefes für nützlich. Der Brief stelle vor aller Öffentlichkeit klar, daß eine sachliche Meinungsverschiedenheit zwischen dem Herrn Reichspräsidenten und der Reichsregierung[1092] nicht bestehe und er betone außerdem in glücklicher Weise die Notwendigkeit einer Zusammenfassung aller Kräfte des Deutschen Volkes.

Der Reichskanzler erwiderte, daß an eine Veröffentlichung des Briefes nicht gedacht sei. Der Herr Reichspräsident habe lediglich seine persönliche Auffassung darzulegen gewünscht. Er (der Reichskanzler) werde seine abweichende Auffassung darstellen.

Der Reichswirtschaftsminister war anderer Auffassung als der Reichswehrminister. Der Brief bringe doch klar zum Ausdruck, daß der Herr Reichspräsident die Politik des Kabinetts nicht völlig billige, während dies bisher doch geschehen sei. Es müsse doch die Frage erhoben werden, ob nicht auch für den bevorstehenden Schritt der Herr Reichspräsident in die zu übernehmende Verantwortlichkeit hineingezogen werden sollte. In der Presse sei übrigens schon der Ministerrat unter Vorsitz des Herrn Reichspräsidenten angekündigt worden. Daß jetzt der Herr Reichspräsident an der Sitzung nicht teilnehme, werde sicherlich zu Mißdeutungen Anlaß geben, und es wäre zu erwägen, ob nicht die Zurücknahme des Briefes zu erreichen sei.

Staatssekretär Meissner teilte mit, daß der Herr Reichspräsident nach wie vor mit den von der Reichsregierung verfolgten Zielen einverstanden sei. Nur in der rein taktischen Frage des Zeitpunkts des Eintritts sei er anderer Meinung. Gleichwohl werde er aber, wenn die Reichsregierung jetzt den Eintritt beschließe, sich entschlossen hinter die Reichsregierung stellen und alle Handlungen erfüllen, die ihm in Verfolg der Verträge von Locarno obliegen. Wenn er jetzt an der Beschlußfassung über den Eintritt in den Völkerbund nicht teilnehme, so gehe er davon aus, daß die Reichsregierung zu diesem Beschluß ermächtigt sei, ohne daß seine Mitwirkung dazu erforderlich wäre.

Der Reichskanzler trat der Auffassung des Reichswirtschaftsministers entgegen. Wenn der Herr Reichspräsident, dem er über die bevorstehenden Schritte der Reichsregierung Vortrag gehalten habe, die Politik der Reichsregierung mißbillige, habe er, der Reichspräsident, die Möglichkeit gehabt, ihn abzuberufen. Auf dieses aktive Eingreifen habe aber der Herr Reichspräsident verzichtet. Staatsrechtlich sei die Situation völlig klar: der Herr Reichspräsident habe mit seinem Schreiben lediglich seine persönliche Auffassung nochmals darzulegen gewünscht.

Der Reichsminister der Justiz hielt eine Veröffentlichung des Briefes für nicht gut. Der Brief gebe zwar wohl die Meinungen und Empfindungen weiter Bevölkerungskreise wieder. Man könne auch den Einleitungsworten des Briefes durchaus beistimmen. Es sei aber nicht gut, den Herrn Reichspräsidenten in die öffentliche Debatte zu ziehen. Es würden sich daran nur unerwünschte Pressefehden knüpfen. Für den Eintritt seien politische Gesichtspunkte maßgebend. Der Herr Reichspräsident finde sich mit diesem Beschluß zum Eintritt in den Völkerbund ab, wie aus seinem Brief hervorgehe, und damit sei die staatsrechtliche Seite völlig geklärt.

Der Reichsminister des Auswärtigen hielt eine Veröffentlichung des Briefes für verhängnisvoll. Besonders die Ausführungen über Artikel 16, die im Gegensatz zu der Überzeugung der Delegierten von Locarno ständen, würden einen wilden Kampf von Rechts entfesseln. Aus dem Schreiben gehe außerdem klar[1093] hervor, daß zwar bisher der Herr Reichspräsident mit der Regierung einig gegangen sei, daß er sich aber jetzt distanziere. Dazu komme, daß in dem Schreiben auf ein früheres Bezug genommen werde, das der Öffentlichkeit nicht bekannt sei. Dies biete nur Anlaß zu allerlei Rätselraten. Eine Veröffentlichung führe innenpolitisch zu schweren Kämpfen und außenpolitisch zu einer Beunruhigung. Es würde gut sein, wenn der Herr Reichspräsident bewogen werden könnte, in gemeinsamer mündlicher Aussprache die Frage nochmals klären zu lassen.

Der Reichswehrminister gab zu, daß man über das Schreiben verschiedener Auffassung sein könne. Er habe bei seiner Anregung vor allem den letzten Absatz im Auge gehabt. Es genüge ihm aber, daß die Frage erörtert worden sei. Besser wäre es allerdings, wenn die Verantwortlichkeiten klar herausgearbeitet werden könnten. Damit würde jeder Legendenbildung über Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Herrn Reichspräsidenten und der Reichsregierung der Boden entzogen.

Der Reichskanzler war ebenfalls der Meinung, daß die innenpolitische Wirkung einer Veröffentlichung des Briefes verschieden beurteilt werden könne. Außenpolitisch werde aber die gesamte Situation auch bei Nichtveröffentlichung dadurch erschwert, daß in dem Schreiben auch die Frage der Interpretation der Locarno-Abmachungen aufgeworfen werde. Nun sei allerdings in dem letzten Schreiben, abweichend von dem vorangehenden vom 4. Dezember, die Status-quo-Frage nicht mehr berührt worden9. Es sei anzunehmen, daß sich der Herr Reichspräsident in diesem Punkte der Auffassung der Reichsregierung10 angeschlossen habe. Anders stehe es aber bezüglich des Artikel 16. Hier wünsche auch jetzt noch der Herr Reichspräsident Ergänzungen und Sicherungen. Wenn es, gleichgültig zu welcher Zeit, bekannt werde, daß selbst die außenpolitisch handelnde Persönlichkeit gegenüber den Taten des Kabinetts Zweifel gehegt habe, so könnten sich daraus ernsteste Nachteile für Deutschland ergeben. Er halte es also für absolut notwendig, daß in diesem Punkte der Herr Reichspräsident nach nochmaligem Vortrag und im Hinblick auf die Form des Anmeldeschreibens seine Bedenken zurückstelle.

9

Zur Status-quo-Frage hatte Hindenburg am 4.12.25 (vgl. Anm. 8) an den RK geschrieben: „Es ist m. E. noch nicht zweifellos klargestellt, daß unser Eintritt in den Völkerbund keine Anerkennung der Grenzen und des territorialen Status quo ist. Es müßte daher vor unserem Eintritt in den Völkerbund festgestellt werden, daß auch Artikel 10 der Völkerbundssatzung keine weitergehende Verpflichtung enthält als die, keinen Angriff zum Zwecke der Änderung der Grenzen zu unternehmen, daß dagegen die friedliche Entwicklung der Dinge durch unseren Eintritt in den Völkerbund […] in keiner Weise berührt wird.“

10

Zum Standpunkt der RReg. vgl. Anm. 2 und 3 zu Dok. Nr. 205 und Dok. Nr. 223.

Der Reichsminister des Innern glaubte, in dem Schreiben des Herrn Reichspräsidenten eine Desavouierung der Politik des Kabinetts sehen zu sollen. Er erachte es für notwendig, darauf hinzuwirken, daß der Herr Reichspräsident sich öffentlich mit dem Schritt der Reichsregierung einverstanden erkläre.

Der Reichskanzler widersprach dieser Auffassung. Es handele sich nur um einen taktischen Unterschied und nicht um einen sachlichen.

Der Reichsarbeitsminister hielt es für notwendig, zwischen der persönlichen Überzeugung des Reichspräsidenten und seinen amtlichen Handlungen[1094] zu unterscheiden. Eine Zurückziehung des Briefes werde nicht möglich sein. Man könne höchstens die Bitte aussprechen, den Brief geheimzuhalten.

Der Reichsminister der Finanzen erblickte nicht allein in der Veröffentlichung, sondern auch schon in der Tatsache des Briefes ein Unglück, das aus der Welt geschafft werden müsse. Es sei doch bei dieser außerordentlich ernsten Entscheidung, vor der das Kabinett stehe, von größter Bedeutung, wenn der Herr Reichspräsident zum Ausdruck bringe, daß er zwar an der Entscheidung nicht beteiligt sei, vor einer Entscheidung im Sinne des Eintritts aber warnen möchte. Diese Warnung sei außenpolitisch umso bedenklicher, als in dem Schreiben des Herrn Reichspräsidenten die Interpretationsfrage aufgeworfen worden sei. Es müsse daher schon eine Form gefunden werden, die zu einer Klärung der Situation führe.

Staatssekretär Meissner erklärte, daß der Herr Reichspräsident nicht daran denke, von sich aus den Brief bekanntwerden zu lassen. Allerdings habe der Herr Reichspräsident eine Abschrift des Schreibens für seine Privatakten zurückbehalten. Ausgeschlossen sei, den Herrn Reichspräsidenten zu bewegen, das Schreiben zurückzunehmen. Aussichtslos sei auch, nochmals in eine mündliche Erörterung mit dem Herrn Reichspräsidenten einzutreten. Dagegen halte er folgenden Weg für gangbar: Nachdem der Herr Reichskanzler auf das Schreiben des Herrn Reichspräsidenten schriftlich geantwortet habe und der Herr Reichspräsident von dem Beschluß des Kabinetts und dem Wortlaut des Anmeldeschreibens unterrichtet worden sei, werde der Herr Reichspräsident die Locarno-Verträge ratifizieren und bei dieser Gelegenheit erklären, daß er mit der Politik der Reichsregierung einverstanden sei. Dies könne in einem Brief an den Herrn Reichskanzler geschehen.

Der Reichskanzler griff diese Anregung auf und glaubte, daß es wohl möglich sei, im Hinblick auf die Form des Anmeldeschreibens den Herrn Reichspräsidenten davon zu überzeugen, daß bezüglich Art. 16 des Völkerbundsstatuts tatsächlich bei Eintritt Deutschlands alle Zweifel ausgeräumt seien. Wenn dann der Herr Reichspräsident sich entschließen könne mitzuteilen, daß auf Grund der Form des Anmeldungsschreibens seine Bedenken bezüglich des Art. 16 ausgeräumt seien, dann seien die Gefahren, die an sich in dem Brief des Herrn Reichspräsidenten für die Zukunft gelegen hätten, beseitigt und der innere Vorgang insoweit abgeschlossen.

Nach einer längeren Aussprache über die Beteiligung des Herrn Reichspräsidenten an dem Eintrittsakt Deutschlands in staats- und völkerrechtlicher Hinsicht wurde festgestellt, daß durch die von dem Herrn Reichspräsidenten vorzunehmende Ratifikation der Locarno-Verträge und ebenso durch die Ausfertigung des Locarno-Gesetzes der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund staats- und völkerrechtlich noch nicht gedeckt sei. Der völkerrechtliche Akt des Eintritts Deutschlands in den Völkerbund sei durch die Reichsregierung nur zu vollziehen, wenn sie dazu bevollmächtigt sei. Diese Vollmacht müsse gegebenenfalls sogar auf Anforderung schriftlich dem Völkerbund vorgelegt werden. Mindestens aber müsse sie intern erteilt sein.

Staatssekretär Meissner erklärte gegenüber dieser Feststellung, daß die Reichsregierung diese Vollmacht bereits dadurch besitze, daß der Herr Reichspräsident[1095] nach Vortrag den Herrn Reichskanzler nicht abberufen habe. Wenn später, nachdem die Reichsregierung den Beschluß zum Eintritt gefaßt und das Anmeldeschreiben überreicht habe, noch eine völkerrechtliche Formalität notwendig sei, dann werde der Herr Reichspräsident diese erfüllen. Die bestehende taktische Differenz sei dann überholt. Er werde lediglich das Anmeldeschreiben nicht unterzeichnen. Dazu bestehe aber auch keine Notwendigkeit, da dieses bei der bestehenden internen Vollmacht von der Reichsregierung gezeichnet werden könne.

Der Reichskanzler stellte daraufhin fest, daß sich das Kabinett im Hinblick auf diese Erklärung ermächtigt sehe, den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund anzumelden. Offen bliebe noch die Frage des Art. 16.

Es wurde beschlossen, dem Herrn Reichspräsidenten den Kabinettsbeschluß bezüglich des Eintritts Deutschlands in den Völkerbund unter bes[onderem] Hinweis auf die gewählte Form des Anmeldeschreibens offiziell vorzulegen, um ihn dadurch in die Lage zu versetzen, seine Entscheidung in staatsrechtlicher Beziehung zu fassen. Der Beschluß bezüglich des Eintritts soll dabei an die Bedingung geknüpft sein, daß der Herr Reichspräsident in der Lage ist, auf Grund der deutschen Anmeldungsnote seine Bedenken bezüglich Art. 16 fallenzulassen, vorausgesetzt, daß der Völkerbund gegen die in der Note der Alliierten niedergelegte Auslegung keinen Einspruch erhebt11.

11

S. das Schreiben Luthers an den RPräs. vom 8. 2., abgedr. in: Locarno-Konferenz 1925. Eine Dokumentensammlung, Dok. Nr. 35; ferner in: Hubatsch, Hindenburg und der Staat, S. 224 f. Vgl. unten Anm. 16.

Der Herr Reichskanzler wird in einem weiteren persönlichen Schreiben nochmals eingehend die Argumente darlegen, die ihn dazu bestimmt haben, den Einritt Deutschlands in den Völkerbund im gegenwärtigen Augenblick zu beantragen12.

12

Schreiben des RK an den RPräs. vom 10. 2., abgedr. in: Locarno-Konferenz 1925. Eine Dokumentensammlung, Dok. Nr. 37; auch in: Hubatsch, Hindenburg und der Staat, S. 226 ff.

Das Kabinett stimmte daraufhin dem Antrag des Reichsministers des Auswärtigen, den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund sofort anzumelden, zu, jedoch mit der Maßgabe, daß erstens die Anmeldung zurückgezogen wird, wenn der Völkerbund Einspruch gegen die in der Alliiertennote niedergelegte Auslegung des Art. 16 erhebt, daß zweitens die Diskussion der nachfolgenden Punkte keine Veranlassung gibt, die Stellungnahme zu ändern. Diese Punkte sind:

1. die Ratifikationsfrage;

2. die Frage des Ratssitzes;

3. die Kriegsschuldfrage;

4. die Frage des Art. 16;

5. die Frage der Luftfahrt.

Der Ministerrat wurde hierauf unterbrochen und auf 5 Uhr nachmittags vertagt.

Der Reichskanzler teilte noch mit, daß Staatssekretär Weismann angefragt habe, warum er für den Ministerrat nicht eingeladen sei. Er, der Reichskanzler,[1096] sei der Meinung, daß die Reichsregierung eine offizielle Form von Sitzungen haben müsse, in denen sie ohne Beteiligung Preußens zu beraten in der Lage wäre. Das müßten die Ministerräte sein. Zu Kabinettssitzungen dagegen solle Preußen ausnahmslos eingeladen werden.

Das Kabinett war damit einverstanden vorbehaltlich einer Nachprüfung des Schriftwechsels, der in dieser Angelegenheit zwischen Preußen und der Reichskanzlei bereits stattgefunden hat13.

13

Hier der handschrl. Randvermerk Pünders: „Dieser Schriftwechsel steht den Formulierungen des Hn. Rkers. m. W. nicht entgegen.“

Fortsetzung nachmittags 5 Uhr.

Der Reichsminister des Auswärtigen erbat zunächst die Zustimmung des Kabinetts dazu, daß er den Reichstag ersuche, die Interpellation betreffend Südtirol auf die morgige Tagesordnung zu setzen14.

14

Interpellation der Regierungsparteien vom 8. 2. betr. die Parlamentsrede des ital. MinPräs. vom 6. 2. (RT-Drucks. Nr. 1831, Bd. 406 ). Mussolini hatte in seiner Rede zu einer die ital. Unterdrückungspolitik in Südtirol scharf verurteilenden Landtagsrede des bayer. MinPräs. Held Stellung genommen und sich dabei zu überaus scharfen Formulierungen hinreißen lassen (vgl. Egelhaaf 1926, S. 93 f.). – Im RT findet hierüber am 9. 2. eine Aussprache statt, in der Stresemann sich eingehend mit der Rede Mussolinis und der in Südtirol entstandenen Lage auseinandersetzt (RT-Bd. 388, S. 5359 ). S. auch Dok. Nr. 309, P. 2.

Das Kabinett stimmte dem zu.

Fortsetzung der Aussprache über den Eintritt in den Völkerbund.

Der Reichskanzler berichtete zunächst über das an den Herrn Reichspräsidenten inzwischen gerichtete Schreiben15. Das von dem Ministerrat gewünschte Antwortschreiben bzgl. Art. 16 werde noch heute eingehen16. Er teilte ferner mit, daß der Reichsminister Haslinde erkrankt sei und der Reichsminister Stingl zur Erholung in München weile.

15

Vgl. Anm. 11.

16

Im Antwortschreiben des RPräs. vom 8. 2. heißt es u. a.: „Auch ich gehe davon aus, daß durch die nunmehrige Fassung des Antrages die Auslegung des Artikel 16 der Völkerbundssatzung dahin sichergestellt wird, daß ein Durchmarsch durch unser Gebiet gegen unseren Willen niemals gefordert werden kann und daß sowohl das ‚Ob‘ wie das ‚Maß‘ einer etwaigen Teilnahme Deutschlands an Völkerbundsexekutionen von uns selbst bestimmt wird.“ Abgedr. in: Locarno-Konferenz 1925. Eine Dokumentensammlung, Dok. Nr. 36; auch in: Hubatsch, Hindenburg und der Staat, S. 225 f.

Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte, daß der Reichsminister Stingl ihn ermächtigt habe, dem Ministerrat seine zustimmende Haltung zur Frage des Eintritts in den Völkerbund bekanntzugeben.

Der Ministerrat ging daraufhin zur Besprechung der obengenannten fünf Punkte über:

1. Die Ratifikation der Verträge.

Der Reichskanzler erklärte, er lege Gewicht darauf, daß Deutschland in den Völkerbund nicht aufgenommen werde, bevor nicht die Verträge durch alle beteiligten Staaten ratifiziert seien. Er komme zu dieser Stellungnahme vor allem mit Rücksicht darauf, daß die französische Kammer noch immer nicht zu[1097] dem Locarnopakt Stellung genommen habe. Es sei zu befürchen, daß diese Aussprache weniger zurückhaltend ausfalle, wenn Deutschland dem Völkerbund bereits beigetreten sei, als wenn dies noch nicht der Fall wäre.

Der Reichsminister des Auswärtigen teilte nicht diese Befürchtung. Briand werde zweifellos nichts Ungünstiges für Deutschland sagen17.

17

Die Locarno-Debatte der frz. Kammer findet am 26. 2. statt. Vgl. den Bericht Botschafter v. Hoeschs in: ADAP, Serie B, Bd. I, 1, Dok. Nr. 122.

Der Reichskanzler erwiderte darauf, daß er sich damit begnüge, daß

1.

dem englischen Botschafter bei der Beantwortung der englischen Note bezüglich der Ratifizierung18 mitgeteilt werde, Deutschland wünsche in den Völkerbund erst dann einzutreten, wenn alle Ratifizierungen erfolgt seien;

2.

auf die französische Regierung ein Druck dahin ausgeübt werde, die Kammerverhandlungen betreffend den Locarnopakt nunmehr über die Bühne gehen zu lassen.

18

Vgl. Anm. 7.

Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte sich bereit, eine entsprechende Demarche unternehmen zu lassen. Die Antwort an den englischen Botschafter auf die Note der englischen Regierung wird in dem von dem Reichskanzler vorgezeichneten Sinne erteilt werden19.

19

Vgl. den Bericht D’Abernons an Chamberlain vom 16. 2. in: The Aftermath of Locarno 1925–1926, Dok. Nr. 276.

2. Frage des Ratssitzes.

Der Reichskanzler bat den Reichsminister des Auswärtigen, dem Kabinett nochmals auseinanderzusetzen, welche Sicherungen Deutschland dafür habe, daß es tatsächlich bei Eintritt in den Völkerbund einen ständigen Ratssitz erhalte.

Der Reichsminister des Auswärtigen wies darauf hin, daß sämtliche zehn Mächte, die dem Völkerbundsrat angehörten, zu dieser Frage befragt worden seien; keine habe sich gegen den Ratssitz Deutschlands ausgesprochen20. Alle diplomatischen Sicherheiten, die es gäbe, seien dafür vorhanden, daß Deutschland den Ratssitz erhalte.

20

Es handelt sich hierbei um die Antworten der Ratsmächte auf das dt. Memorandum vom 29.9.24 (vgl. Anm. 4). Abschriften dieser zwischen 6. 10. und 1.12.24 eingegangenen Noten in R 43 I /436 , Bl. 7-23.

Der Reichskanzler bat um Mitteilung, ob auch Gewähr dafür gegeben sei, daß nach dem Votum des Völkerbundsrats auch der Völkerbund selbst sich im Sinne der Zuteilung eines ständigen Ratssitzes aussprechen werde.

Der Reichsminister des Auswärtigen erwiderte, daß auch dafür die größtmöglichen Sicherheiten gegeben wären.

Der Reichskanzler bat daraufhin, die Antworten der zehn Mächte bezüglich des Ratssitzes nochmals daraufhin nachzuprüfen, daß tatsächlich die Einstimmigkeit im Völkerbundsrat für die Frage der Zuteilung des ständigen Ratssitzes an Deutschland gewährleistet sei.

Die Nachrüfung wurde sofort anhand der Akten des Auswärtigen Amtes vorgenommen. Es konnte festgestellt werden, daß tatsächlich keine der Antworten[1098] grundsätzliche Bedenken gegen die Zuteilung eines ständigen Ratssitzes an Deutschland enthält.

Ministerialdirektor Gaus erklärte außerdem, Deutschland werde darauf dringen, daß im Völkerbundsrat der Beschluß bezüglich der Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund gleichzeitig mit dem Beschluß über den Ratssitz gefaßt werde. Deutschland werde seinen Antrag auf Eintritt zurückziehen, wenn der Völkerbundsrat den Beschluß bezüglich des Ratssitzes nicht gleichzeitig fasse. Dieser Beschluß könne so gestaltet werden, daß er nur vorbehaltlich der Zustimmung des Völkerbunds zur Frage der Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund gelte.

Der Reichsminister des Auswärtigen bestätigte diese Darstellung.

Das Kabinett nahm von dieser Erklärung Kenntnis. Der Antrag auf Eintritt Deutschlands in den Völkerbund wird danach zurückgezogen werden, falls der Völkerbundsrat bei Beschlußfassung über diesen Antrag nicht gleichzeitig über die Zuteilung eines ständigen Ratssitzes an Deutschland befindet.

Der Reichsminister des Auswärtigen wird dem englischen Botschafter in Berlin gesprächsweise mitteilen, die Deutsche Regierung sähe es für selbstverständlich an, daß England sich, nachdem Deutschland den Antrag zum Eintritt in den Völkerbund gestellt habe, nunmehr für einen reibungslosen Ablauf der Formalitäten, insbesondere also für die sofortige Zuteilung des ständigen Ratssitzes, einsetze.

3. Kriegsschuldfrage.

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß das frühere Kabinett beschlossen habe, bei Eintritt Deutschlands in den Völkerbund die Auffassung der Deutschen Regierung über die Kriegsschuldfrage den Signatarmächten des Versailler Vertrages zu notifizieren21. Er sehe keine Möglichkeit, dieser Erklärung auszuweichen. Es frage sich nur, in welcher Form diese Notifizierung geschehen solle.

21

Vgl. oben Anm. 4.

Anhand der seinerzeitigen Regierungserklärung22 wurde zunächst festgestellt, daß nach dem Wortlaut dieser Erklärung eine schriftliche Notifizierung für den Fall, daß Deutschland dem Völkerbund beitrete, nicht erforderlich sei. Sodann wurde beschlossen, daß das Anmeldeschreiben ausdrücklich auf das September-Memorandum vom Jahre 1924, in dem der Standpunkt der Reichsregierung in der Kriegsschuldfrage niedergelegt sei, Bezug nehme und daß außerdem lediglich noch in der Antrittsrede eine den deutschen Standpunkt wahrende Erklärung abgegeben werde.

22

Gemeint ist offenbar die RT-Rede Luthers anläßlich der Einbringung der Locarno-Verträge am 23.11.25. S. RT-Bd. 388, S. 4475  ff.

4. Artikel 16.

Mit Rücksicht darauf, daß die Note der Alliierten bezüglich der Auslegung des Artikel 16 dem Völkerbund offiziell noch nicht bekannt ist, und im Hinblick darauf, daß der Völkerbund seine Zustimmung zu der von den Locarno-Mächten[1099] abgegebenen Auslegungserklärung erteilen müsse, wurde beschlossen, in dem Anmeldeschreiben ausdrücklich auf diese Note der Alliierten Bezug zu nehmen und sie als Anlage zwecks Kenntnisnahme durch den Völkerbund in Abschrift beizufügen.

5. Luftfahrt.

Der Reichsverkehrsminister berichtete über den Stand der Verhandlungen in Paris23. Ungelöst seien noch folgende Fragen:

23

Hierzu RVM Krohne mit Schreiben an die Rkei vom 7. 2.: Die Verhandlungen hätten einen ungünstigen Verlauf genommen und Schwierigkeiten hervortreten lassen, deren Lösung nach der im Dezember 1925 erzielten Einigung über den Wegfall der Begriffsbestimmungen (vgl. Dok. Nr. 260, dort bes. Anm. 1) als zwangsläufig angesehen worden sei. „Es gewinnt den Anschein, als wenn der auf anderen Gebieten ebenfalls bemerkte sabotierende Einfluß der französischen Generalität sich stark bemerkbar macht. Ich bin der Auffassung, daß der Zeitpunkt gekommen sein dürfte, diese Fragen jetzt auf den diplomatischen Kurs zu bringen.“

Beigefügt ist die Abschrift einer telegr. Aufzeichnung der dt. Luftfahrtdelegation (Unterschriften: Fisch, Nord, Hoesch) über eine Pariser Besprechung mit Desticker vom 5. 2. Darin werden die oben nachfolgend unter a–c genannten Verhandlungspunkte als noch völlig offen bezeichnet; Einzelheiten über den diesbez. Verhandlungsverlauf und über die beiderseitigen Positionen werden nicht erwähnt. Zur Frage der Luftfahrt im bes. Gebiet heißt es dann: Die Gegenseite sei bereit, „schon jetzt Überflug besetzten Gebiets [bisher verboten gemäß Ordonnanz 80 der Irko, vgl. Anm. 17 zu Dok. Nr. 170] unter den gleichen Bedingungen wie den Zivilflugzeugen der Alliierten zu gestatten. Danach unterliegt Überflug deutscher Luftfahrzeuge ebenso wie derjenigen der Alliierten einer besonderen Genehmigung der Rheinlandkommission. Luftverkehrsunternehmen würden voraussichtlich periodisch dreimonatliche Zulassungen erhalten, die jeweils wieder zu erneuern wären. Für Sportflugzeuge müßte einzeln um Genehmigung nachgesucht werden.“ – Hierauf antwortete das RVMin. mit Telegramm an Dt. Botschaft Paris vom 6. 2., das gleichfalls dem Schreiben des RVM abschrl. beiliegt: „Periodische Genehmigung deutscher Verkehrslinien würde deutscherseits Anwendung gleichen Prinzips auf Verkehrslinien alliierter Mächte, die Deutschland berühren, zur Folge haben müssen. Außerplanmäßiger deutscher Luftverkehr mit besetztem Gebiet muß ebenso frei sein wie Automobilverkehr. Abstellung auf periodisch zuzulassende Luftverkehrsunternehmen unmöglich. Besetztes Gebiet unterliegt deutscher Souveränität.“ (R 43 I /734 , Bl. 258-262).

a)

die Haltung führerloser Flugzeuge,

b)

der Bau von Lenkluftschiffen,

c)

die Ausbildung von Angehörigen der Reichswehr und der Schutzpolizei24,

d)

die Ordonnanz 80 und die Beibehaltung der Flughäfen im besetzten Gebiet und in der Freizone.

24

Vgl. dazu Dok. Nr. 260 und 301.

Was die Fragen 1 und 3 anlange, so glaube er, daß darin eine Lösung möglich sei. In der Frage der führerlosen Flugzeuge werde man den Forderungen der Gegenseite nachkommen können; dagegen erachte er es für ausgeschlossen, den Forderungen der Gegenseite bezüglich der Punkte 2 und 4 nachzukommen.

Dabei sei insbesondere zu bedenken, daß die Lösung der Luftfahrtfragen seinerzeit nicht als Rückwirkung, sondern als Voraussetzung hingestellt worden sei25.

25

Vgl. Punkt IV der „Richtlinien für die Ministerzusammenkunft in Locarno“, Anm. 24 zu Dok. Nr. 170.

Der Reichskanzler bestätigte diese Auffassung. Gleichwohl, und wenn auch die Verhandlungen zur Zeit nicht besonders günstig ständen, sei er der Meinung,[1100] daß dadurch der Beschluß, in den Völkerbund einzutreten, nicht aufgehalten werden dürfe. Angesichts der großen politischen Frage des Eintritts in den Völkerbund sei diese Luftfahrtfrage doch von zweiter Ordnung.

Der Reichsverkehrsminister bat, die Verhandlungen dadurch zu unterstützen, daß auf die Verhandlungen ein diplomatischer Druck ausgeübt werde.

Staatssekretär von Schubert hielt dies für möglich.

Es wurde daraufhin beschlossen, eine entsprechende Demarche vorzunehmen; der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund wird jedoch durch die Luftfahrtfragen nicht behindert26.

26

Über eine entsprechende Demarche in den Akten nichts ermittelt. Bei den Pariser Luftfahrtverhandlungen legt Massigli der dt. Delegation am 13. 2. den Entwurf einer von Dtld. im Rahmen eines dt.-all. Notenwechsels abzugebenden Erklärung vor, in dem es u. a. heißt: 1) Die gesamte Luftfahrtausbildung wird nur zivilen Charakter haben. 2) Der Reichswehr und ihrem Personal wird untersagt, Beziehungen zur Luftfahrtindustrie zu unterhalten. 3) Kein Angehöriger der Reichswehr darf in der Führung von Flugzeugen ausgebildet werden (Aufzeichnung Brandenburgs vom 13. 2. in: ADAP, Serie B, Bd. I, 1, Dok. der dt. Delegation am 13. 2. den Entwurf einer von Dtld. im Rahmen eines dt.-all. Notenwechsels abzugebenden Erklärung vor, in dem es u. a. heißt: 1) Die gesamte Luftfahrtausbildung wird nur zivilen Charakter haben. 2) Der Reichswehr und ihrem Personal wird untersagt, Beziehungen zur Luftfahrtindustrie zu unterhalten. 3) Kein Angehöriger der Reichswehr darf in der Führung von Flugzeugen ausgebildet werden (Aufzeichnung Brandenburgs vom 13. 2. in: ADAP, Serie B, Bd. I, 1, Dok. Nr. 108). Dieser Entw. wird in einer Chefbesprechung am 29. 2. als unannehmbar bezeichnet. Es wird eine Instruktion an die Pariser Delegation u. a. folgenden Inhalts beschlossen: Für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen „ist aus außen- und innenpolitischen Gründen Vorsorge zu treffen, daß Abbruch nicht lediglich wegen Reichswehrfragen erfolgt. Bitte daher in den nächsten Tagen vorweg die Reichswehrfragen mit größter Energie“ zu betreiben (Vermerk Plancks vom 23. 2. und Telegramm Nr. 240 vom 20. 2. an Dt. Botschaft Paris in R 43 I /734 , Bl. 271-275). Zum Fortgang s. Anm. 1 zu Dok. Nr. 301.

Der Reichskanzler stellte abschließend fest, daß die Diskussion keine Veranlassung gegeben habe, den am Vormittag gefaßten Beschluß bezüglich des Eintritts Deutschlands in den Völkerbund zu ändern. Es sei damit beschlossen, daß das Eintrittsgesuch sofort abgesandt werde27. Es bestehe Übereinstimmung darüber, daß das Gesuch zurückgenommen werde

27

Die Absendung des Eintrittsgesuchs (vgl. Anm. 6) erfolgt mit Schreiben Stresemanns an dt. Konsulat Genf vom 8. 2. Das Gesuch wird von Konsul Aschmann am 10. 2. Sir Eric Drummond übergeben (s. ADAP, Serie B, Bd. I, 1, Dok. Nr. 88).

1.

für den Fall, daß der Völkerbund Einspruch gegen die in der Note der Alliierten niedergelegte Auslegung des Artikel 16 der Völkerbundssatzung erhebe, und

2.

für den Fall, daß der Völkerbundsrat bei seiner Beschlußfassung über das Eintrittsgesuch nicht gleichzeitig, und zwar in bejahendem Sinne, über die Zuteilung eines ständigen Ratssitzes an Deutschland befinde.

Bezüglich der Veröffentlichung wurde folgendes beschlossen:

1) sofort nach Absendung des Eintrittsgesuchs wird der Presse eine Mitteilung über die Absendung und eine Erklärung der Regierung über die Gründe gegeben, die sie zu dem Eintrittsgesuch bewogen haben;

2) das Anmeldeschreiben wird nach Eintreffen in Genf mit einem Kommentar veröffentlicht, der geeignet ist, die Punkte verständlich darzutun, auf die Deutschland bei Eintritt in den Völkerbund und in dem Anmeldeschreiben besonderen Wert zu legen geglaubt hat28.

28

Die Veröffentlichung des Eintrittsgesuchs erfolgt am 10. 2. (s. z. B. „Tägliche Rundschau“).

[1101] Den Entwurf einer Veröffentlichung über die Gründe des Eintritts legte der Reichskanzler dem Ministerrat vor. Nach Durchsprache wurde er in der anliegenden Fassung genehmigt.

Der Kommentar wird vom Auswärtigen Amt der Presse übergeben werden29.

29

In der umfangreichen Presseerklärung der RReg. heißt es u. a.: „Erst durch den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund wird das Vertragswerk von Locarno zur Wirklichkeit und damit gemäß dem Beschluß einer großen Reichstagsmehrheit für die Friedenskräfte in Europa ein fester Boden geschaffen. Deutschland kann nur auf solcher Grundlage seine eigenen Kräfte entfalten und zur Geltung bringen.“ Dtld. werde im Völkerbund mit großem Nachdruck für die „Nachprüfung unanwendbar gewordener Verträge“, für die allgemeine Abrüstung und für die Lösung einiger besonders lebenswichtiger dt. Fragen eintreten. „Dazu gehören zunächst die Verwaltung des Saargebiets und der Schutz Danzigs, zwei Fragen, deren befriedigende Behandlung ohne deutsche Mitwirkung nicht denkbar ist. Es kommt hinzu die Frage der Kolonialmandate, an denen beteiligt zu werden, das deutsche Volk seinen berechtigten Anspruch erhebt.“ Von großer Bedeutung sei schließlich der Schutz der dt. Minderheiten; die RReg. habe die Pflicht, sich an der Gestaltung ihres Schicksals aktiv zu beteiligen (Text der Erklärung in der Anlage zu obigem Protokoll; veröffentlicht in der Tagespresse, z. B. in „Tägliche Rundschau“ vom 9. 2.).

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