1.123.7 (lut2p): 7. Entwurf eines Gesetzes über Steuermilderungen zur Erleichterung der Wirtschaftslage.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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RTF

7. Entwurf eines Gesetzes über Steuermilderungen zur Erleichterung der Wirtschaftslage14.

14

Der GesEntw., über dessen Grundzüge der RFM das Kabinett schon am 9. 2. unterrichtet hatte (Dok. Nr. 286, P. 1), war am 11. 2. als Kabinettsvorlage in der Rkei eingegangen (R 43 I /2406 , Bl. 33-40). Er sieht im einzelnen vor: 1) Die Umsatzsteuer wird von 1 auf 0,6% gesenkt. 2) Im Kapitalverkehrsteuergesetz (vgl. Anm. 2 zu Dok. Nr. 286) wird bei Fusionen die Gesellschaftsteuer von 2 auf 1% ermäßigt. 3) Durch Änderung des Einkommensteuergesetzes vom 10.8.25 (RGBl. I, S. 189 ) wird die Zahl der 1926 fälligen Vorauszahlungen von 5 auf 4 verringert. 4) Bei der Vermögensteuer (RGBl. 1925 I, S. 233 ) wird für 1926 die Veranlagung auf Grund von 75% des Jahressteuerbetrages von 1925 durchgeführt. 5) Bei der Lohnsteuer (vgl. Einkommensteuergesetz vom 10.8.25, § 69 ff.) werden statt der bisher vierteljährlichen Erstattungsanträge nunmehr jährliche Erstattungsanträge vorgesehen.

Das Kabinett gab seine Zustimmung15.

15

Der RFM leitet den Entw. am 15. 2. dem RR zu (RR-Drucks. Nr. 20, Bd. 1926 I). Zum Fortgang s. Dok. Nr. 305, P. 8.

Dabei kam seitens des Reichsministers der Finanzen zum Ausdruck, daß Steuerermäßigungen unmöglich seien, wenn der Reichstag weiterhin von seinem Ausgabenrecht unbeschränkten Gebrauch machte.

Nach längerer Debatte wurde beschlossen, in bedingter Form ein Gesetz über Beschränkung des Ausgabenrechts des Reichstags anzukündigen. Ferner wurde der Reichsminister der Finanzen beauftragt, an den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses mit dem Ersuchen um baldmöglichste Einberufung dieses Ausschusses heranzutreten. In der Sitzung, die das Thema „Finanzprogramm“ tragen soll, werden Reichskanzler, Reichsminister der Finanzen und Reichswirtschaftsminister zur Finanzlage das Wort ergreifen16.

16

In dieser Sitzung des Haushaltsausschusses (18. und 19. 2.) berichtet der RFM über die eingeleiteten Steuersenkungsmaßnahmen der RReg. und über die voraussichtliche Entwicklung der Reichsfinanzen in den Jahren 1926/27. Er wendet sich mit Nachdruck gegen die zahlreichen Sonderwünsche der Interessengruppen und fügt hinzu: RReg. und RT sollten „gemeinsam einen Weg finden, daß Ausgabenbewilligungen nicht beschlossen werden können, ohne daß entsprechende Wege mit der Regierung zu ihrer Deckung gefunden werden, und dazu gehört selbstverständlich, daß auch weitere Wünsche auf Steuersenkung zurückgestellt werden müssen und nur darauf geprüft werden dürfen, ob sie dem Ziele dienen, das die Regierung im Auge hat, über die wirtschaftliche Notlage hinwegzukommen“ („Tägliche Rundschau“ vom 18. 2.).

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