1.149.1 (lut2p): 1. Duellfragen und Ehrenschutz.

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1. Duellfragen und Ehrenschutz.

Der Reichsminister der Justiz berichtete über seine Besprechungen mit den Koalitionsparteien1. Er habe mit ihnen die Frage erörtert, ob nicht die Mußvorschrift in den Duellbestimmungen2 in eine Kannvorschrift umgewandelt werden könne. Das Zentrum, die Demokraten und die Bayerische Volkspartei hätten sich dagegen ausgesprochen. Vielleicht sei es möglich, die allgemeinen Duellbestimmungen zu verschärfen. Es sei ferner zu überlegen, ob die Reichsregierung sich mit dem Reichspräsidenten in Verbindung setzen und ihn fragen solle, ob seine Bedenken dann erledigt seien, wenn die Duellvorschriften auf die Beamten ausgedehnt würden. Auf jeden Fall sei es gut, wenn der Reichskanzler noch einmal über die Duellfragen und den Ehrenschutz mit den Parteien spreche.

1

S. Dok. Nr. 316.

2

Betrifft den im „Entwurf eines Gesetzes zur Vereinfachung des Militärstrafrechts“ vorgeschlagenen neuen § 112 f des Militärstrafgesetzbuches. Vgl. Dok. Nr. 290, dort bes. Anm. 2.

Staatssekretär Dr. Meissner: Nach der Auffassung des Reichspräsidenten sei ein verbesserter Ehrenschutz für ihn keine Erleichterung, ebensowenig die Ausdehnung der Duellbestimmungen auf die Beamten. Der Reichspräsident würde auf jeden Fall gegen das Duellgesetz keine Bedenken haben, wenn die Mußvorschrift in eine Kannvorschrift umgeändert werde3.

3

Näheres zum Standpunkt des RPräs. s. in Dok. Nr. 323.

Der Reichsverkehrsminister Vielleicht sei es zweckmäßig, wenn die Regierung von sich aus eine Vorlage bringe, wonach bei Beamten bei Verstoß gegen die Duellbestimmungen auf Dienstentlassung erkannt werden könne. Unter diese Vorlage müßten dann auch Offiziere fallen.

Der Reichskanzler stellte abschließend fest, daß die Regierung an ihrem Standpunkt festhalte.

Es sollen die Duellbestimmungen auf Beamte ausgedehnt werden mit der Maßgabe, daß aus der Mußvorschrift eine Kannvorschrift werde. Es soll ferner eine Vorlage über verstärkten Ehrenschutz baldigst vorgelegt werden4. Im übrigen werde er (der Reichskanzler) morgen (20. 3.) über diese Fragen nochmals mit den Parteien sprechen5.

4

Zu dieser Vorlage s. Dok. Nr. 322, P. 4 a.

5

In R 43 I hierzu nichts ermittelt.

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