1.149.2 (lut2p): 2. Steuerfragen.

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[1215]2. Steuerfragen.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß die von der Regierung vorgesehenen Steuersenkungen6 das Höchstmaß dessen darstellten, was verantwortet werden könne. Nun verlangten weite Kreise der Regierungsparteien vor allem eine Senkung der direkten Steuern. Komme man diesen Wünschen nach, dann würde das ganze Programm der Regierung vernichtet werden. Am allerbedenklichsten sei vielleicht die Lage bezüglich der Weinsteuer7. Der Winzerausschuß habe die Aufhebung der Weinsteuer in erster Lesung beschlossen8. Wenn wirklich die Weinsteuer aufgehoben werden sollte, so würden die Folgen unübersehbar sein. Er habe sich mit aller Entschiedenheit gegen die Aufhebung der Weinsteuer ausgesprochen9. Vielleicht könne der Reichskanzler in diesem Sinne mit ihm zusammen mit den Parteien sprechen.

6

Vgl. Dok. Nr. 292, P. 7, dort bes. Anm. 14.

7

Zur Weinsteuer s. Art. I des „Gesetzes zur Änderung der Verbrauchssteuern“ vom 10.8.25 (RGBl. I, S. 248 ).

8

Vgl. den Bericht des 28. Ausschusses (Notlage der Winzer) vom 25.3.26 (RT-Drucks. Nr. 2167, Bd. 407 ).

9

Am 20. 3. telegrafiert der Pr. Weinbauverband an den RK: „Größte Beunruhigung greift in Weinbaugebieten um sich infolge Äußerung Reichsfinanzministers im Steuerausschuß, daß Beseitigung der Weinsteuer nicht in Frage käme. Nächst den zu niedrigen Zöllen ist die Weinsteuer das ungerechteste und größte Hindernis für Weinabsatz, das durch keinerlei Kredite irgendwelche Abschwächung erfährt. Weinbaugebiete verlangen stürmisch restlose Aufhebung, andernfalls greift Verzweiflung um sich. Weinbauverbände lehnen dann jede weitere Verantwortung ab.“ (R 43 I /2411 , Bl. 173-176).

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft Die Lage der Winzer sei geradezu verzweifelt. Irgendwie müsse den Winzern geholfen werden. Vielleicht komme u. a. Suspendierung der Weinsteuer in Frage.

Auch der Reichsminister für die besetzten Gebiete betonte die ungewöhnliche Notlage des Winzerstandes.

Nach längerer Debatte über die zu treffenden Hilfsmaßnahmen stellte der Reichskanzler folgendes fest:

a)

Mit Ausnahme des Reichsministers für die besetzten Gebiete und des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft spricht sich das Reichskabinett entschieden gegen eine Aufhebung der Weinsteuer aus10.

b)

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wird ersucht, umgehend ein positives Winzerhilfsprogramm vorzulegen11.

10

Vgl. jedoch Dok. Nr. 321, P. 2, dort bes. Anm. 8.

11

Zu einer derartigen Vorlage kommt es in der Amtszeit Luthers nicht mehr.

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