1.73.6 (lut2p): 6. Zuziehung eines Vertreters der preußischen Staatsregierung zu den Sitzungen des ständigen handelspolitischen Ausschusses.

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6. Zuziehung eines Vertreters der preußischen Staatsregierung zu den Sitzungen des ständigen handelspolitischen Ausschusses.

[StS Weismann betonte das Interesse Preußens an der Hinzuziehung eines pr. Vertreters zu den Sitzungen des Handelspolitischen Ausschusses9. Nachdem[942] der RArbM und der RPM gegen eine Erweiterung des Handelspolitischen Ausschusses votiert hatten, wurde die Angelegenheit als noch nicht kabinettsreif vertagt10.]

9

MinPräs. Braun hatte mit Schreiben an den RK vom 13. 11. Antrag auf ständige Vertretung Preußens im Handelspolitischen Ausschuß (vgl. Dok. Nr. 42, P. 4) gestellt. Das AA bat daraufhin am 28. 11. mit dem Hinweis auf die Zustimmung der beteiligten Ressorts (AA, RWiMin., RFMin., REMin.) um Kabinettsentscheidung und regte an, zu den Sitzungen des Ausschusses einen Vertreter des PrStMin. als Stellvertreter des an den Sitzungen des RKab. teilnehmenden StS im PrStMin. hinzuzuziehen. Ein Stimmrecht im Handelspolitischen Ausschuß dürfe Preußen jedoch nicht zugestanden werden. Dem widersprach der REM mit Schreiben an die Rkei vom 4. 12. u. a. mit dem Bedenken, daß die Hinzuziehung eines Vertreters des PrStMin. die z. Z. bestehende Parität bei der Wahrnehmung der Interessen der einzelnen Wirtschaftsgruppen gefährden würde (R 43 I /1079 , Bl. 56-58, 61 f., 64 f.).

10

Eine Regelung erfolgt erst durch das Kabinett Müller, das am 28.1.29 die beratende Teilnahme eines pr. Vertreters an den Sitzungen des Handelspolitischen Ausschusses genehmigt, dieses Zugeständnis aber davon abhängig macht, daß von anderen Ländern nicht die gleiche Forderung erhoben werde (R 43 I /1079 , Bl. 96 f.).

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