1.88.4 (lut2p): 4. Bericht über die Beschlüsse des Reichsrats zum Haushaltsentwurf 1926.

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4. Bericht über die Beschlüsse des Reichsrats zum Haushaltsentwurf 19267.

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Vgl. Dok. Nr. 213, P. 1. dort auch Anm. 3.

Ministerialdirektor Lothholz berichtete über die Beschlüsse des Reichsrats zum Haushaltsentwurf 19268. Es kämen im wesentlichen drei Punkte in Frage, zu denen das Kabinett Stellung zu nehmen habe:

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Gemeint sind die Beschlüsse des RR-Plenums vom 19. 12. S. Niederschriften über die Vollsitzungen des RR 1925, § 751.

1.

Der Reichsrat habe beschlossen, in den Etat des Reichsarbeitsministeriumswiederum 20 Millionen Mark für Wochenhilfe einzustellen. Da die Reichsregierung auf den dem Reichstag vorliegenden Gesetzentwurf und die darin niedergelegte Stellungnahme Rücksicht nehmen müsse, empfehle das Reichsfinanzministerium, dem Beschluß des Reichsrats nicht Folge zu leisten, sondern in diesem Punkt Doppelvorlage dem Reichstag zugehen zu lassen.

2.

Bei dem Etat des Rheinministeriums habe der Reichsrat den Zusatz beschlossen, daß von den beiden Stellen, der Ministerstelle und der Staatssekretärstelle, immer nur eine besetzt werden dürfe. Er empfehle, sich diesem Beschluß anzuschließen.

3.

Der Reichsrat habe die Position des Reichssparkommissars wieder aufgenommen. Auch hier empfehle das Reichsfinanzministerium, dem Beschluß des Reichsrats beizutreten.

Das Kabinett erhob gegen die Vorschläge des Reichsfinanzministeriums keine Bedenken. Sie wurden angenommen.

Ministerialdirektor Lothholz bat nunmehr um Zustimmung dazu, den Haushaltsentwurf 1926 dem Reichstag vorlegen zu dürfen. – Die Zustimmung wurde gegeben9.

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Der RFM leitet den Entw. am 8.1.26 dem RT zu (RT-Drucks. Nr. 1731, Bd. 406 ), der ihn am 27. 3. annimmt (RT-Bd. 390, S. 6857 ). Die Vollziehung des Gesetzes erfolgt am 31. 3. (RGBl. II, S. 187 ).

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