2.1.1 (ma11p): Allgemeine Lage.

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Die Kabinette Marx I und II, Band 1 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

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Text

RTF

Allgemeine Lage.

Der Reichskanzler eröffnete die Sitzung und dankte den Ministern des früheren Kabinetts und den neu hinzutretenden Ministern1 für ihre Bereitwilligkeit, die schweren Opfer auf sich zu nehmen, die in der heutigen Zeit mit der Ausübung eines Ministeramtes verbunden sind.

1

Bereits dem vorigen Kabinett hatten angehört die RM Stresemann, Jarres, Brauns, Höfle, Geßler, Oeser, Luther, v. Kanitz; neu hinzugetreten sind außer RK Marx die RM Hamm und Emminger.

Er bat die Herren, ihm stets mit aller Offenheit ihre Meinung zu sagen. Er selbst werde sich bemühen, den Herren stets klar und offen seine Auffassung zum Ausdruck zu bringen.

Hierauf teilte der Reichskanzler mit, daß vom Herrn Reichstagspräsidenten2 vorgeschlagen sei, die nächste Reichstagssitzung am Dienstag [4. 12.] abzuhalten. Um 12 Uhr solle der Ältestenrat zusammentreten. Es entstehe die Frage, ob der Reichstag am Dienstag bezw. Mittwoch das neue Ermächtigungsgesetz3 in drei Lesungen verabschieden werde. Es müßten dann eventuell noch das Arbeitszeitgesetz und die neuen Steuergesetze zur Debatte gelangen.

2

Paul Löbe.

3

Schon in den Verhandlungen über die Regierungsbildung hatte Marx, wie vor ihm Stegerwald, ein Ermächtigungsgesetz gefordert (nach DAZ Nr. 555 vom 30.11.23).

Der Reichsminister der Finanzen teilte mit, daß vom Reichstag sowohl wie von den Ländern gegen die neuen Steuergesetze Widerstand zu erwarten sei. Man müsse daher ins Auge fassen, die Gesetze auf Grund von Artikel 48 zu erlassen4. Innerlich sei der Reichstag vielleicht froh, wenn das geschehe. Wenn allerdings das Ermächtigungsgesetz im Reichstag Annahme fände, dann könne man die Steuergesetze auf diesem Ermächtigungsgesetz aufbauen.

4

Zum Entwurf einer (1.) SteuerNotVO s. Dok. Nr. 4, P. 3.

Der Reichsarbeitsminister sprach sich dahin aus, das Arbeitszeitgesetz5 nicht an den Reichstag zu bringen, weil seiner Meinung nach der Reichstag es selber nicht wünscht. Unbedingt müsse jedoch sofort im Wege der Verordnung die Arbeitszeit der Beamten6 geregelt werden, und zwar derart, daß sich eine[2] neunstündige Arbeitszeit ergäbe. Bei der Festsetzung der Pausen könne man einen Unterschied zwischen Großstädten und solchen Orten machen, in denen Wohnstätte und Arbeitsstätte näher beieinander lägen7.

5

S. dazu Dok. Nr. 25, P. II.

6

S. dazu Dok. Nr. 23, P. 2.

7

Die vorstehenden Ausführungen des RArbM sind gemäß Antrag des RArbM vom 11. 12. korrigiert. Der ursprüngliche Text lautete: „Der Reichsarbeitsminister sprach sich dahin aus, das Arbeitszeitgesetz nicht an den Reichstag zu bringen, weil man jetzt schon bei dem Inhalt des Entwurfs nicht mehr stehen bleiben könne, sondern neue Bestimmungen treffen müsse, die den Achtstundentag zum Teil abschafften. Unbedingt müsse jedoch sofort im Wege der Verordnung die Arbeitszeit der Beamten geregelt werden, und zwar müsse eine zehnstündige Arbeitszeit eingeführt werden mit einer einstündigen Pause. In Berlin und in größeren Städten, wo die Beamten einen längeren Weg zu ihrer Dienststelle zurückzulegen hätten, müßte durchgehende Arbeitszeit von etwa 9 Stunden eingeführt werden. Dies sei umso weniger zu umgehen, als die Industrie, insbesondere die Eisenindustrie, um eine zehnstündige Arbeitszeit nicht mehr herumkomme.“

Das Kabinett beschloß auf Antrag des Herrn Reichskanzlers, dem Herrn Reichstagspräsidenten vorzuschlagen, die nächste Sitzung des Reichstages am Dienstag nachmittag 3 Uhr abzuhalten. Der Staatssekretär in der Reichskanzlei wurde gebeten, dies dem Herrn Reichstagspräsidenten sofort mitzuteilen.

Der Reichsverkehrsminister erwartet bei dem Ermächtigungsgesetz große Schwierigkeiten. Der Zweck des Gesetzes sei, eine Grundlage für die neuen Steuer- und Arbeitszeitgesetze zu schaffen. Eine Debatte im Reichstag über diese beiden Materien sei also nicht zu umgehen und werde wohl mehrere Tage andauern. Es entstehe die Frage, ob man nicht durch einen Druck auf den Reichstag die Annahme der Steuergesetze en bloc erzielen könne. Das würde eine bessere Wirkung nach außen darstellen.

Wichtig sei ferner eine alsbaldige Regelung der Stellung der Reichsbahn innerhalb des Reiches. Es müsse für die Reichsbahn eine Sonderstellung geschaffen werden, insbesondere müsse die Reichsbahn juristische Person werden8. Dies bedinge eine Änderung der Verfassung von Weimar.

8

S. dazu Dok. Nr. 33, P. 8.

Der Reichskanzler stellte die Frage, ob bereits eine Formulierung des Ermächtigungsgesetzes vorhanden sei.

Der Reichsminister der Finanzen überreichte ein Exemplar einer von ihm entworfenen Fassung9.

9

In den Akten der Rkei nicht ermittelt.

Der Reichsminister der Justiz machte darauf aufmerksam, daß vom strengen juristischen Standpunkt aus ein solches Ermächtigungsgesetz stets als verfassungsänderndes anzusehen sei. Das bedinge also für die Annahme eine Zweidrittelmajorität.

Der Reichsminister der Finanzen betonte, daß dieser Standpunkt bis jetzt immer Geltung gehabt habe und auch wohl richtig sei. Es handle sich hier aber um ein Notgesetz, um eine Ausnahmeregelung. Die nach der Verfassung dem Reichstag zustehenden Rechte der Gesetzgebung würden an sich nicht geschmälert, sondern lediglich bewirkt, daß angesichts der besonderen Notlage die Regierung in der Lage sei, schneller die Maßnahmen zu treffen, die die Stunde erheische. Im übrigen sei er gern bereit, die Steuergesetze dem Reichstag vorzulegen.[3] Wenn er dies aber tue und Annahme nicht erreicht werde, sei zu befürchten, daß der Reichspräsident dann später Bedenken gegen einen Erlaß der Steuergesetze auf Grund von Artikel 48 geltend machen werde.

Der Reichsarbeitsminister glaubte, daß der Weg über den Reichstag geeignet sei, die Angelegenheit zu verschleppen. Denn dann müßte man wieder die Kommissionen hören. Nach seiner Auffassung gehe es ohne das Ermächtigungsgesetz überhaupt nicht.

Der Reichskanzler regte die Frage an, ob es zweckmäßig sei, mit den Parteien in Verhandlungen zu treten. Jetzt schon glaube er feststellen zu können, daß eine Mehrheit im Reichstag für die Gesetze wohl nicht zu erreichen sei.

Der Reichsarbeitsminister regte an, mit Sachverständigen in Steuersachen aus den verschiedenen Parteien des Reichstags in Fühlung zu treten.

Der Reichskanzler stimmte diesem Vorschlag zu.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte sich hierzu bereit. Am nächsten Montag [3. 12.] wolle er die Vertreter der Parteien gutachtlich zu den Steuergesetzentwürfen hören.

Der Reichsminister der Justiz regte an, in den Text des Ermächtigungsgesetzes die Worte einzuschalten: „soweit sie (die Bestimmungen) keine Verfassungsänderung enthalten“.

Der Reichskanzler ersuchte das zuständige Ressort, das Reichsjustizministerium, die Frage noch einmal zu prüfen.

Der Reichsminister des Innern erklärte sich bereit, die Frage des Beamtenzeitgesetzes bis zur nächsten Kabinettssitzung zu klären.

Der Reichskanzler schlug als Tagesordnung für die nächste Reichstagssitzung vor:

1. Erklärung der Reichsregierung,

2. Ermächtigungsgesetz.

Ein direktes Vertrauensvotum komme nach seiner Auffassung nicht in Frage, sondern die eventuelle Annahme des Ermächtigungsgesetzes könne man wohl als Vertrauensvotum für das Kabinett ansehen.

Der Reichsarbeitsminister trat dieser Auffassung bei.

Der Reichsminister der Finanzen regte an, von einer Regierungserklärung in der üblichen Form dieses Mal ganz abzusehen und die programmatische Erklärung mit der Begründung des Ermächtigungsgesetzes zu verbinden.

Der Staatssekretär in der Reichskanzlei gab seiner Auffassung dahin Ausdruck, daß er eine Regierungserklärung für zweckmäßig und erforderlich halte.

Der Reichskanzler behielt sich die Entscheidung hierüber vor.

Der Reichsarbeitsminister machte davon Mitteilung, daß die Stadt Köln die Gehälter und die Bezüge der Erwerbslosen über die zu Recht bestehenden Sätze erhöht und zur Auszahlung gebracht habe. Die Stadtverordneten hätten sogar beschlossen, die Abberufung des von der Reichsregierung und der Preußischen Regierung mit der Kontrolle der Finanzgebarung des besetzten Gebietes betrauten[4] Ministerialdirektors Bracht zu verlangen10. Er stelle den Antrag, für Köln die Mittel des Reichs nötigenfalls zu sperren11.

10

Danach sind die folgenden Sätze auf Antrag des RArbM vom 11. 12. aus dem Protokoll gestrichen: „Die Unterstützung der Erwerbslosen sei hierbei im ganzen Reich nach dem Index erfolgt. Nunmehr habe das Reichsarbeitsministerium von dieser Berechnungsart absehen müssen, da der Lebenshaltungsindex den Weltgoldindex überschritten habe. Die Erwerbslosensätze seien oft höher als die Kurzarbeitersätze. Daher werde jetzt nicht mehr der Index zum Maßstabe genommen, sondern es werde an den bestehenden Sätzen zunächst festgehalten. Wir hätten z. Zt. 5 Millionen Erwerbslose.“ Zur Höhe der Erwerbslosenunterstützung vgl. Dok. Nr. 3, Anm. 17.

11

Am 29. 11. richtete OB Adenauer folgendes Telegramm an den RK (gleichlautend an RFM, RIM, RMbesGeb., PrMinPräs., PrIM, PrFM): „Die Stadtverordnetenversammlung hat mich einstimmig beauftragt, energischsten Einspruch gegen die ungleichmäßige Besoldung der Beamten des unbesetzten und besetzten Gebietes zu erheben. Die Beamten des besetzten Gebietes, insbesondere die Reichs-, Staats- und Kommunalbeamten in Köln, erhalten die gleichen Bezüge wie diejenigen des unbesetzten Gebiets. Dabei ist die Teuerung im besetzten Gebiet das Zweibis Dreifache der Teuerung in Berlin. Die Beamten des unbesetzten Gebiets erhalten zudem 70% ihrer Bezüge in der auch relativ erheblich kaufkräftigeren Rentenmark. Es besteht die dringende Gefahr der Dienstverweigerung der Beamten, namentlich derjenigen des öffentlichen Sicherheitsdienstes. Gleichzeitig erhebt die Versammlung entschieden Einspruch gegen das den Verhältnissen in keiner Weise gerecht werdende Verhalten des Sonderbevollmächtigten des Reichs und Preußens bei der Kölner Regierung [Bracht], das namentlich auch in politischer Beziehung größten Schaden anrichtet. Ich bitte, unverzüglich eine geeignete Persönlichkeit zur Untersuchung der Verhältnisse nach hier zu senden.“ (R 43 I /190 , Bl. 268 f.).

In seinem Antwortschreiben an Adenauer vom 9. 12. weist RFM Luther die Behauptung als unzutreffend zurück, daß die Beamten im besetzten und unbesetzten Gebiet die gleichen Bezüge erhielten. Vielmehr lägen die Beamtengehälter in Köln um nahezu 60% über den Gehältern im unbesetzten Gebiet. Auch könne keine Rede davon sein, daß in Köln die Teuerung das Zweibis Dreifache der Berliner Teuerung betrage. Die amtliche Teuerungszahl für Köln habe die Berliner am 19. 11. um ca. 8%, am 26. 11. um ca. 46%, am 3. 12. um 25% überstiegen. Demnächst sei wieder eine stärkere Angleichung der Berliner und Kölner Zahlen zu erwarten. Die allgemein knappe Besoldung sei durch die Finanzlage des Reichs zwingend geboten. Der RFM bedauert es, „daß die Stadt Köln, abgesehen davon, daß sie bereits mehrfach den städtischen Beamten die Gehälter früher als allgemein angeordnet gezahlt hat, am 24. 11. d. Js. an ihre eigenen Beamten – noch dazu, wie ich annehmen muß, mit Reichsmitteln – Bezüge gewährt hat, die diejenigen der übrigen Beamten erheblich übersteigen. […] Nach alledem kann ich nur sagen, daß ich die Maßnahme meines Sonderbeauftragten [Bracht] gegenüber dem Verhalten der Stadt Köln durchaus billige. Ich stimme mit ihm darin überein, daß eine Aufhebung der Sperre nur stattfinden kann, wenn die Stadt Köln Gewähr dafür gibt, daß ähnliche Vorkommnisse, die durch ihre Folgewirkungen die Finanzlage des Reichs ernstlich gefährden, unter allen Umständen vermieden werden.“ (R 43 I /190 , Bl. 270-272).

Gemäß Rundschreiben des RFM vom 17.10.23 war der MinDir. im PrWohlfMin. Bracht zum Reichskommissar für Besoldungs- und Lohnfragen im besetzten Gebiet ernannt worden (R 43 I /189 , Bl. 232).

Der Reichswehrminister führte aus, daß die Veröffentlichung der sogenannten Goldlöhne und -gehälter12 eine ungeheure Aufregung in der Beamtenschaft hervorgerufen hätte. Diese Aufregung könne man nur meistern, wenn man die Beamten und Lohnempfänger darauf hinweise, daß diese Bezüge nur ein Provisorium seien, und zwar von kurzer Dauer. Des weiteren müsse man sich aber der Preisfrage annehmen und hier versuchen, zu Erfolgen zu kommen.

12

S. dazu Dok. Nr. 15, P. 1.

Der Reichskanzler ersuchte den Reichswirtschaftsminister zu prüfen, ob es Mittel gebe, die Preise zu drücken.

Der Reichsminister der Finanzen machte davon Mitteilung, daß seit einigen Tagen die Preise fielen. Das sei zwar noch sehr gering, er glaube aber, daß[5] diese Bewegung im Zusammenhang stehe mit der Herabsetzung der Bezüge der Staatsbediensteten. Die Erwerbslosenunterstützung müsse in Zukunft so gering wie möglich bemessen werden. Geradezu unglaublich klinge es, daß in den letzten Tagen für Köln und Düsseldorf nicht weniger als 6,2 Millionen Goldmark täglich zur Verfügung gestellt werden müßten. Das sei etwa ⅓ aller Ausgaben des Reiches. Er stelle den Antrag, daß ein Ausschuß des Kabinetts die Frage der Wirtschaft des Reichs prüfen solle. Wegen der Stadt Köln stimmte er den Ausführungen des Reichsarbeitsministers zu.

Der Reichsverkehrsminister trat dieser Auffassung bei.

Staatssekretär Müller berichtete über die Besprechung der Staatssekretäre bezüglich der Bezüge der Beamten und Angestellten13.

13

S. dazu Dok. Nr. 18, Anm. 8.

Der Währungskommissar hielt es für erforderlich, die Währungsfrage in nächster Zeit im Kabinett eingehend zu erörtern.

Der Reichsminister des Innern begrüßte diese Anregung des Währungskommissars. Auch die Rheinfrage müsse geklärt werden. Was Köln anbelange, so sei zu bedenken, daß die Stadt nur Papiermark, keine Rentenmark erhalte14.

14

Nach einer Verfügung des RFM durfte die Rentenmark nicht in das besetzte Gebiet eingeführt werden; vgl. Dok. Nr. 3, Anm. 5.

Der Reichsarbeitsminister schlug die Bildung eines Wirtschaftsausschusses des Kabinetts vor, der sich wie folgt zusammensetzt: Vorsitz: Vizekanzler Jarres, beteiligt: Reichsfinanz-, Reichswirtschafts-, Reichsernährungs- und Reichsarbeitsministerium, Reichskanzlei und Währungskommissar. Diese Kommission soll kein Beschluß-, sondern lediglich Vorschlagsrecht haben.

Diesem Vorschlage stimmte das Kabinett zu.

Der Reichswirtschaftsminister glaubte, daß die Preisfrage im kleinen Kreise erörtert werden müsse. Vor allem sei es erforderlich, die Öffentlichkeit über die Tatsachen aufzuklären. Er halte den jetzigen Zustand für eine Gesundungskrisis. Falls beabsichtigt sei, für Köln die Bezüge vollständig zu sperren, so sei das eine Frage von eminent politischer Bedeutung. Er bäte hierüber um genaue Auskunft.

Der Reichsminister der Finanzen schlug diesbezüglich folgendes vor: Der Stadt Köln solle mitgeteilt werden, daß die normalen Sätze vom Reich zunächst weitergezahlt werden würden, daß jedoch die von Köln im Widerspruch mit den bestehenden Bestimmungen erfolgten Mehrzahlungen vom Reiche nicht ersetzt werden würden, und daß man erwarte, daß die Stadt sich in Zukunft an die Bestimmungen halte15.

15

Vgl. das in Anm. 11 wiedergegebene Schreiben des RFM an Adenauer vom 9. 12.

Diesem Antrage wurde zugestimmt.

Reichsminister der Finanzen fortfahrend: Die Rhein-Ruhrfrage müsse in einem besonderen Kreise zur Erörterung gelangen.

Der Reichsminister des Innern machte davon Mitteilung, daß er morgen abend nach Köln fahre und gern vorher eine prinzipielle Entscheidung in der Rheinlandfrage in Händen hätte.

[6] Es wurde folgendes beschlossen:

Es wird ein Ausschuß des Kabinetts für Rhein-Ruhrfragen gebildet, dem die gleichen Ressorts angehören wie dem oben erwähnten Währungsausschuß. Hinzu kommen das Auswärtige Amt und das Reichsministerium für die besetzten Gebiete.

Der Reichsverkehrsminister machte davon Mitteilung, daß voraussichtlich heute die Verhandlungen mit der Regie zum Abschluß kommen würden. Er werde in den nächsten Tagen im Kabinett genauere Mitteilungen machen können. Er persönlich beabsichtige, dem Vertrage seine Zustimmung zu geben. Vom 10. Dezember würde dann der Durchgangsverkehr zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet wiederhergestellt, ebenso die Strecke bei Darmstadt und bei Offenburg16.

16

S. dazu Dok. Nr. 10, P. II.

Der Reichswehrminister regte an, daß die Herren Reichsminister einmal in der Woche abends beim Herrn Reichskanzler zusammenkämen, um die für ein gedeihliches Zusammenarbeiten erforderliche Fühlung aufrechtzuerhalten.

Diesem Antrage wurde mit der Maßgabe zugestimmt, daß an diesen Besprechungen der Staatssekretär in der Reichskanzlei und der Leiter des Büros des Reichspräsidenten teilnehmen sollen.

Der Reichskanzler bestimmte als Tag der Zusammenkunft Donnerstag jeder Woche abends 9 Uhr in der Reichskanzlei.

Der Währungskommissar führte aus, daß die Gemeinden des besetzten Gebiets sehr viel Notgeld herausgegeben hätten, von dem nur ein Teil sogenanntes gedecktes Notgeld17 sei. Die Reichsbank habe sich geweigert, das ungedeckte Notgeld in vollem Umfange einzulösen und habe eine Frist gesetzt für die Einlösung dieses Geldes, die heute abend ablaufe18. Er schlage vor, dem Standpunkt der Reichsbank beizutreten. Sonst sei die ganze neue Währung[7] gefährdet. Unter keinen Umständen dürfe hier die Regierung sich schwach zeigen19.

17

Bezüglich der Deckungsvorschriften s. das Gesetz über die Ausgabe und Einlösung von Notgeld vom 17.7.22 (RGBl. I, S. 963 ) sowie die ÄnderungsVO vom 26.10.23 (RGBl. I, S. 1065 ); ferner die amtliche Denkschrift „Material für ein Studium von Deutschlands Wirtschaft, Währung und Finanzen“, 1924, S. 66.

18

Am 17.11.23 hatte das Rbk-Direktorium verfügt, daß vom 22. 11. an kein ungedecktes Notgeld mehr durch die Rbk-Anstalten angenommen werden dürfe und daß die vorhandenen Kassenbestände an Notgeld den Ausgabestellen zur Einlösung zu präsentieren seien. Für das besetzte Gebiet war der letzte Annahmetermin zunächst auf den 24. 11. festgesetzt (Verfügg. vom 20. 11.), auf Drängen der Notgeldemittenten dann bis zum 1. 12. hinausgeschoben worden (Verfügg. vom 23. 11.). In einem Schreiben an das AA vom 26. 11. führt das Rbk-Direktorium aus, daß seine Verfügg. betr. Nichtannahme von Notgeld im besetzten Gebiet die ausdrückliche Billigung der Reichsressorts gefunden habe. „Der Herr Währungskommissar [Schacht] hat nicht nur auch seinerseits uns mitgeteilt, daß er die absolute Notwendigkeit unseres Schrittes anerkenne, sondern er hat sich dahin geäußert, daß der Termin, bis zu dem wir für das besetzte Gebiet das Notgeld noch annehmen wollten, nach seiner Meinung bereits ein zu weitgehendes Entgegenkommen darstelle.“ Dagegen habe sich General Degoutte geweigert, die Verfügg. der Rbk in Kraft zu setzen. Für den Fall, daß Degoutte die Annahme von Notgeld gewaltsam erzwingen würde, habe das Rbk-Direktorium die Weisung erteilt, die betreffenden Rbk-Anstalten zu schließen. Das AA wird vom Direktorium ersucht, gegen das rechtswidrige Vorgehen Degouttes förmlichen Protest einzulegen (R 43 I /190 , Bl. 57 f.).

19

Zur Haltung Schachts in der Notgeldfrage vgl. Schacht, Die Stabilisierung der Mark, S. 77 ff.

Der Reichsminister der Finanzen trat dieser Auffassung bei und stellte den Antrag, durch Beschluß festzulegen, daß durch die Maßnahmen auf diesem Gebiete die Reform der Währung in keiner Weise gefährdet werden dürfe. Im übrigen schlug er vor, die Frage morgen in einer Sitzung des Rhein-Ruhrausschusses näher zu erörtern20.

20

S. Dok. Nr. 3, P. 4.

Diesen Anträgen wurde zugestimmt.

Der Reichsminister des Innern machte darauf aufmerksam, daß die Städte sich bei Ausgabe des Notgeldes in einer großen Notlage befunden hätten, und daß es vielleicht zweckdienlich sei, den Städten zu erklären, daß man jetzt das Notgeld zwar nicht einlösen könne, dies vielleicht aber in 2–3 Jahren tun werde, wodurch den Städten die Möglichkeit gegeben werde, auf der Basis dieses Versprechens Anleihen zu erhalten. Auch müsse die Frage geprüft werden, ob man den Gemeinden auf Steuergebieten entgegenkommen könne. Er denke hierbei vor allem an einen Zuschlag zur Umsatzsteuer. Ein Beschluß hierzu wurde nicht gefaßt.

Der Reichskanzler bat die Herren Minister, ihm mitzuteilen, welche Vorlagen besonders eilig seien. Ferner ersuchte er die Herren Reichsminister, ihm eventuell ihr Material für eine Regierungserklärung zur Verfügung zu stellen.

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