2.152.1 (ma11p): 1. Rheinschiffahrt.

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1. Rheinschiffahrt.

Staatssekretär Müller trug den Sachverhalt vor1. Er führte aus, daß es den Rheinreedern besonders darauf ankomme, eine Zusage der Reichsregierung dahin zu erhalten, daß sie später für die von ihnen an Frankreich und Belgien[483] abzuliefernden 5 großen Radschleppdampfer und 10 großen Rheinkähne Ersatz erhielten. Zur Abdeckung der Baukosten für diese Schiffe sollten nach dem Vorschlage der Rheinreeder alle nichtrheinischen Schiffseigner im Wege der Gesetzgebung zu einer Tonnenumlage herangezogen werden, wobei auf jede Tonne Schiffsraum ein Betrag von 60 Pfg. entfallen solle. Wenn die Rheinreeder die oben angeführten Schiffe an die Franzosen ablieferten, so sei Hoffnung vorhanden, daß die Rheinschiffahrt wieder in Gang komme. Das aber bezeichneten die Rheinreeder als unbedingt erforderlich, da sie andernfalls wirtschaftlich zusammenbrechen müßten.

1

Vertreter der RReg. und der Rheinschiffahrt verhandelten mit frz. und belg. Stellen über eine Wiederaufnahme der Reparationslieferungen von Binnenschiffen, die nach der Ruhrbesetzung eingestellt worden waren. Es war ein Abkommen vorgesehen, wonach Deutschland eine bestimmte Anzahl von Binnenschiffsneubauten (etwa 5 Schlepper und 10 Kähne) liefern sollte, während Frankreich und Belgien sich verpflichteten, die requirierten Rheinschiffe an die Eigentümer zurückzugeben und künftig von Beschlagnahmungen abzusehen. Die Rheinreedereien und -werften drängten auf einen schnellen Abschluß des Abkommens und wünschten zuvor von der RReg. die Zusage, daß der Rheinschiffahrt für die von ihr abzuliefernden Reparations-Neubauten ein angemessener Kostenersatz geleistet werde. Da die RReg. eine sofortige und direkte Entschädigungszahlung ablehnte, machten die Rheinreeder den in der obigen Sitzung von StS Müller vorgetragenen Umlage-Vorschlag. In einer Vorlage vom 22. 3. hatte das RMinWiederaufbau (StS Müller) die Angelegenheit dem Kabinett zur Entscheidung unterbreitet (R 43 I /41 , Bl. 29-31; in R 43 I /40  weitere Vorgänge hierzu).

Der Reichsminister der Finanzen bezeichnete es als bedenklich, jetzt Frankreich und Belgien in dieser Frage Entgegenkommen zu zeigen. Man werde aus diesem Entgegenkommen folgern, daß Deutschland noch in starkem Maße leistungsfähig sei. Poincaré werde auf die Richtigkeit seiner Pfändertheorie hinweisen; man werde ein Präjudiz für die Zukunft schaffen.

Geheimrat Wehrmann erläuterte noch Einzelheiten des geplanten Abkommens und wies darauf hin, daß die Rheinschiffahrt eine Regelung mit Frankreich und Belgien unbedingt wünsche, da sonst die Gefahr bestehe, daß die deutsche Flagge vom Rhein verschwinde.

Staatssekretär Müller betonte, daß er sich den von dem Reichsminister der Finanzen mitgeteilten Bedenken keineswegs verschließe.

Gesandter Ritter führte aus, daß den Rheinreedern hauptsächlich daran liegen werde, irgendeine Zusage der Reichsregierung zu erhalten, daß sie für die abzuliefernden Schiffe Ersatz leisten werde. In welcher Form die Mittel für den Ersatz beschafft würden, werde den Rheinreedern nicht so wesentlich sein.

Der Vizekanzler wies darauf hin, daß es sich um eine grundsätzliche politische Entscheidung handele. Er schlug vor, diese morgen – am 26.3.1924 – zu treffen2. Die Formulierung der den Reedern zu erteilenden Antwort solle zwischen den Ressorts vereinbart werden.

2

Die Frage wird in der Ministerbesprechung vom 27. 3. zur Entscheidung gebracht (Dok. Nr. 155, P. 2).

Der Rhein-Ruhr-Ausschuß war hiermit einverstanden.

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