2.16.1 (ma11p): 1. Ernennung eines Staatssekretärs der besetzten Gebiete.

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1. Ernennung eines Staatssekretärs der besetzten Gebiete1.

1

Es muß heißen: im Reichsministerium für die besetzten Gebiete.

Nach eingehender Erörterung wird mit Mehrheit beschlossen, die Stelle nicht mehr zu besetzen, auch die Amtsbezeichnung als Staatssekretär dem Generalkommissar Schmid nicht zu verleihen2. Dagegen soll dieser materiell in der Weise sichergestellt werden, daß ihm für den Fall seines Ausscheidens das Ruhegehalt eines Staatssekretärs bewilligt wird. Die Stadt Düsseldorf soll hiervon die Hälfte tragen.

2

Schmid ist seit dem 24.8.23 „Generalkommissar des Reichs für Rhein und Ruhr“ und Vertreter des RMbesGeb. Vor seiner Übernahme in den Reichsdienst war er Bgm. in Düsseldorf. Zahlreiche Vorgänge über die beamtenrechtliche Stellung Schmids in R 43 I /995 .

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